18.51.33

Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die anstehenden Legislativvorhaben auf EU-Ebene und auch die aktuellen Verhandlungsstände im Sozial- und KonsumentInnenschutzbereich. Es ist insgesamt eine, ich würde sagen, brave Nacherzählung dessen, was auf EU-Ebene ansteht. Da ist auch einiges Interessantes und Unterstützenswertes dabei, wie zum Beispiel die Überarbeitung der Entsenderichtlinie, Initiativen für eine europäische Sozialversicherungsnummer und für eine Europäische Arbeitsbehörde und vieles mehr, die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, dazu gehören Familien­beihilfe und Familienleistungen, und die Antidiskriminierungsrichtlinie. Das sind die Dinge, die auf EU-Ebene anstehen, erwähnenswert an dieser Stelle ist aber, was nicht drinnen steht.

Wenn man sich vor Augen führt, dass Österreich in Kürze die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen wird, wäre es natürlich auch sehr interessant, mehr über den sozialpo­litischen Bereich zu erfahren, nämlich welche Prioritäten da gesetzt werden; beispiels­weise ist die Arbeitslosigkeit, die hohe Jugendarbeitslosigkeit in Europa – nicht in Österreich, aber in der EU – im Bericht anscheinend kein Thema. (Bundesrat Mayer: Das kann man ihr nicht vorwerfen!) – Nein, es ist ja der Bericht der Bundesregierung, Herr Kollege.

Man hört von der derzeitigen Bundesregierung sehr oft die Begriffe Subsidiarität und Deregulierung, Begriffe, die durchaus ihren Sinn haben, die aber nicht als Vorwand dazu dienen dürfen, Schutzstandards im Bereich der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Konsumentinnen und Konsumenten zu senken. Alles dem Markt, dem freien Spiel der Kräfte zu überlassen, bedeutet nichts anderes als die Markt­macht der Stärkeren zu stärken und jene der Schwächeren zu schwächen, sprich, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Konsumentinnen und Konsu­men­ten zu schwächen.

Wenn europaweit gekauft, konsumiert und gearbeitet wird, muss natürlich auch das Regelwerk breiter gefasst werden und europaweit gelten, damit diese Schutzstandards auch wirklich greifen und damit die Marktmechanismen – zu denen wir uns ja beken­nen, mit Schutzstandards natürlich – auch funktionieren, damit eine faire Marktwirt­schaft und auch Fairness gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet ist.

Nun ist es gelungen, die Entsenderichtlinie zu überarbeiten, nach langem Widerstand der Kräfte, die eben auf Lohn- und Sozialdumping setzen und davon profitieren. Jetzt besteht natürlich Anlass zur Hoffnung, dass eine Beschlussfassung – es ist ein Kom­promiss, aber immerhin ein guter Kompromiss und eine Verbesserung der Istsitu­ation – noch vor dem Sommer erfolgt und dass das Realität wird.

Im Bereich der sozialen Gerechtigkeit einschließlich der Koordinierung der sozialen Systeme hoffe ich auch, dass seitens Österreichs die konstruktiven Kräfte unterstützt werden – wenn es zum Beispiel um die soziale Absicherung der atypisch Beschäftigten geht, wenn es darum geht, Umgehungskonstruktionen im Bereich der Entsende­richt­linie hintanzuhalten. Auch die Harmonisierung der Sozialsysteme muss in unserem Interesse liegen, aber in der Weise, dass die Sozial- und Lohnstandards in den Län­dern Südosteuropas angehoben werden, damit eben gerade die besondere geo­grafische Situation Österreichs entsprechend berücksichtigt wird.

Es kann nicht in unserem Interesse sein, dass wir unsere Standards senken, aber manchmal hat man bei der derzeitigen Bundesregierung ein bisschen das Gefühl, dass sie Harmonisierung in dem Sinne versteht, dass sie unsere Standards auf das nied­rigere Niveau der anderen, der angrenzenden Staaten senken will. Das wollen wir von der Sozialdemokratie auf gar keinen Fall! (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben in diesem Zusammenhang auch das Thema Konsumentinnen- und Konsu­men­tenschutz im Ausschuss diskutiert. Da wurde auch eine sehr kompetente Beamtin entsandt, die uns Auskunft darüber gegeben hat, was auf europäischer Ebene ansteht. Das ist durchaus hoffnungsverheißend, wenn es nämlich darum geht, die Verbraucher- und Verbraucherinnenrechte zu stärken, wenn es um die individuelle und kollektive Rechtsdurchsetzung geht, vor allem die Verbands- und Sammelklage betreffend. Dagegen hat es gerade in Österreich massive Widerstände gegeben – nämlich von­seiten unseres vorherigen Koalitionspartners. Ich hoffe, dass wir mit dem Schub auf europäischer Ebene auch in dieser Frage weiterkommen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

18.57

 

Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Thomas Schererbauer. Ich erteile es ihm.