13.38
Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien) : Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Das vorliegende, als Vergaberechtsreformgesetz 2018 bezeichnete Gesetzesvorhaben verfolgt das Ziel, die über mehrere Bundesgesetze verstreuten Regelungen zum Vergabeverfahren zu modernisieren und zu vereinfachen.
Mit dem Beschluss soll das österreichische Vergaberecht für das 21. Jahrhundert fit gemacht werden – so lese ich es. Das umfasst die Regelungen über die Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber, die Berücksichtigung bestimmter Ausnahmen gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sowie Anpassungen im Bereich des Rechtsschutzes. Das Bestbieterprinzip wird weiter gestärkt.
Neben einer vollständigen Neufassung des Bundesvergabegesetzes gehören ein neues Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessionsverträgen und eine Novellierung des Bundesvergabegesetzes für den Bereich Verteidigung und Sicherheit zum Reformpaket.
Der Begriff Vergabeverfahren stellt einen Überbegriff für die Beschaffungsvorgänge dar. Dieses neue Vergabeverfahren gilt nicht nur, so wie es Frau Präsidentin Zwazl schon gesagt hat, für Bund, Länder und Gemeinden, sondern auch für Auftragsvergaben in bestimmten Sektoren, wie etwa in der Wasser- und Energieversorgung sowie in Teilen des öffentlichen Verkehrs.
Ab dem Erreichen bestimmter Schwellenwerte ist eine EU-weite Ausschreibung erforderlich. Die Novellierungen dienen insbesondere der Liberalisierung des öffentlichen Auftragswesens und somit der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Durch die zu erwartende Senkung der Kosten für Vergabeverfahren durch die Verfahrenstypen könnten positive Impulse für den Wirtschaftsstandort bewirkt werden.
Nicht unerwähnt bleiben soll der Aspekt einer Regelung betreffend die verstärkte Berücksichtigung der Barrierefreiheit, durch die positive Effekte für Menschen mit Behinderung zu erwarten sind.
Meine Fraktion wird diesem Bundesgesetz die Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall des Bundesrates Tiefnig sowie – zögerlich beginnend – bei weiteren BundesrätInnen von ÖVP und FPÖ. – Bundesrätin Zwazl: Die eigenen Leut’ müssen schon klatschen!)
13.41
Präsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Peter Samt. Ich erteile es ihm. (Bundesrat Samt – auf dem Weg zum Rednerpult, auf seine Vorrednerin weisend –: Zu schnell fertig gewesen!)