BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 26

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Was die Strafen betrifft, möchte ich in einem Punkt, der vorhin gefallen ist, wider­sprechen. Sie haben gesagt, es gibt keinen Unterschied für die Opfer und es ist ohnehin so, dass wir in Österreich – Sie haben es dann zurückgenommen – zwar nicht bis zur Todesstrafe, aber doch, die Möglichkeit haben, mit harten Strafen auf Ver­brechen zu reagieren. Das, was Sie da sagen, ist schon richtig, aber wir haben teil­weise sehr niedrige Mindeststrafen, und das ist schon von Relevanz. Die Frage ist, was das Mindestmaß ist, das für eine gewisse Straftat vorgesehen ist. Das, sehr ge­ehrte Damen und Herren, ist sehr wohl eine Entscheidung des Gesetzgebers, eine Entscheidung, die Sie zu treffen haben, eine Entscheidung, im Zuge derer eine Regie­rung Vorschläge machen darf – und das werden wir auch tun.

Mir ist wichtig, ein zweites Thema noch kurz anzusprechen, denn wenn wir über Ge­walt gegen Frauen und Kinder sprechen, dann geht es nicht nur um die Strafe für die Täter, sondern vor allem auch um die Frage, wie wir die Opfer bestmöglich unterstüt­zen können.

Wir haben in Österreich derzeit 30 Frauenhäuser mit rund 800 Plätzen für Frauen und Kinder. Die Empfehlung der Europäischen Union ist es, die Zahl deutlich auszubauen. Das bedeutet, dass in Österreich rund 100 Plätze fehlen. Ich darf mich bei der Frau Ministerin ganz herzlich dafür bedanken, dass sie gleich zu Beginn ihrer Amtszeit angekündigt hat, die Zahl der Plätze auszubauen und 100 neue Betreuungsplätze zu schaffen.

Ich glaube, neben der Frage der notwendigen Gerechtigkeit und der Bestrafung der Täter ist es ganz entscheidend, die Opfer bestmöglich in dieser für sie ohnehin oftmals unvorstellbar schwierigen Situation zu unterstützen. Vielen Dank, Frau Ministerin, für den Ausbau oder für das Vorhaben des Ausbaus, vielen Dank für die Arbeit in diesem Bereich. Auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Bundesrat! – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

10.09


Präsident Reinhard Todt: Danke, Herr Bundeskanzler.

Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren TeilnehmerInnen an der Aktuellen Stunde nach Beratung in der Präsidialkonferenz 5 Minuten nicht über­steigen darf.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Doris Schulz. Ich erteile es ihr.

 


10.10.05

Bundesrätin Mag. Doris Schulz (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Ich frage mich, wie viele Hundert Fahnen gehisst werden und wie viele Tausend Menschen im November jeden Jahres an den Aktionen im Rahmen der 16 Tage gegen Gewalt teilnehmen.

Ich frage mich, wie lange es dauert, bis eine Frau ihre Kinder packt und ins Frauen­haus flüchtet, weil das der einzige Weg für sie ist. In Österreich waren das im ver­gangenen Jahr immerhin 1 320 Mütter mit 1 673 Kindern.

Ich frage mich, welche Not die Frauen und Mädchen erleiden, bis sie bei der Frauen­helpline gegen Gewalt anrufen und um Hilfe bitten. Im vergangenen Jahr wurden immerhin 7 900 Anrufe gezählt, also täglich durchschnittlich 20 Anrufe.

Ich frage mich, wie viele Frauen und Kinder über ihre Gewalterfahrungen schweigen und ein Leben lang leiden, ohne Therapie und Unterstützung, um das Erlebte zu ver­arbeiten, trotz Opferschutzprogrammen.

 


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