10.38.113. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung sowie Übertragung von unbeweglichem Bundesvermögen ausgesprochen, ein Bundesgesetz über den Beteiligungserwerb an der Si.A. Errichtungs-GmbH und der Aufnahme wei­terer Gesellschafter im Wege einer Kapitalerhöhung erlassen sowie das Bundes­haushaltsgesetz 2013, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Wohnbauin­vestitionsbank, das Bundesimmobiliengesetz, das Buchhaltungsagenturgesetz, das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Bun­desmuseen-Gesetz 2002, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebüh­rengesetz 1992, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksbegehrenge­setz 2018, das Wählerevidenzgesetz 2018, das Beamten-Dienstrechtsge­setz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundesgesetzes über Aufgaben und Organisa­tion des auswärtigen Dienstes – Statut, das Universitätsgesetz 2002, das Innova­tionsstiftung-Bildung-Gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das Gesund­heits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsge­setz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsi­cherungsgesetz und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden (Bud­getbegleitgesetz 2018-2019) (59 d.B. und 91 d.B. sowie 9946/BR d.B. und 9950/BR d.B.)

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bildungsinvestitionsgesetz und das Wohnungsgemeinnützigkeits­gesetz geändert werden (90 d.B. sowie 9951/BR d.B.)

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Ver­kehr, Innovation und Technologie genehmigt wird (67 d.B. und 94 d.B. sowie 9952/BR d.B.)

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zu den Tagesord­nungspunkten 3 bis 5.

Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Eduard Köck. Ich bitte um die Berichte.