15.57.32

Bundesminister für Inneres Herbert Kickl: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Danke, dass Sie mir auch etwas Zeit gelassen haben. Ich habe, glaube ich, hier in diesem Gremium den Vorteil, dass ich etwas weiter ausholen kann, als ich das im Nationalrat dürfte. Ich werde davon auch Gebrauch machen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und zwar schlicht und ergreifend deshalb, damit bestimmte Dinge, die im Zusammenhang mit einer Hausdurchsuchung am 28.2. im Bereich des BVT stehen, sozusagen möglichst entmystifiziert – das ist ein sehr, sehr schöner Begriff – werden.

Mein Interesse, meine sehr geehrten Damen und Herren, in dieser ganzen Sache ist Sauberkeit, ist Transparenz und ist absolute Gesetzestreue. Bevor ich zur Beantwor­tung Ihrer 31 Fragen im Einzelnen komme, ist es mir aber schon wichtig, einige Dinge einmal grundsätzlich anzusprechen. Ich möchte das in einer – nennen wir es einmal so – inhaltlichen Auseinandersetzung oder inhaltlichen – unter Anführungszeichen – „Wür­digung“ der Ihren Anfragen vorangestellten Begründung tun.

Ich bin am 18.12. des letzten Jahres von Bundespräsident Van der Bellen als Bundes­minister für Inneres der Republik angelobt worden. Ich habe an diesem Tag feierlich Folgendes gelobt: Ich gelobe im Sinne des Art. 72 des Bundes-Verfassungsgesetzes, die Bundesverfassung und alle Gesetze der Republik getreulich zu beachten und die mit meinem Amte verbundenen Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen zu verfol­gen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für mich ist dieses Gelöbnis keine Floskel, sondern für mich ist dieses Gelöbnis ein Auftrag. (Bundesrätin Posch-Gruska: Su­per! – Bundesrat Stögmüller: Das ist eine Drohung!) An dieses Prinzip, meine sehr geehrten Damen und Herren, halte ich mich in allen meinen Tätigkeiten seit meiner Amts­übernahme unumstößlich. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich sage Ihnen noch etwas ganz deutlich: Nichts und niemand wird mich davon ab­halten, dieses Gelöbnis in meiner Arbeit mit Leben zu erfüllen. Ich sage Ihnen das des­halb, damit Sie wissen, mit wem Sie es hier zu tun haben, wenn ich von hier aus mit Ihnen spreche, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Heiterkeit bei der SPÖ. – Bundesrat Stögmüller: Das wissen wir schon!) Ich betone das deshalb in dieser allgemeinen Art und Weise, weil sich aus diesem Grundsatz heraus auch meine kon­krete Vorgangsweise in dem von Ihnen heute thematisierten Fall darstellt und sich da­raus ableiten lässt. (Bundesrat Stögmüller: Richtig!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die konkreten Gesetze, auf die ich mich beziehe – ich habe ja vorhin davon gesprochen, dass wir alle gelobt haben, diese Ge­setze einzuhalten; Sie im Übrigen auch, darauf komme ich noch zu sprechen –, sind dabei im Wesentlichen die entsprechenden Paragrafen der Strafprozessordnung und die Paragrafen des Beamten-Dienstrechtsgesetzes, wobei ich davon überzeugt bin, dass Sie in der Vorbereitung auf diese Sondersitzung beide Materien vollinhaltlich auf­gearbeitet haben. (Bundesrat Schennach: Das ist keine Sondersitzung! – Rufe bei der SPÖ: Wir haben keine Sondersitzung!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was also hier vonseiten des Bundesministe­riums für Inneres gemacht wurde und was vonseiten des Bundesministeriums für Inne­res gemacht wird, das ist die Umsetzung der Gesetzmäßigkeit und das ist die Umset­zung von Rechtsstaatlichkeit. Erlauben Sie mir die Anmerkung, dass ich manchmal schon ein wenig überrascht bin, bei wem allem in diesem Land genau das zu einer ent­sprechenden Aufregung führt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was gemacht wurde, und das, was ge­macht wird, ist alles andere als eine Umfärbung, ist alles andere als ein politischer Machtkampf. Es ist auch keine Intrige, sondern es ist der Weg der Rechtsstaatlichkeit. (Bundesrat Stögmüller: Es ist eine Umfärbung!) Ich habe, meine sehr geehrten Da­men und Herren, schlicht und ergreifend kein Verständnis dafür, und ich halte es für verantwortungslos, in diesem Zusammenhang Vokabeln wie Putsch, Machtergreifung oder Ähnliches zu benutzen, obwohl es nicht den Funken eines Tatsachensubstrats für diese Behauptungen gibt. (Bundesrat Stögmüller: Das trifft es aber ganz gut!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Rechtsstaatlichkeit ist nicht gefährdet, sondern die Rechtsstaatlichkeit bahnt sich ihren Weg – und das ist gut so. Auch die Sicherheit in diesem Land, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht gefähr­det, vielmehr ist die rasche und die restlose Aufklärung aller strafrechtlich relevanten Vorwürfe durch die Staatsanwaltschaft und durch die Gerichte ein wesentlicher Beitrag für die Sicherheit in diesem Land. Ich darf Sie nur darauf verweisen, welche Debatten wir gerade vor einigen Wochen auch im Zusammenhang mit dem sogenannten Sicher­heitspaket und der Problematik im Zusammenhang mit Datenschutz hier in diesem Haus geführt haben.

Meine Damen und Herren! Ich darf die Antragsteller vor allem in diesem Zusammen­hang an dieser Stelle auch daran erinnern, dass auch sie ein Gelöbnis abgelegt haben, als sie Mitglied dieses Gremiums geworden sind. (Bundesrat Stögmüller: Richtig!) Vielleicht haben Sie es schon vergessen, meine Damen und Herren; ich führe es Ihnen noch einmal zu Gemüte. Sie haben gelobt unverbrüchliche Treue der Republik Öster­reich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze sowie gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.

Bevor ich jetzt die Fragen im Einzelnen beantworte, habe ich, meine sehr geehrten Da­men und Herren, einige Fragen, speziell an die Antragstellerinnen und Antragsteller, mitgebracht, die ich Ihnen gerne stellen möchte. (Bundesrat Stögmüller: Aber Sie ha­ben kein Recht, hier Fragen zu stellen! ... Sie müssen die Gesetze, die Verfassung kennen!) – Hören Sie vielleicht einfach einmal zu!

Erste Frage: Sind Sie der Meinung, liebe Antragstellerinnen und Antragsteller, dass eine oberste Dienstaufsichtsbehörde, wie ich als Bundesminister für Inneres es bin oder wie es mein Generalsekretär ist, dann, wenn sie in Kenntnis des Verdachts von strafbaren Handlungen, begangen durch ihre Mitarbeiter, kommt, die Pflicht hat, zur Auf­klärung beizutragen? Ist das Ihre Meinung? Oder ist es Ihre Meinung, dass es die Auf­gabe dieser obersten Dienstaufsichtsbehörde ist, so zu tun, als wäre nichts, so zu tun, als hätte kein Mensch etwas gehört, oder so zu tun, als hätte kein Mensch irgendetwas gesehen, und die Dinge einfach stillschweigend dahingleiten zu lassen? (Bundesrätin Posch-Gruska – in Richtung Vizepräsidentin Ledl-Rossmann –: Entschuldigung, er kann eine Rede halten, aber das?)

Ich frage Sie das vor dem Hintergrund Ihres Gelöbnisses, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn meine Antwort ist klar, und zwar auf Basis des Gelöbnisses, von dem ich gesprochen habe, und auf Basis des Wertes, den dieses Gelöbnis für mich hat (Rufe bei der SPÖ: Antworten!); ganz einfach. (Bundesrat Stögmüller: Zur Geschäfts­behandlung!)

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf § 78 der Strafprozessordnung, wo es gleich im ersten Absatz heißt, meine sehr geehrten Damen und Herren – und das Gan­ze unter dem Titel „Anzeigepflicht“ , ich zitiere –: „Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbe­reich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft ver­pflichtet.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben diesen Paragrafen mit Sicherheit verinnerlicht. Das heißt, das, was wir hier in diesem Bereich gemacht haben, ist eins zu eins das, was das Gesetz von uns verlangt.

Zweite Frage, meine sehr geehrten Damen und Herren: Sind Sie der Meinung, dass ein Leiter (Bundesrat Beer: Zur Geschäftsbehandlung! – Bundesrätin Grimling: Zur Ge­schäftsbehandlung! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ) oder ein Direktor einer Ein­richtung – Sie kommen schon noch dran, ich habe ausreichend Zeit – - - (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 

Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Entschuldigung, Herr Minister, darf ich Sie ganz kurz einbremsen, da jetzt mehrmals eine Frage gekommen ist; ich habe mich jetzt erkundigt: Dem Herrn Minister steht es zu, seine Redeausführungen so zu gestal­ten und diese Fragen in den Raum zu stellen. Das Wichtigste ist, dass er dann auch die gestellten Fragen beantworten wird, und das wird er auch noch tun. – So viel dazu, damit wir das jetzt für die weitere Debatte geklärt haben. Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrat Stögmüller: Zur Geschäftsbehandlung! – Bundesrätin Mühl­werth: Lasst ihn doch antworten! – Bundesrat Stögmüller: Passt schon!)

 

Bundesminister für Inneres Herbert Kickl (fortsetzend): Danke, Frau Präsidentin!

Also die zweite Frage – es sind nicht so viele, wie Sie mir gestellt haben (Heiterkeit bei der FPÖ) –: Sind Sie der Meinung, dass ein Leiter oder ein Direktor einer Einrichtung, die mit hochbrisanten oder hochsensiblen Sicherheitsagenden und Daten zu tun hat, dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn die Staatsanwaltschaft ihn als Beschuldigten wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs – und zwar in seinem un­mittelbaren Tätigkeitsbereich – führt, Leiter dieser Institution bleiben soll, so als ob nichts wäre, und dass er seiner Tätigkeit weiter nachgehen soll? Ist das Ihre Meinung, meine sehr geehrten Damen und Herren, oder aber glauben Sie nicht, dass es geboten ist, ihn vorläufig – unter voller Wahrung der Unschuldsvermutung selbstverständlich – auch zu seinem eigenen Schutz vom Dienst zu suspendieren? (Bundesrat Schuster – in Richtung der Bundesräte der SPÖ, die den Saal verlassen –: Das ist das Demo­kratieverständnis der SPÖ!) Ich frage Sie das vor dem Hintergrund des Gelöbnisses, das Sie geleistet haben, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei Bundes­rätInnen der FPÖ.)

Meine Position ist klar, vor dem Hintergrund meines Gelöbnisses, und sie deckt sich interessanterweise vollinhaltlich mit § 112 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dort heißt es: „Die Dienstbehörde hat die vorläufige Suspendierung einer Beamtin oder eines Beamten zu verfügen,“ [...] wenn durch ihre oder seine Belassung im Dienst wegen der Art der ihr oder ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet würden.“ (Bundesrat Stögmüller – in Richtung Vizepräsidentin Ledl-Rossmann –: Präsidiale, Geschäftsordnung!) Da steht: hat zu – nicht kann oder kann vielleicht oder sonst irgendetwas, sondern: hat zu. Und für all diejenigen, die sich dann noch besonders einlesen wollen, gibt es eine Fülle von Erkenntnissen und eine entsprechende Judikatur, die das alles bestätigen. (Bundesrat Stögmüller: Das kön­nen Sie mir dann alles zuschicken!)

Eine Frage gestatten Sie mir noch, bevor ich dann zu den Antworten komme: Liebe Antragstellerinnen und Antragsteller, sind Sie der Meinung, dass die zuständigen Er­mittlungsbehörden und Stellen zur Klärung von strafrechtlich relevanten Vorwürfen laut unseren rechtsstaatlichen Prinzipien und der Verfassung, auf die wir unser Gelöbnis abgelegt haben, die Staatsanwaltschaft und die unabhängigen Gerichte sind? Sind Sie dieser Meinung? (Bundesrätin Dziedzic: Sie haben kein Interpellationsrecht in unsere Richtung!) Oder sind Sie der Meinung, meine sehr geehrten Damen und Herren (Bun­desrätin Dziedzic: Das ist skandalös!), dass einzelne Journalisten die Funktion von Ermittlungsbehörden übernommen haben? (Bundesrat Stögmüller: „unzensuriert“ wird das klären!) Wenn Sie dieser Meinung sind, dann möchten Sie mich bitte darüber in Kenntnis setzen, wann die entsprechende Verfassungsänderung stattgefunden hat, denn bis vor Kurzem war ich Mitglied dieses Hauses, und in der Zeit – und das waren doch einige Jahre – hat es diese Änderung der Verfassung nicht gegeben, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Bundesrat Schabhüttl: ... Regierung! – Bundesrat Stög­müller: ... Ihre Rede! – Bundesrätin Mühlwerth: Lasst ihn doch antworten!)

Ich bin also der Meinung, und zwar auf Basis meines Gelöbnisses, dass die Staatsan­waltschaft und dass die Gerichte, und sonst niemand, solche Vorwürfe entsprechend aufzuklären haben.

Jetzt könnte ich noch viele, viele Fragen aufwerfen. (Bundesrätin Dziedzic: Das steht Ihnen nicht zu! Sie haben die Pflicht, zu antworten!) Zum Beispiel, meine sehr geehrten Damen und Herren, könnte ich die Frage aufwerfen, ob Sie es für besonders verant­wortungsbewusst, für redlich oder anständig halten, einer Polizeieinheit, die absolut korrekt vorgegangen ist, die sich bei diesem Einsatz nicht das Mindeste hat zuschul­den kommen lassen, de facto zu unterstellen, sie habe parteipolitisch motiviert oder in parteipolitischem Auftrag amtsmissbräuchlich gehandelt. (Bundesrat Schabhüttl: Ist das eines Ministers würdig?) Glauben Sie, dass das sauber ist, glauben Sie, dass das in Ordnung ist, und glauben Sie, dass das mit dem, worauf Sie Ihr Gelöbnis abgegeben haben, zusammenpasst? Ich frage Sie das! Ist das diese gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflicht, meine sehr geehrten Damen und Herren? Ich frage Sie das deshalb, weil nämlich der Text in der Einleitung Ihrer Begründung genau diese Dinge so darstellt. (Bundesrat Stögmüller: Das regt Sie auf, gell?) Das ist das Problem, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist Ihr Problem in Ihrer Begründung! (Bundesrätin Dziedzic: Das ist Ihr Problem!) Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, finde ich nicht gut, das finde ich nicht seriös, das finde ich nicht sachlich, und das finde ich schon gar nicht verantwortungsbewusst.

In Ihrer Begründung, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden falsche und längst widerlegte Behauptungen wie Fakten dargestellt, so schaut es aus; zum Beispiel die Darstellung einer gerichtlich angeordneten Sicherung einer Hausdurchsuchung, als ob dort die wilden Horden wie in Kabul einmarschiert wären. (Bundesrat Stögmüller: Vielleicht!) Das ist längst widerlegt, und Sie schreiben es trotzdem noch in Ihre Be­gründung hinein. Das, was längst widerlegt ist, dient Ihnen als Begründung dafür, dass das dringlich zu behandeln ist. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich frage Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Grünen oder von den Restgrünen (Bundesrat Stögmüller: Wir sind schon noch die Grünen!), haben sich das die Polizistinnen und Polizisten verdient? Haben sie sich das verdient? – Nein, das ha­ben sie sich nicht verdient, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Bundesrätin Dziedzic: Er will unsere Fragen einfach nicht beantworten!)

Und es ist unverantwortlich, es ist unseriös, es ist unsachlich, weil die vonseiten der zuständigen Staatsanwaltschaft, und zwar in einem aufwändigen Ermittlungsverfahren, ganz so, wie der Rechtsstaat das vorsieht, ermittelten Vorwürfe von Ihnen ohne jede Kenntnis der Aktenlage als vage Verdachtsmomente bezeichnet werden. (Bundesrat Stögmüller: Das stimmt ja nicht!) – Das steht doch so in Ihrer Begründung. Jetzt frage ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben sich das die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, die in diesem Verfahren ermitteln, verdient? (Bundesrat Schab­hüttl: Hat sich das der Bundesrat verdient?) Haben sie sich das verdient? – Nein, sie haben sich das nicht verdient, meine sehr geehrten Damen und Herren, das sage ich Ihnen in aller Klarheit! (Bundesrätin Dziedzic: Warum beantworten Sie nicht endlich unsere Fragen?)

Und weil Sie überdies längst durch den Bericht der StA widerlegte Medienartikel, auch das ist unanständig und auch das ist unsachlich (Bundesrätin Posch-Gruska: Weil er keine Antworten weiß!) – jaja –, als vermeintlichen Beweis dafür, dass es besonders dringlich ist, dass wir uns heute treffen, anführen, sage ich Ihnen, das alles, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat sich der Rechtsstaat nicht verdient! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Bundesrat Stögmüller: Der Rechtsstaat hat sich Sie nicht verdient!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren - - (Bundesrätin Posch-Gruska: Beantworten Sie die Fragen! – Bundesrätin Schreyer: Hören Sie auf die Präsidentin!)

 

Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Herr Minister, ich darf Sie, glaube ich, jetzt im Sinne von allen und auch aufgrund der schon langsam aufgeheizten Stimmung bit­ten, dass wir doch langsam zur Beantwortung der vielen Fragen kommen; es sind ja viele.

 

Bundesminister für Inneres Herbert Kickl (fortsetzend): Frau Präsidentin, es ist of­fensichtlich notwendig, so manchem Mitglied dieses Gremiums rechtsstaatliche Grund­prinzipien zu erklären. Das ist traurig genug, aber es ist so.

Ich möchte, meine sehr geehrten Damen und Herren, nochmals an unser aller Verant­wortung – in Erinnerung an die beiden Gelöbnisse, die wir geleistet haben –, an unser aller Verantwortung, an Ihre als gesetzgebende Körperschaft und an meine als Exeku­tive, erinnern. Es ist eine gemeinsame Verantwortung, die wir tragen, meine sehr ge­ehrten Damen und Herren, im Interesse der Sicherheit Österreichs!

Jetzt zur Beantwortung Ihrer konkreten Fragen – aufpassen, jetzt kommt das, worauf Sie gewartet haben, meine sehr geehrten Damen und Herren –:

Zur Frage 1:

Bis dato wurde keine Dienststelle der Landespolizeidirektion Wien mit den Ermittlungen beauftragt.

Zur Frage 2:

Seit meiner Amtsübernahme keine.

Zur Frage 3:

Ja, im Zuge der Kooperation mit der WKStA fand am 27.2.2018 eine Einsatzbe­sprechung statt, an der Generalsekretär Goldgruber und ein Kabinettsmitarbeiter sowie die fallführende Staatsanwältin und ihr Gruppenleiter teilnahmen. Im Zuge dessen wur­de der Vorschlag, die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität, kurz EGS, mit der Sicherung der beabsichtigten Hausdurchsuchungen zu betrauen, durch die WKStA angenommen.

Zur Frage 4:

Ja, ich war in Kenntnis, dass die zuvor genannte Einsatzbesprechung stattfindet und dass der Einsatz am darauffolgenden Tag unterstützt durch die EGS stattfinden soll.

Zur Frage 5: Nein.

Zur Frage 6:

Der in der Einsatzbesprechung gemachte Vorschlag wurde durch die WKStA ange­nommen. Also wurde auf Basis der Entscheidung der WKStA durch Generalsekretär Goldgruber die Anordnung getroffen, die EGS zur Sicherung der Durchführung der durch die WKStA angeordneten Hausdurchsuchungen bereitzustellen.

Zu den Fragen 7 und 8:

Es gilt der Grundsatz der Wahrung der Unbefangenheit, weshalb eine Organisations­einheit heranzuziehen war, die in keiner Weise Berührungspunkte zu den durch die be­absichtigten Hausdurchsuchungen vorangetriebenen Ermittlungen der WKStA auf­weist. Weiters machte die Einschätzung der Gefahrenlage den Einsatz einer Sonder­einheit, wie zum Beispiel Cobra eine ist, nicht erforderlich. Darüber hinaus ist festzuhal­ten, dass bei der Cobra keine originäre Zuständigkeit für Hausdurchsuchungen be­steht.

In diesem Zusammenhang darf ich folgenden Satz meines Regierungskollegen Josef Moser in seiner gestrigen Pressekonferenz zitieren. Ich zitiere: Generalsekretär Gold­gruber stellte bei der Einsatzbesprechung Wolfgang Preiszler als Leiter der EGS mit dem Hinweis vor, dass diese Einsatzgruppe auch in der Lage sei, sehr kurzfristig und unter der Einhaltung der Vertraulichkeit eine Amtshandlung durchzuführen. Im Hinblick darauf, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft die Notwendigkeit sah, dass die Haus­durchsuchungen ohne vorzeitiges Durchsickern von Informationen ermöglicht werden, wurde seitens der Korruptionsstaatsanwaltschaft der Einsatz der EGS beim Vollzug der gerichtlich bewilligten Hausdurchsuchungen befürwortet. Die Vertraulichkeit der durch­zuführenden Amtshandlung konnte tatsächlich bis zum Vollzug gewahrt bleiben. – Zitat Moser Ende.

Zur Frage 9:

Nein, der zuständige Einsatzleiter war dort als Exekutivbediensteter und nicht als Par­teimitglied im Einsatz.

Zur Frage 10:

Der Kommandant der EGS; wobei es sich um die normale Streifenadjustierung han­delte.

Zur Frage 11:

Nein, andernfalls wäre die Empfehlung zugunsten einer anderen Einheit ausgefallen.

Zur Frage 12:

Die Beamten waren in Zivilkleidung ohne Sturmhauben, ohne Langwaffen oder Über­ziehwesten beziehungsweise Helme im Einsatz. Selbstverständlich wurde die Stan­dardausrüstung getragen: die Dienstpistole Glock 17, Unterziehschutzwesten und von einigen Beamten auch Polizeierkennungsjacken. Die der Frage zugrunde liegenden Be­richte mancher Medien wurden gestern ebenfalls von Justizminister Moser bereits klar und deutlich dementiert.

Zu den Fragen 13 bis 16:

Informationen zu all diesen Fragen liegen dem BMI nicht vor. Ich verweise zur Beant­wortung auf das Justizministerium.

Zur Frage 17:

Ich verweise auch hier auf die Zuständigkeit des Justizministeriums und zitiere wie folgt aus der gestrigen Pressekonferenz von Justizminister Moser – Zitat –: Zusätzlich war die EGS – das zu erwähnen ist auch wichtig – zu keinem Zeitpunkt mit der Sicher­stellung von Daten beauftragt. Die einzige Aufgabe der EGS war die Herstellung der Exekutivgewalt. Die Anwesenheit der Polizeikräfte beschränkte sich also darauf, den unmittelbaren Zugriff der Betroffenen auf das der Sicherung unterliegende technische Gerät und jede Manipulationsmöglichkeit zu unterbinden. Die sichergestellten Daten beziehungsweise die vor Ort gezogenen Kopien wurden umgehend unter der Leitung der Korruptionsstaatsanwaltschaft in einen besonders zugangsbeschränkten Raum der Korruptionsstaatsanwaltschaft verbracht, verschlüsselt und bislang nicht gesichtet. – Zitatende.

Zu den Fragen 18 und 19:

Ich verweise auf die Zuständigkeit des Justizministeriums.

Zur Frage 20: Nein.

Zu den Fragen 21 bis 25:

Ich verweise wiederum auf die Zuständigkeit des Justizministeriums.

Zu den Fragen 26 und 27:

Nein. Die aktuelle Amtsperiode von Direktor Peter Gridling endet am 20. März. Die vom Bundespräsidenten unterfertigte Entschließung setzt ihn ab 21. März für eine weitere Funktionsperiode ein. Von einer Verweigerung der Dekretausfolgung kann daher nicht gesprochen werden, zumal Gridling das Dekret am 13.3.2018 durch die Generaldirek­torin für die öffentliche Sicherheit überreicht wurde.

Zur Frage 28:

Es haben sich in einem laufenden Verfahren Verdachtsmomente ergeben, die diese Maßnahme zur Wahrung des Ansehens des Amtes erforderlich machten. Die WKStA ermittelt gegen Direktor Mag. Peter Gridling wegen des Verdachts des Amtsmiss­brauchs. Die Vorwürfe beziehen sich auf den unmittelbaren Wirkungsbereich seiner Tätigkeit im BVT.

Ich zitiere die gesetzliche Vorschrift zur Suspendierung, § 112 Beamten-Dienstrechts­gesetz. Danach hat die Dienstbehörde „die vorläufige Suspendierung einer Beamtin oder eines Beamten zu verfügen, [...] wenn durch ihre oder seine Belassung im Dienst wegen der Art der ihr oder ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen das Anse­hen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet würden.“

Zur Frage 29:

Unter Hinweis auf das von der WKStA geführte Verfahren ist von der Beantwortung dieser Frage Abstand zu nehmen.

Die Löschung von Daten wird derzeit durch folgende Auflagen kontrolliert: Vieraugen­prinzip bei der Löschung, laufende Stichprobenkontrollen, Kontrolle durch den Rechts­schutzbeauftragten beim BMI im Rahmen seiner gesetzlich vorgesehenen Aufgaben, Kontrollen im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht durch den unmittelbaren Vorge­setzten.

Als potenzieller Betroffener: Geltendmachung persönlicher Rechte auf Auskunft und Löschung personenbezogener Daten gemäß §§ 26 und 27 des Datenschutzgesetzes und Möglichkeit der Beschwerde an die Datenschutzbehörde und letztlich automatisa­tionsunterstützte Löschung zur Skartierung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Überdies werden im Moment sämtliche Sicherheitsmaßnahmen in diesem Zusammen­hang evaluiert.

Zur Frage 30:

Allfällige Verbesserungen sind Gegenstand wiederkehrender Evaluierungen. Ange­dacht und teilweise bereits in Ausarbeitung sind: Ausbau der entsprechenden Schu­lungsmaßnahmen; Einrichtung von Informationssicherheitsvertrauenspersonen zur Un­terstützung des Informationssicherheitsbeauftragten; verstärkte stichprobenartige Kon­trollen durch den Informationssicherheitsbeauftragten als Ergänzung zu den Kontrollen der unmittelbaren Vorgesetzten.

Zur Frage 31:

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts und auch nicht Gegenstand der Vollziehung.

Erlauben Sie mir abschließend eine Bemerkung, meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Ich möchte alle darum ersuchen, in dieser Sache im Interesse Österreichs mit dem notwendigen Verantwortungsbewusstsein und der notwendigen Sensibilität vorzuge­hen. Das hat sich unser Land verdient, meine sehr geehrten Damen und Herren, das hat sich unsere Bevölkerung verdient, und das haben sich unsere Polizistinnen und Polizisten verdient, die tagein, tagaus, 24 Stunden 365 Tage im Jahr, für die Sicherheit unserer eigenen Bevölkerung im Einsatz sind (Bundesrat Stögmüller: Um die geht es ja da gar nicht!) und dabei leider nur allzu oft auch ihre Haut auf den Markt tragen müs­sen, ohne dass dann von politischer Seite aus allen Richtungen die entsprechende Un­terstützung kommen würde. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

16.21

Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Vielen Dank, Herr Minister, für die Beantwor­tung der Fragen.

*****

Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Bundesrat David Stögmüller zu Wort gemeldet. – Bitte.