BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 44

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An zweiter Stelle – Kollegin Ledl-Rossmann hat es schon ausgeführt – rangiert der So­zialbereich. Rund ein Viertel aller Beschwerden, die zu einem Prüfverfahren führten, betrafen sozialversicherungsrechtliche oder arbeitsmarktbezogene Probleme. Gegen­stand der Beschwerde waren in den meisten Fällen Mängel im Bereich des Arbeits­marktservice, die Pflegegeldeinstufung sowie Probleme rund um die Pensionsversiche­rung. Unverändert hoch ist natürlich auch das Beschwerdeaufkommen von Menschen mit Behinderung. Insgesamt 927 Prüfverfahren wurden aufgrund von Beschwerden über die Justiz eingeleitet.

Im Jahr 2016 waren durchschnittlich 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Volks­an­waltschaft tätig, welche durchschnittlich 74 Eingaben pro Arbeitstag bearbeitet haben; das ist ebenfalls ein Anstieg gegenüber dem Jahr 2015. In über 4 000 Fällen war die Volksanwaltschaft, wie wir schon im Ausschuss gehört haben, nicht zuständig; Herr Volksanwalt Fichtenbauer hat aber ausgeführt, in diesen Fällen habe er Informationen und Auskünfte weitergeben können, die zwar keine rechtliche Beratung vorausgesetzt haben, aber kurz gesagt: Die Volksanwaltschaft ist eine wertvolle Servicestelle für alle Bürgerinnen und Bürger in Österreich.

Bei den Beschwerden auf Landes- und Gemeindeebene sind folgende inhaltliche Schwerpunkte festzustellen: Die Beschwerden betrafen vor allem das Sozialwesen – die Mindestsicherung, die Jugendwohlfahrt und Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen. In der Landes- und Gemeindeverwaltung gab es im Jahr 2016 insgesamt knapp über 3 100 Prüfverfahren; auch das ist ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Das dürfte nicht an der schlechten – oder guten – Arbeit der Bürger­meisterinnen und Bürgermeister in den Gemeinden – die meiner Meinung nach her­vorragende Arbeit leisten – liegen. Zurückzuführen ist das meiner Meinung nach darauf, dass sehr, sehr viele Diskussionen im Bereich Mindestsicherung oder Verwal­tung die Österreicherinnen und Österreicher verunsichert haben, indem durch Medien­berichte unterschiedliche Meinungen oder unterschiedliche Positionierungen in die Öffentlichkeit gebracht werden.

Die meisten Beschwerden auf Landes- und Gemeindeebene entfallen auf die Bereiche Raumordnung und vor allem Baurecht. Ungebrochen hoch ist die Anzahl der Prüffälle betreffend Jugendwohlfahrt, Mindestsicherung und Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen.

Die Volksanwaltschaft informiert die Betroffenen im Schnitt nach 42 Tagen über das Ergebnis der Überprüfung. Es wurden 2016 auch 124 amtswegige Prüfverfahren ein­geleitet, was ebenfalls einen leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Der Erfolg der Volksanwaltschaft lässt sich unter anderem aber daran messen, wie hoch die Akzeptanz der Bevölkerung ist. Die bereits erwähnten Zahlen belegen eindrucks­voll, dass viele Bürgerinnen und Bürger sich an die Volksanwaltschaft wenden, wenn sie sich von der Verwaltung nicht fair behandelt fühlen. Eine maßgebliche Rolle hierbei spielt aber auch, dass die Volksanwaltschaft sehr einfach und formlos zu kontaktieren ist; Beschwerden können persönlich, telefonisch – der telefonische Auskunftsdienst ist übrigens unter einer kostenlosen Servicenummer erreichbar – oder natürlich auch schriftlich eingebracht werden.

Die Bilanz, um die Bürgernähe zu dokumentieren, enthält der Bericht aus dem Jahr 2016 auch: 275 Sprechtage – ein Plus von 32 Sprechtagen gegenüber dem Jahr davor –, über 8 000 Menschen kontaktierten den Auskunftsdienst persönlich oder telefonisch, 16 500 Briefe und E-Mails umfasste die gesamte Korrespondenz. Insge­samt haben sich 21 500 Menschen im Jahr 2016 an die Volksanwaltschaft gewandt; interessant ist da natürlich auch der Vergleich: 7 000 Frauen, 12 000 Männer und 2 400 Personengruppen.

 


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