10.51.12

Bundesrat Peter Oberlehner (ÖVP, Oberösterreich)|: Herr Präsident! Hohes Präsi­dium! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundes­rates! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Fernsehgeräten! Lieber Ewald, ich darf zu deinen Ausführungen nur anmerken, dass ich etwas überrascht war, dass du solch ein großes Wissen dahin gehend hast, was bei der AUVA alles he­rauskommen wird. (Bundesrat Mayer: Ewald, der Hellseher!) Dieses Wissen habe ich noch nicht, diese Details kenne ich nicht. Ich bin also überrascht, dass du diesbezüg­lich schon so viel weißt. Wir sind gespannt, was am Ende des Tages dort wirklich pas­sieren wird.

Zu einigen anderen Themen komme ich noch im Laufe meiner Ausführungen, ich darf auch, so wie du, einiges vorweg zum Budget generell sagen. Es ist nicht überraschend und auch kein Grund, sich jetzt massiv zu zerstreiten, dass die Opposition das Budget nicht so positiv sieht, wie wir es sehen. Das ist ja nur ein Zeichen dafür, dass die Demokratie funktioniert, weil eben die Dinge unterschiedlich gesehen werden und die Zugänge unterschiedlich sind. Und das darf ja auch so sein. (Bundesrat Lindinger: Das stimmt schon: Unterschiedliche Zugänge!)

Es ist zwar grundsätzlich nicht Aufgabe des Bundesrates, das Budget zu beschließen, sondern eben nur das Budgetbegleitgesetz, dennoch darf ich eingangs einige Dinge dazu festhalten, die das Budget betreffen, und möchte sagen, dass das vorliegende Budget für 2018 und 2019 wirklich ganz besonders ist. Es ist deshalb ganz besonders, weil es erstmals seit 65 Jahren im Jahr 2019 gelingen wird, dass kein Abgang produ­ziert wird, sondern ein Überschuss herauskommen wird. (Bundesrat Stögmüller: Das haben wir schon öfter gehört!)

1954 – man muss sich vorstellen, wie lange das her ist! – war es das letzte Mal der Fall, dass es einen Überschuss gegeben hat. Immerhin eine halbe Milliarde Euro wird dieser Überschuss dann betragen. Das ist absolut ein Zeichen des Wandels, ein Bud­get der Veränderung, das für unsere Republik einen ganz wichtigen Wandel darstellt.

Natürlich sind auch die Rahmenbedingungen – das will ich gar nicht bestreiten – der­zeit sehr, sehr gut. Es ist sicher jetzt leichter möglich als vielleicht vor einigen Jahren, solch ein Budget zu erstellen. Dennoch gibt es auch sehr viele konkrete Maßnahmen im Budget, die dazu beitragen, dass eben dieses wichtige Signal gesendet werden kann, dass auch der Staat nicht auf Dauer mehr Geld ausgeben kann, als er zur Ver­fügung hat, und dass er letztlich auch schauen muss, wie Einnahmen und Ausgaben in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.

Besonders bezeichnend ist aber meiner Meinung nach in diesem Budget noch, dass es gleichzeitig gelingt, die Abgaben für die Bürgerinnen und Bürger zu senken. Wir haben weniger Schulden, weniger Steuern und gleichzeitig gibt es mehr Geld für die Men­schen. Das ist, glaube ich, schon etwas ganz Besonderes, das dieses Budget aus­zeichnet. Zum einen wird durch den Familienbonus Plus, der schon angesprochen wur­de, zum anderen wird durch die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge ab 1. Juli 2018 vor allem den Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen und damit den Familien in unserem Land insgesamt auch eine entsprechende Entlastung zukommen.

Wenn ich zum Familienbonus kurz ein paar Dinge sagen darf: Allein der Familienbonus ist ein Projekt von circa 1,5 Milliarden Euro an Entlastung für die Menschen in diesem Land. Für circa 950 000 Familien in Österreich (Bundesrat Lindinger: Für die, die viel verdienen!) und für circa 1,6 Millionen Kinder wird der Familienbonus Entlastungen bringen. Kinder und Familien sind die Zukunft, ich glaube, es ist absolut wichtig und richtig, in Kinder und Familien zu investieren. Das geschieht dadurch. 1 500 Euro netto pro Jahr und pro Kind, das erreicht man bereits ab einem Bruttoeinkommen von 1 750 Euro. Unter 1 750 Euro ist es etwas weniger, aber nur minimal weniger. Ich den­ke, auch diese Beträge, die dabei herauskommen, sind für die Menschen sehr wichtig und wertvoll. Der Familienbonus Plus ist somit die größte steuerliche Entlastung für Familien und für Kinder in unserem Land seit Jahrzehnten, wenn nicht überhaupt die größte, die es jemals gegeben hat. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wichtig ist aber auch, dass in diesem Budget auch mehr Geld für die Sicherheit in unserem Land vorgesehen ist. So soll es in den nächsten Jahren circa 2 000 Polizisten zusätzlich in Österreich geben.

Auch Sparen im System ist ein wichtiges Schlagwort bei diesem Budget. Ich könnte noch viele weitere Maßnahmen für die Wirtschaft erwähnen, oder auch Investitionen in wichtige Dinge wie Digitalisierung oder Breitbandausbau. 1 Milliarde Euro ist für den Breitbandausbau vorgesehen – eine ganz wichtige Maßnahme für den ländlichen Raum, die gerade wir Bürgermeisterinnen und Bürgermeister uns nicht nur ganz mas­siv wünschen, sondern fordern und worüber wir uns freuen, wenn da entsprechende Möglichkeiten geschaffen werden. Das ist also eine Reihe von Dingen, die man auf alle Fälle auf der positiven Seite anführen kann und anführen muss. Das lässt sich, glaube ich, nicht so einfach mit einem Federstrich wegdiskutieren.

Ich darf mich jetzt aber noch den Budgetbegleitgesetzen ein bisschen konkreter zu­wenden. In den vorliegenden drei Tagesordnungspunkten geht es insgesamt um eine große Zahl von Gesetzesbeschlüssen des Nationalrates mit sicher wichtigen Inhalten. Allein das Budgetbegleitgesetz 2018-2019 ist eine Sammelnovelle von 27 Gesetzen, die geändert werden; auch ein neues Gesetz wird dabei geschaffen. Dazu kommen noch Ermächtigungen für Grundstücksverkäufe der Republik. Unter anderem geht es in diesen Gesetzen auch um eine Verschärfung der Regelungen für die Altersteilzeit und die Streichung von Haftungsübernahmen des Bundes für die Wohnbauinvestitions­bank. Gekürzt werden – das wurde schon angesprochen – in anderen Gesetzen auch die Mittel für die Aktion 20 000, die leider – ich glaube, da muss man auch ehrlich sein – letztlich nicht die Wirkung erzielt hat, die man sich gewünscht hätte und erhofft hat. (Bundesrätin Grimling: Wer sagt das?) – Ich kann Ihnen selbst aus eigener Erfah­rung berichten, wie schwierig es für die Gemeinden war, da entsprechend zu helfen und wirklich Maßnahmen umzusetzen. Man darf aber auch festhalten, dass immer noch 185 Millionen Euro im Budget vorgesehen sind, damit die Ausfinanzierung dieser Aktion gesichert ist. Ich glaube, da ist noch sehr viel positives Potenzial vorhanden.

Gekürzt werden übrigens auch die Mittel für das verpflichtende Integrationsjahr für Flücht­linge. Das ist auch sehr einfach erklärt: Wenn es weniger Flüchtlinge gibt, brauchen wir auch weniger Mittel, 50 Millionen Euro sind aber dafür noch im Budget 2018 vorgese­hen. Es werden weiters detaillierte Regelungen für die Bestellung von Generalsekretä­rinnen und Generalsekretären erlassen. Außerdem wird die gesetzliche Grundlage für ein neues Spitzenforschungszentrum, das Silicon Austria Labs, in einem dieser Ge­setze geschaffen.

Im Bildungsinvestitionsgesetz und im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz werden Än­derungen vorgenommen. Wichtig ist dabei vor allem auch, dass die Länder dadurch letztlich mehr Zeit zum Abrufen der Mittel aus dem Bildungsinvestitionsgesetz haben werden, da der Zeitraum für die Förderungsgewährung für ganztägige Schulformen verlängert wird. (Bundesrätin Grimling: Sparmaßnahmen!) Es ist ganz wichtig für die Länder, dass da die Mittel länger eingefordert werden können. Beseitigt wird dadurch auch die Ungleichbehandlung verschränkter und getrennter Formen ganztägiger Schu­len.

Mit einer rechtlichen Klarstellung im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz wird Spekula­tionen mit gemeinnützigem Vermögen ein Riegel vorgeschoben. Umgehungsgeschäfte werden ebenfalls wirksam verhindert, weil Vereinbarungen über den Erwerb von Antei­len an Unternehmungen, deren überwiegender Geschäftszweig der mittelbare oder un­mittelbare Erwerb gemeinnütziger Bauvereinigungen ist, künftig die Zustimmung der Landesregierungen brauchen werden.

Schließlich ermöglicht noch der Gesetzesbeschluss über die Begründung von Vorbe­lastungen durch den Bundesminister für Verkehr, dass dieser für die Finanzjahre 2018 bis 2023 finanzielle Vorbelastungen zur Finanzierung von Betrieb, Instandhaltung, Pla­nung und Bau von Schieneninfrastruktur im Umfang von 41,037 Milliarden Euro be­gründen kann. Die Kosten für den Brennerbasistunnel werden dabei zum Beispiel mit 8,3 Milliarden Euro beziffert. Diese wichtige Maßnahme kann damit finanziert werden. Die gesetzliche Ermächtigung bezieht sich dabei ausschließlich auf Annuitäten für Investitionen, Zuschüsse zum laufenden Betrieb und zur Instandhaltung bis zum Jahr 2023, später bedarf es neuer Ermächtigungen und neuer Beschlüsse.

Allesamt sind es sehr wichtige Beschlüsse des Nationalrates, denen wir seitens meiner Fraktion die Zustimmung erteilen werden. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.00

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Doris Hahn. Ich erteile es ihr.