BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 52

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Meine Kollegin Frau Dr. Reiter hat es schon kurz angesprochen: Normalerweise heißt es ja, Wien ist anders, im positiven Sinne, in diesem Zusammenhang aber heißt es leider, Niederösterreich ist anders, und zwar im negativen Sinne. Es besteht zu Recht der Eindruck, dass die Volksanwaltschaft und ihre hervorragende Arbeit für die Inter­essen der Bevölkerung in diesem Bundesland, nämlich Niederösterreich, uner­wünscht sind.

Nach 40 Jahren österreichischer Erfolgsstory der Volksanwaltschaft noch immer kein Rederecht im niederösterreichischen Landtag zu haben, ist ein großes demokratie­politisches Defizit. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich würde mich dafür schämen. (Bundesrätin Mühlwerth: Die Bundesräte haben in Wien auch kein Rede­recht, das möchte ich auch ...! – Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.) Nieder­österreich ist nämlich das demokratiepolitische Nordkorea von Österreich (Heiterkeit bei der ÖVP – Bundesrat Mayer: Das ist ein Blödsinn!) – aber der alte Landesfürst ist ja nicht mehr, es besteht auch dort leise Hoffnung nach Kim Jong-un.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erweisen Sie der Volksanwaltschaft als Geburtstags­geschenk anlässlich ihres 40. Berichts doch endlich den notwendigen Respekt und zollen Sie ihr die notwendige Anerkennung (Bundesrätin Mühlwerth: Die hat sie!), die sie sich verdient und die sie auch in anderen Bundesländern erhält.

Herzlichen Glückwunsch zum 40. Bericht! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.35


Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Raml. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


11.35.44

Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml (FPÖ, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsi­dentin! Frau Volksanwältin! Herr Volksanwalt! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Vorsorge ist besser als Nachsorge, sagt schon eine alte Volksweisheit. Der Bericht der Volksanwaltschaft ist ja in zwei Teile gegliedert, zum einen in die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung und zum anderen – und das möchte ich ganz besonders hervorheben – gibt es im Sinne des Prinzips Vorsorge statt Nachsorge einen eigenen Teil, der die präventive Men­schen­rechtskontrolle betrifft.

In der Gewerbeordnung gibt es – das ist mir in diesem Zusammenhang eingefallen – seit der letzten Novelle den Grundsatz: beraten statt strafen. Auch das, denke ich, kann man sinngemäß unter dem zweiten Teil des Berichts der Volksanwaltschaft sub­su­mieren. Es ist einfach sinnvoller, wenn man sich im Vorhinein ansieht, wo potenzielle Missstände auftreten könnten, und diese gemeinsam mit der Behörde vorweg verhindert.

In diesem Sinne möchte ich aber auch etwas anmerken, was mir beim Lesen der beiden Berichte aufgefallen ist: Ich gebe einer Vorrednerin recht, die gesagt hat, es ist teilweise sehr schwierig gewesen, das bis zum Ende zu lesen, da sehr viele Einzel­schicksale beschrieben werden, eindrucksvoll beschrieben werden. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist, dass wir in Österreich durchaus stolz und uns dessen bewusst sein dürfen beziehungsweise müssen, dass wir über eine sehr gute Verwal­tung verfügen. In Österreich erfolgen tagtäglich Zehntausende verschiedene Amts­hand­lungen, und der Grad der Beanstandungen ist – er ist natürlich für jeden Einzel­nen immer noch zu hoch – insgesamt betrachtet sehr niedrig, wir haben eine sehr solide Verwaltung.

Schauen wir uns die beanstandeten Polizeieinsätze an: Die Quote der Polizeieinsätze, die ohne jegliche Beanstandung auskommen, liegt bei rund zwei Dritteln, bei 63 Pro-


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