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Bundesrat Thomas Schererbauer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Der Bericht der Bun­desministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Jahresvorschau 2018 liegt uns vor. Diese 48-seitige Jahresvorschau beinhaltet sehr viele und wichtige Themen, die uns mit Sicherheit noch intensiv beschäftigen werden. Einige Punkte dieses Berichts wurden in der jüngsten Vergangenheit schon sehr intensiv diskutiert, wie zum Beispiel die Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie, ein Aktionsplan für nationale Impfstrategien und eine neue Richtlinie über das Klonen von landwirtschaftlichen Nutztieren.

Bezug nehmend auf das Thema Trinkwasserrichtlinie, mit dem sich auch der EU-Aus­schuss des Bundesrates intensiv beschäftigt und dazu eine Subsidiaritätsrüge be­schlos­sen hat, ist anzumerken, dass eine Sicherung der Trinkwasserqualität natürlich anzustreben ist, diese Verordnung jedoch in vielen Fällen, in einigen Ländern auch zu finanziellem Mehraufwand führen wird.

Die EU-Kommission möchte mit dieser Richtlinie den Zugang zu qualitativ hochwer­tigem Trinkwasser in Europa verbessern und das Vertrauen der Bürger stärken. Die genannten Ziele gehen unter anderem auf die erste, sehr erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative Right2Water zurück. Dabei hatten circa 1,8 Millionen Europäer mit ihrer Unterschrift einen besseren Zugang zu unserem Lebensmittel Nummer eins gefordert. Es ist erschütternd, dass laut Statistik circa die Hälfte der Menschheit keinen direkten Zugang zu trinkbarem Wasser hat.

In der Praxis bedeutet die neue Vorschrift, dass Mitgliedsländer künftig im Rahmen einer erweiterten Informationspflicht Kampagnen durchführen müssen, um die Bürger über die Qualität des Wassers zu informieren. Weiters bedeutet die Vorschrift die Ein­führung eines Risikomanagements für die komplette Versorgungskette, vom Einzugs­gebiet bis zur Versorgungsstelle. Genau diese Ausweitung der Informationspflicht wird von vielen mehr als kritisch gesehen, denn die Angaben zur Geschäftsführung und Verwaltung der Wasserversorgungsunternehmen sowie über die geplanten Investitio­nen leisten kaum einen bis keinen Beitrag zu den originären Qualitätszielen der Trink­wasserrichtlinie.

Natürlich ist es begrüßenswert, dass die EU-Kommission die 20 Jahre alte EU-Wasser­rahmenrichtlinie an die heutigen Gegebenheiten anpasst. Es ist auch sinnvoll, das systematische Risikomanagement zu stärken, um Risikoquellen in Zukunft noch besser und schneller erkennen zu können.

Gleichwohl dürfen die kleinen und mittleren Wasserversorger mit den dadurch sichtbar werdenden Problemen nicht alleingelassen werden. Eine Degradierung der Wasser­wirtschaft zum bloßen Reparaturbetrieb ist in diesem Zusammenhang unzulässig.

Diese Jahresvorschau 2018 widmet sich auch dem Thema Klonen von landwirt­schaftlichen Nutztieren. Klonen ist die künstliche Erzeugung von Lebewesen mit iden­tischem Erbgut. Heutzutage ist es sogar möglich, aus einer einzelnen Körperzelle die identische Kopie eines erwachsenen Säugetiers zu schaffen. Die Körperzelle oder deren Zellkern mit den Erbinformationen wird dazu mit der entkernten, von den Erb­infor­mationen befreiten Eizelle eines Spendertiers zu einem künstlichen Embryo ver­schmolzen. Dieser wird in die Gebärmutter einer Leihmutter übertragen. Es ist diese Klontechnik, um die derzeit in der Europäischen Union gestritten wird. Mit Zwillings­bildung, wie wir sie aus der Natur kennen, hat dies nichts zu tun.

Das berühmte Klonschaf Dolly war 1996 das erste Tier, bei dem dieses Verfahren funktionierte. Dolly war die einzige Überlebende aus 277 Versuchen. Bis heute werden Tiere geklont. Fast immer müssen Hunderte Klone sterben, ehe ein Tier lebend zur Welt kommt, und genau wie Dolly sind die Tiere, die zunächst überleben, oft krank und sterben sehr früh.

Eine Zulassung von Lebensmitteln aus der Klontierzucht, wie sie zur Debatte steht, ist deshalb zugleich der erste Schritt, um anschließend auch Lebensmittel von genmani­pulierten Tieren auf den Markt zu bringen. Deshalb muss das Klonen von Tieren unver­züglich gestoppt und die Einführung von Lebensmitteln von Klontieren aus Drittländern verboten werden. Österreich hat dies auf europäischer Ebene immer wieder einge­fordert.

Beim Aktionsplan für nationale Impfstrategien geht es unter anderem darum, dass eine präventiv wirkende Errungenschaft der Medizin in letzter Zeit etwas ins Hintertreffen geraten ist, nämlich das Impfen selber. Impfen ist die wichtigste Prophylaxe gegen Infektionskrankheiten. Es wird dadurch die eigene Erkrankung beziehungsweise deren Weiterverbreitung verhindert. Dadurch ist es allen Staaten der Welt gemeinsam mit der WHO gelungen, die Pocken weltweit auszurotten. Es ist wichtig, dass mindestens 95 Prozent der Bevölkerung geimpft werden, damit der Schutz auch nachhaltig wirkt. Das Problem ist, es werden immer weniger Menschen geimpft. Aktuell wird eine starke Zunahme an Masernerkrankungen registriert – dabei liegt Österreich auf Platz zwei in Europa –, wobei von den Betroffenen 71 Prozent nicht geimpft sind und bei über 20 Pro­zent der Impfstatus völlig unbekannt ist.

Faktum ist, wir haben einen österreichischen Impfplan, der klar regelt, wer wann und wie geimpft wird. Jedoch haben wir eine unklare Datenlage, daher ist die Durchimp­fungsrate und der daraus resultierende Schutz der Bevölkerung nicht gewährleistet und auch nicht bekannt. Ein wichtiger Schritt zu einer besseren Impflage ist die Implemen­tierung des elektronischen Impfpasses. Unsere Frau Gesundheitsminister hat diesbe­züglich betont, den elektronischen Impfpass so rasch als möglich umsetzen zu wollen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Jahresvorschau 2018 beinhaltet noch sehr viele wichtige Themen, bei deren Umsetzung ich der Bundesregierung sehr viel Erfolg wünsche. Ich möchte mich für diesen ambitionierten Bericht sehr herzlich be­danken, und ich wünsche für den bevorstehenden EU-Ratsvorsitz alles Gute. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

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