BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 75

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13.05.48

Bundesrat Ing. Eduard Köck (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher! Zuerst möchte ich dem Europäischen Rechnungshof für die hohe Wertschätzung gegenüber dem Bundesrat danken, dafür, dass er jedes Jahr den Rechnungshofbericht im EU-Ausschuss mit uns diskutiert und dabei auch die hohen Vertreter des Rechnungshofes anwesend sind.

Dies ist auch am 24. Oktober 2017 mit dem vorliegenden Bericht über das Jahr 2016 wieder geschehen, anwesend waren Mag. Herics und Dr. Spindelegger. Der Bericht des Europäischen Rechnungshofes spricht von einer positiven Entwicklung für das Jahr 2016. Erstmals seit Einführung der Zuverlässigkeitserklärung 1994 gab der Rech­nungshof für das Jahr 2016 ein eingeschränktes und kein negatives Prüfurteil zu Zah­lungen der EU ab. Dies geschah deshalb, weil die geschätzte Fehlerquote kon­tinuier­lich sinkt: 2016 lag sie bei 3,1 Prozent, 2015 bei 3,8 und 2014 noch bei 4,4 Pro­zent.

Ein erheblicher Teil der geprüften Ausgaben, und zwar die der sogenannten an­spruchs­basierten Zahlungen, war im wesentlichen Ausmaß mit kleinen Fehlern be­haftet. Unter anspruchsbasierten Zahlungen werden jene verstanden, die Begünstigte unter bestimmten Voraussetzungen erhalten, etwa Forschungsstipendien, Stipendien für Studierende oder Direktbeihilfen für Landwirte. Da gab es die niedrigste Fehler­quote von nur 1,3 Prozent.

Bei den erstattungsbasierten Zahlungen, bei denen die Begünstigten für entstandene förderfähige Kosten Beihilfen erhalten, betrug die Fehlerquote 4,8 Prozent.

Herics wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Mitgliedstaaten selbst wirksame Korrekturmaßnahmen vorgenommen haben, wodurch ein Absinken der Fehlerquote erwirkt werden konnte.

Die EU-Rechnungsführung wird für das Jahr 2016 als zuverlässig beurteilt. Auch die Einnahmen und Zahlungen qualifiziert der Europäische Rechnungshof als rechtmäßig und ordnungsgemäß. Insgesamt handelt es sich um ein Budget der EU in Höhe von 136,4 Milliarden Euro, wobei der Großteil im Ausmaß von 57,9 Milliarden Euro für Land- und Forstwirtschaft ausgegeben wird, 35,7 Milliarden Euro werden für die Kohäsion, 15,2 Milliarden für den Bereich Wettbewerbsfähigkeit und 13,8 Milliarden für die Entwicklung des ländlichen Raums, die Umwelt, Klimapolitik und Fischerei ausgegeben; 9,4 Milliarden Euro fließen in die Verwaltung.

Dieser EU-Haushalt entspricht nur 1 Prozent der Wirtschaftsleistung aller Länder im gesamten EU-Raum.

Die Kommission gab sich selbst die Aufgabe, Dienstposten in der Verwaltung um 5 Prozent zu reduzieren, da die Arbeitszeit erhöht wurde. Dieses Ziel konnte bis 2017 mit einer Reduktion von 4 Prozent fast erreicht werden und soll in den nächsten Jahren umgesetzt werden.

In diesem Bereich wird es weiter viel Arbeit geben, da sich der Austritt Großbritanniens aus der Union ebenfalls in einer Reduktion der Zahl der Beamten auswirken muss; Kanzler Kurz hat dies bei der Kommission bereits deponiert. Das muss auch umgesetzt werden, sonst wird der Rahmen so nicht mehr finanzierbar sein.

Kritisch äußert sich der Rechnungshof zum Finanzmanagement der EU. Er wies darauf hin, dass der Anstieg des Haushaltsrahmens auf über 238 Milliarden Euro einen historischen Höchststand bedeutet.

Große Probleme ortet er durch die Zunahme der Kosten zahlreicher Programme, die außerhalb des EU-Budgets installiert werden, sogenannte Satellitenbudgets. Dadurch leidet die Transparenz. Diese Mittel und Programme, wie etwa der Europäische Sta­bilitätsmechanismus, das Europäische Finanzaufsichtssystem, die Europäische Inves-


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