BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 50

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Volksanwaltschaft das immer wieder macht. Die Volksanwaltschaft stellt durch die Kontrollen Missstände fest, und die Politik ist aufgefordert, diese Missstände zu be­seitigen.

Ein weiteres Thema ist der Cannabiseinsatz für Therapiezwecke: Ich muss sagen, ich sehe in meiner engeren Verwandtschaft, dass das wirklich Wirkung zeigt, besonders bei Multiple-Sklerose-Patienten, bei denen durch den Einsatz von Cannabis Verbes­serungen erreicht werden, aber der Missbrauch muss natürlich verhindert werden.

Im Großen und Ganzen kann ich sagen: Den Bericht der Volksanwaltschaft erwarten wir immer mit Freude, denn er beinhaltet ein breit gestreutes Spektrum an Punkten, die wir beachten und politisch entsprechend umsetzen sollten.

Ich bedanke mich aber auch besonders für den Einsatz der Volksanwälte in den Sen­dungen „Bürgeranwalt“ und „Konkret“, in denen sie sich immer wieder den Medien stellen und dadurch noch mehr Aufmerksamkeit der Gesellschaft für die Anliegen er­reichen.

In diesem Sinne ein herzliches Danke Ihnen, der Volksanwaltschaft, der Frau Volks­anwältin, den Herren Volksanwälten, für Ihr Engagement.

Wir haben wieder gehört, dass zu wenig Geld zur Verfügung steht: Ja, wir alle müssen uns anstrengen, um in Zukunft jene finanziellen Mittel aufzubringen, mit denen wir die Volksanwaltschaft stärken können.

In diesem Sinne noch ein herzliches Dankeschön und Gratulation Ihren Mitarbeiterin­nen und Mitarbeitern zu diesem tollen Bericht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei BundesrätInnen von SPÖ, FPÖ und Grünen.)

11.27


Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Weber. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


11.27.15

Bundesrat Martin Weber (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Werte Frau Volks­anwältin! Herr Volksanwalt! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute hier zum 40. Bericht der Volksanwaltschaft schon einige Diskussionsbeiträge gehört. Die Institu­tion der Volksanwaltschaft hat sich in den 40 Jahren ihres Bestehens zu Recht den Respekt und das große Vertrauen der Bevölkerung erworben.

Auf Initiative des damaligen Bundeskanzlers Dr. Bruno Kreisky nahmen nach einem langen Diskussionsprozess am 1. Juli 1977 die ersten drei Volksanwälte – Robert Weisz, Franz Bauer und Gustav Zeillinger – ihre wichtige Arbeit auf. Heute dürfen wir zwei Volksanwälte hier begrüßen, und Volksanwalt Dr. Günther Kräuter wünsche ich auf diesem Weg gute Besserung und eine baldige Genesung.

Wir dürfen zu Ihrer hervorragenden Arbeit herzlich gratulieren und dafür Danke sagen. Wie die Berichte, die uns heute hier zur Diskussion vorliegen, zeigen, wenden sich immer mehr Menschen mit ihren Anliegen vertrauensvoll an die Volksanwaltschaft. Im Berichtsjahr 2016 – wir haben es heute schon gehört – wurden 18 492 Beschwerden an die Volksanwaltschaft herangetragen. Bei der Hälfte aller Beschwerden wurde ein formales Prüfverfahren eingeleitet. Im Vorjahr, 2017, wurden erstmals in der Geschichte der Volksanwaltschaft – man darf das ruhig als eine österreichische Erfolgsstory bezeichnen – über 20.000 Beschwerden bereits direkt bearbeitet oder an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

In Fragen, die zum Beispiel die Justiz betreffen, liegt keine formale Zuständigkeit vor; es gibt dazu ja auch andere Ombudsstellen, anwaltliche Vertretung oder die Mieter­vereinigung zum Beispiel.

 


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