6. Punkt
Erstattung eines Vorschlages des Bundesrates für die Ernennung eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes
Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen nun zu Punkt 6 der Tagesordnung.
Die Erstattung dieses Vorschlages ist notwendig geworden, da das Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, Frau Rechtsanwältin Mag. Dr. Eleonore Berchtold-Ostermann, die im Art. 147 Abs. 6 Bundes-Verfassungsgesetz vorgesehene Altersgrenze erreicht hat und mit 31. Dezember 2017 aus dem Verfassungsgerichtshof ausgeschieden ist.
Gemäß § 1 Abs. 2 Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 wurde die vakante Stelle im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“ und in den für amtliche Kundmachungen bestimmten Landeszeitungen mit einer Bewerbungsfrist bis 2. Februar 2018 ausgeschrieben.
Den Mitgliedern des Bundesrates wurde die Möglichkeit der Einsichtnahme in die eingelangten Bewerbungen gegeben.
Der Bundesrat hat in seiner 875. Sitzung vom 8. Februar 2018 die Abhaltung einer parlamentarischen Enquete beschlossen, die ein Hearing der Bewerberinnen und Bewerber um die Stelle eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes, für welche dem Bundesrat das Vorschlagsrecht zukommt, zum Gegenstand hat.
Die am 23. und am 27. Februar 2018 abgehaltene parlamentarische Enquete zielte darauf ab, den Kandidatinnen und Kandidaten, die sich um die Stelle eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes beworben haben, die Gelegenheit zu geben, die Gründe für deren Bewerbung persönlich den Mitgliedern des Bundesrates darlegen zu können.
Ich gebe bekannt, dass mir ein von fünf Bundesräten unterstütztes Verlangen gemäß § 57 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates vorliegt, über die mir zukommenden Wahlvorschläge eine Debatte durchzuführen.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Jürgen Schabhüttl. Ich erteile es ihm.