Berichterstatter Ing. Eduard Köck: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses zum Budgetbegleitgesetz.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bildungsinvestitionsgesetz und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird.
Dieser Bericht liegt auch in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ewald Lindinger. Ich erteile es ihm.