11.36.44

Bundesrat Peter Oberlehner (ÖVP, Oberösterreich)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Es wurde schon gesagt: Gleich vier Tagesordnungspunkte und viele Gesetzesvorlagen verhandeln wir jetzt unter einem. Mein Vorredner hat schon einige Details ausgeführt. Weitestgehend geht es aus meiner Sicht um die Übernahme von EU-Vorgaben, also von Unionsrecht, die wir quasi als Mindeststandards im Sinne einer Anpassung und Vereinheitlichung im gesamten EU-Raum auch in Österreich über­nehmen wollen, müssen und dürfen.

Großteils ergeben sich daraus für Österreich eigentlich nur geringe Veränderungen, weil wir in vielen der angesprochenen Bereiche bereits jetzt höhere Standards haben, als in diesen Vorgaben enthalten sind. Es geht also um die Herstellung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen und einheitlicher Schutzniveaus im gesamten EU-Raum. Ich glaube, wir alle sind dafür, dass das gemacht werden soll.

Insgesamt zielen all diese Änderungen darauf ab, dem Konsumenten einerseits in der Handhabung des elektronischen Zahlungsverkehrs und andererseits im Umgang mit Anlageprodukten auf dem Finanzmarkt ebenso wie im Umgang mit Versicherungs­produkten, die in der Vergangenheit immer komplexer und unübersichtlicher für den Konsumenten geworden sind, mehr Informationen und letztlich auch mehr Sicherheit in all diesen Bereichen zu geben. Dies gilt sowohl für das Zahlungsdienstegesetz als auch für das Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz.

Es geht einfach darum, aufgrund der dramatischen Veränderungen in Richtung elek­tronischer Anwendungen entsprechende Sicherheitsvorkehrungen für den Konsumen­ten in all diesen Bereichen zu treffen. Ich glaube, dass das mit diesen Gesetzen insge­samt gut geschafft wird. Das Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz bringt dazu vor allem auch eine Reihe von Veränderungen für die Versicherungen selbst, viele Neuerungen, die sich wieder auf die Informationspflichten und Wohlverhaltens­regeln im Versicherungsvertrieb beziehen.

Ebenso um den Schutz der Konsumenten geht es beim PRIIP-Vollzugsgesetz, bei dem es letztlich vor allem auch um mehr Transparenz geht, was bei Finanzanlageprodukten und anderen diesbezüglichen Produkten sehr, sehr wichtig ist. Durch standardisierte Unterlagen und standardisierte Informationsblätter soll die Handhabung, vor allem für die Konsumenten, in all diesen Bereichen entsprechend erleichtert werden.

Schließlich geht es auch – das wurde auch schon angesprochen – um die Erneuerung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Japan, das aus meiner Sicht sehr, sehr wichtig ist, weil gerade für die heimische Wirtschaft Japan natürlich ein wichtiger Han­delspartner ist. Das bestehende Abkommen mit Japan stammt aus dem Jahr 1961 und ist daher also nicht mehr ganz aktuell. Es ist sicher wichtig, es entsprechend zu erneuern. Die wirtschaftlichen Verflechtungen mit Japan sind ja sehr, sehr intensiv und sollen – was natürlich auch ein Wunsch der österreichischen Wirtschaft ist – noch weiter ausgebaut werden. Daher ist es auch besonders wichtig, die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend zu gestalten und dass auch da alle steuer­recht­lichen Dinge gut angepasst werden.

Faire und transparente Handelsabkommen sind generell etwas sehr, sehr Wichtiges und dienen der Erhaltung des Wohlstandes und auch der Wettbewerbsfähigkeit, sowohl unseres Landes als auch der gesamten Europäischen Union. Gerade Japan, und das ist kein Geheimnis, ist dabei ein sehr wichtiger Handelspartner im Fernen Osten. Japan ist der zweitwichtigste Handelspartner überhaupt in Asien. Im Jahr 2016 zum Beispiel betrugen allein die direkten Exporte Österreichs nach Japan etwas mehr als 1,3 Milliarden Euro, und die Tendenz ist dabei stark steigend. Circa 60 japanische Niederlassungen gibt es in Österreich, und umgekehrt gibt es circa 80 österreichische Unternehmen, die in Japan eine Niederlassung haben. Steuerliche Sicherheit für all diese Unternehmen ist daher etwas ganz, ganz Wichtiges. Mit diesem Abkommen wird diese Sicherheit entsprechend verbessert und ist dann entsprechend gegeben.

Ich denke, dass all die Maßnahmen in den vorliegenden Gesetzen notwendig und wich­tig sind, sie geben vor allem den Konsumenten mehr Sicherheit und schaffen Transparenz. Das Abkommen mit Japan ist für den Wirtschaftsstandort Österreich eine ganz wichtige Sache.

Seitens meiner Fraktion werden wir daher allen vorliegenden Gesetzesbeschlüssen des Nationalrates unsere Zustimmung erteilen. Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.41

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Reinhard Pisec. – Ich erteile es ihm.