BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 72

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

dium und so weiter zu recherchieren. Wir meinen, dass das, was in einem ersten Anlauf bei bestimmten damaligen Einrichtungen, bestimmten Unterbringungen von Kindern, die dann Gewalt erlitten haben, in der Folge Missbrauchserfahrungen ge­macht haben, vorgesehen wurde, nicht ausreichend, nicht vollständig ist, zum Beispiel wenn es um eine Unterbringung in Krankenanstalten geht – es ist schon die Kinder- und Jugendpsychiatrie genannt worden –: Es soll nicht daran scheitern, dass jemand einige Zeit in der Psychiatrie war oder/und dort missbraucht und misshandelt worden ist.

Auch private Einrichtungen, die im Namen der öffentlichen Hand tätig waren, sind jetzt im Gesetz nicht umfasst; auch Situationen von Menschen mit Behinderungen ganz besonderer Art – wir können Ihnen diese Details mit den Anregungen auch zur Verfügung stellen –, wenn sie nämlich nicht unter jene Behinderten fallen, die wegen Dauererwerbsunfähigkeit schon früher eine Rente beziehen. Auch wenn etwa jemand mit 50 Jahren kommt und vorbringt, ihm würde diese Heimopferrente zustehen, man habe aber bisher aus besonderen Gründen oder weil man nicht die Kraft hatte, das vorzubringen, nicht um eine Opferanerkennung angesucht, musste er bis jetzt die besonderen Gründe nachweisen, warum er jetzt so spät käme. Wir meinen, dass dieser besondere Grund wegfallen sollte und jeder jederzeit noch einen Antrag auf Opferanerkennung und dann in Folge auf Rente stellen können soll. Dieser besondere Rechtfertigungsgrund soll wegfallen, und jemand soll mittels Feststellungsbescheid auch vor der Rentenzeit zum Clearing zugelassen werden, wo festgestellt wird, dass es einen Anspruch gibt, er aber erst beim Eintritt ins Rentenalter realisiert wird.

Diese Möglichkeiten gibt es derzeit nicht, und so erleben wir bei Vorsprachen, dass es Kinder und Jugendliche – jetzt Erwachsene – gibt, die eben sortiert werden in solche, die einen Anspruch haben, und in solche, die keinen haben. Wir führen das darauf zurück, dass das in einem Anlauf, helfen zu wollen, gut gemeint war, aber noch nicht alle Dimensionen berücksichtigt werden konnten.

Ich hoffe, dass Ihnen bei der Übernahme dieser Anregungen, die wir Ihnen im Bericht geliefert haben, viel gelingt. Das wünscht sich das parlamentarische Organ Volks­anwaltschaft, und wann immer Sie dazu weitere Begehren auf Kooperation haben, darf ich diese für uns drei auf alle Fälle schon zusagen. – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

12.54


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.

 


12.55.00

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich möchte schon unterstreichen, dass ich sehr froh bin und auch einen gewissen Stolz zum Ausdruck bringen darf, dass dieser Sonderbericht der Volksanwaltschaft auch ein gelungenes Werk ist. Ich sage es ganz ehrlich: Kaum eine Phänomenologie macht mich rabiater als Gemeinheit gegen Kinder. Was steckt nämlich dahinter? – Es gibt eine verbreitetere Bereitschaft zum Sadismus, als man glaubt. Was ist denn der Hinter­grund, wenn wir Kinder in der Kälte stehen lassen, in der Hütte warten lassen? – Das sind Sadisten, die da am Werk sind. Jetzt behaupte ich, dass diese Fähigkeit zum Sadismus keine gesellschaftliche Ein- oder Abgrenzung zum Gegenstand hat. Das geht von Hoch bis Tief, von Unten bis Oben, in allen Gesellschaftsschichten. Gestern ist in der Zeitung gestanden: Ein junger Vater hat das Kind umgebracht, weil es geschrien hat. Ja bitte, wo sind wir denn in der Welt?

Es ist mit Gewissheit die Aufgabe jedes Parlamentariers, jeder Parlamentarierin, genau zu schauen, was sich in der Gesellschaft überall abspielt. Vor ungefähr zwei Jahren


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite