19.04.0016. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2018 betreffend Übereinkommen zwi­schen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten (7 d.B. und 41 d.B. sowie 9935/BR d.B.)

17. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2018 betreffend Administratives und Technisches Durchführungsübereinkommen zum Übereinkommen zwischen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßen­ver­kehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten (8 d.B. und 42 d.B. sowie 9936/BR d.B.)

Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen zu den Punkten 16 und 17 der Tagesord­nung.

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml. Ich bitte um die Berichte.