BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 76

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titionsbank und die Verteidigungsagenturen, seien auch nicht der Prüfungskompetenz des Rechnungshofs unterworfen.

Eine Ausdehnung der Prüfbefugnisse auf diese Bereiche ist meiner Meinung nach un­be­dingt notwendig, damit nicht im Nachhinein Überraschungen auftauchen. Grund­sätzlich wird der Europäische Rechnungshof seine Strategie des Prüfungsansatzes ändern: Man wolle einen klaren Fokus auf eine sinnvolle Verwendung der EU-Mittel sowie auf Leistungspakete legen und nicht allein die Rechtsaspekte der Prüfung zugrunde legen. Auch strebe man eine intensivere Kooperation mit dem Rat der EU und eine engere Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten an.

Was die Ergebnisse für Österreich betrifft, gab es gegenüber 2015 kaum Änderungen. In Österreich sind noch immer 40,4 Prozent der Transaktionen mit Fehlern behaftet, der EU-Durchschnitt liegt allerdings bei 43,6 Prozent; es handelt sich in Österreich dabei jedoch um eher kleinere Fehler. Bei den finanziellen Berichtigungen schneidet Österreich im europäischen Vergleich noch immer gut ab: Österreich musste im Vor­jahr 0,54 Prozent der Zahlungen korrigieren, der EU-Durchschnitt liegt bei 2,74 Pro­zent, die Bandbreite geht bis über 15 Prozent.

Ein großes Problem bereitet in Österreich noch immer die Berechnung der Almflächen, was auch bei der Prüfung erkannt wurde. Vorteilhaft wäre es, auf einfachere Modelle umzusteigen, etwa nach der Anzahl der aufgetriebenen GVE und nicht nach der Fläche zu rechnen. Herics spricht gegenüber dem EU-Ausschuss davon, dass seit dem Frühjahr 2016 ein Verfahren laufe, in dem dies begutachtet wird.

Kritisch äußert sich der Vertreter des Rechnungshofes auch gegenüber der Arbeit von Olaf, dem EU-Betrugsbekämpfungsamt, es arbeitet offensichtlich nicht in jedem Land mit der gleichen Sorgfalt. Der Rechnungshof hat bereits eine Prüfung von Olaf ein­geleitet. Positiv beurteilt wird, dass es ab 2020 eine Europäische Staatsanwaltschaft geben wird.

Der Prüfungsbericht dokumentiert die gute Arbeit der Prüfer, die notwendig und wichtig ist, damit sich auf keiner Ebene lasche Methoden einschleichen. Einige Beispiele zeigen deutlich auf, dass immer wieder versucht wird, Förderungsbetrug zu betreiben, und das gehört unterbunden. Der erste Schritt dazu ist das Aufdecken der Fälle.

Danke an den Rechnungshof für den Bericht und die Bereitschaft der Diskussion dazu. Wir befürworten diesen Bericht. Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ.)

13.12


Vizepräsident Ewald Lindinger: Herr Bundesrat Stefan Schennach ist zu Wort ge­meldet. Ich erteile ihm dieses.

 


13.12.14

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Kollege Köck hat mir erspart, viele Fakten extra auszuführen. Das Interessante ist natürlich, dass bei einem ungefähren Budget von 136,5 Milliarden Euro der EU von manch populistischer Seite immer wieder vorgeworfen wurde, Missmanagement zu betreiben, also dass das Geld nicht dort ankommt, wo es ankommen soll. Wenn wir die Prüfungen des Europäischen Rechnungshofes anschauen, dann sehen wir, dass es auch bei den negativen Berichten – alle Prüfberichte seit 1994 waren negativ, sie behandelten einen Rahmen von ein bisschen mehr als 5 Prozent – nicht heißt, dass das Betrugsfälle waren, dass das gestohlenes oder entwendetes Geld aus dem Budget der EU war, sondern dass es im Bereich der Erstattung und im Bereich der Ansprüche zu Fehlern gekommen ist.

Die gibt es natürlich noch immer, und wenn, Kollege Köck hat es schon gesagt, wir nun bei diesem großen Budget bei einer Fehlerquote von 3,1 Prozent liegen, so sind die


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