Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 22. März 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zu Antragstellung.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günther Novak. Ich erteile es ihm.