11.13.46

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen MMag. DDr. Hubert Fuchs: Hohes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich auf das Budgetbegleit­gesetz näher eingehe, möchte ich eine kurze Replik auf die Ausführungen des Bundes­rates Lindinger abgeben: Die Bundesregierung ist angetreten, wie Sie wissen, die Steuer- und Abgabenquote dauerhaft, und zwar wirklich dauerhaft auf mindestens 40 Prozent – wenn nicht darunter – zu senken. Wir wollen die Steuerzahler entlasten.

Der Familienbonus stellt sicher, dass sämtliche Steuerzahler, sofern sie eine Familie haben, ab 1.1.2019 jährlich um 1,5 Milliarden Euro entlastet werden. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Das bedeutet, jede Familie in Österreich zahlt zukünftig weniger Steuern. Das ist ein Faktum, Herr Bundesrat! (Bundesrat Lindinger – mit den Händen einen Abstand deu­tend –: So viel!)

Wissen Sie, wodurch sich die neue Bundesregierung von der Vorgängerregierung unterscheidet? – Die neue Bundesregierung senkt die Steuern, und zwar, ohne dies mit neuen Steuern gegenzufinanzieren. Das System der Sozialdemokratie ist, dem Steuerzahler vorher etwas aus der linken Tasche herauszunehmen und dann in die rechte Tasche hineinzugeben. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP. – Zwischenrufe der Bundesräte Pfister und Stögmüller.)

Das bedeutet, man gibt sich großzügig und gibt dem Steuerzahler das, was man ihm vorher weggenommen hat. Das ist das gleiche System wie bei der kalten Progression, und daher werden wir auch die kalte Progression abschaffen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Herr Bundesrat Mag. Pisec hat es vollkommen richtig festgestellt: Es gibt nicht nur Ver­mögen und Schulden, es gibt auch den Zinsdienst. (Bundesrat Pfister: Dafür werden die Spenden der Industriebetriebe ...! Beim System kürzen – das sind Menschen in die­sem System!) Wenn Sie sagen, wir haben so viel Vermögen, daher sollten wir die Schulden erhöhen, dann kann ich Ihnen nur sagen, wir haben das Glück, dass die Zinslandschaft derzeit sehr für die Republik Österreich arbeitet. (Bundesrat Pfister: Ja, die Konjunktur auch!) Die Zinsen bleiben aber nicht auf diesem niedrigen Niveau, son­dern werden irgendwann einmal erhöht werden. Das heißt, wir würden jetzt zulasten der künftigen Generationen leben, weil der künftigen Generation durch die hohen Zins­zahlungen der budgetäre Handlungsspielraum weggenommen werden würde.

Eine abschließende Bemerkung: Versuchen Sie einmal, einen Gehsteig zu verkaufen! Das wird Ihnen nicht gelingen. Ich glaube, Sie werden in Ihrem Privathaushalt – Sie ha­ben vielleicht eine Eigentumswohnung, Sie haben vielleicht ein Haus – sicher nicht sa­gen: Meine Wohnung, mein Haus hat einen Wert von 300 000 Euro, daher werde ich jetzt 300 000 Euro aufnehmen, werde diese 300 000 Euro verbrauchen, und meine Kinder bekommen dann 300 000 Euro plus und 300 000 Euro minus, also gar nichts. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Bundesrat Mayer: Und Gehsteig! – Heiterkeit bei der ÖVP.)

Nun aber zur Sache: Im Rahmen des Budgetprozesses mussten sämtliche Verhand­lungsführer und Budgetverantwortliche zur Kenntnis nehmen, dass die neue Bundesre­gierung die Schuldenpolitik der letzten Jahre beenden wird und die Republik Österreich im Jahr 2019 erstmalig seit 65 Jahren einen administrativen Überschuss erwirtschaften wird. Zur Erreichung dieses Ziels musste die Bundesregierung vielschichtige ausga­benseitige Maßnahmen setzen. Zum einen wurden Offensivmaßnahmen, welche in der aktuell guten Konjunkturlage nicht mehr erforderlich sind, gestoppt. Dazu zähle ich zum Beispiel die staatlich finanzierten Jobprogramme wie den Beschäftigungsbonus mit sehr hohen Mitnahmeeffekten, aber auch die Aktion 20 000, wodurch fast keine echten und dauerhaften Arbeitsplätze geschaffen wurden.

Zum anderen entfalten ausgewogene, aber durchaus restriktive Vorgaben an die ein­zelnen Ministerien einen weiteren dämpfenden Effekt auf die Ausgabenentwicklung. Dazu zählen auch die geringeren Ausgabenzuwächse bei den ÖBB-Investitionen, wel­che mit dem vorliegenden Vorbelastungsgesetz umgesetzt werden sollen. Im Vergleich zum bisherigen Rahmenplan werden die Investitionen im Zeitraum 2018 bis 2023 um etwa 2 Milliarden Euro gekürzt.

Die ausgabenseitig zur Konsolidierung des Bundesbudgets getroffenen Kürzungen sind zu einem gewissen Teil auch auf technische, geologische und rechtliche Umstän­den zurückzuführen. Auch durch Bürgerinitiativen kommt es da zu Verschiebungen, ich erwähne nur Eisenstadt, Lustenau, Lauterach oder auch Wels. Ich möchte hier dezi­diert festhalten, dass Projekte lediglich geschoben werden und kein einziges Projekt gestrichen wurde. (Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.)

Ein anderer Teil der Kürzungen folgt schlichtweg dem Grundsatz der Sparsamkeit. An­gesichts der guten konjunkturellen Auslastung in der Bauwirtschaft ist es schwierig, zu vernünftigen Preisen Projekte finanzieren zu können.

Trotz dieser Maßnahmen werden mit dem vorgelegten Rahmenplan im Schnitt bis 2023 jährlich 2,3 Milliarden Euro in Bahnprojekte investiert. 13,9 Milliarden Euro an In­vestitionen in die Schiene bis 2023 bedeuten einen Rekord in der Geschichte Öster­reichs.

Daneben finden sich im Rahmenplan insgesamt 7,43 Milliarden Euro für Instandhal­tungsaufwendungen und Zuschüsse für den laufenden Betrieb, von denen 105 Millio­nen Euro für Naturkatastrophen reserviert sind.

Mit dem vorliegenden Gesetz soll das BMVIT ermächtigt werden, Vorbelastungen zur Finanzierung von Betrieb, Instandhaltung, Planung und Bau von Schieneninfrastruktur in Höhe von insgesamt 41,037 Milliarden Euro für die Jahre 2019 bis 2072 einzugehen. Dieses Gesetz wird dazu beitragen, umweltfreundliche Verkehrsträger und nachhaltige Mobilität zu fördern. Der Ausbau der Schiene ermöglicht eine ökologisch wirkungsvolle Bewältigung des Verkehrsaufkommens.

Wir wissen heute, dass wir ohne Investitionen in die Bahn zukünftige Verkehrsströme auf der Straße nicht bewältigen können. Insgesamt liegt ein ausgewogener Plan zur In­vestition in die Schiene vor. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

11.21

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Michael Lindner. Ich erteile es ihm.