13.38.06

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Das vor­liegende, als Vergaberechtsreformgesetz 2018 bezeichnete Gesetzesvorhaben verfolgt das Ziel, die über mehrere Bundesgesetze verstreuten Regelungen zum Vergabever­fahren zu modernisieren und zu vereinfachen.

Mit dem Beschluss soll das österreichische Vergaberecht für das 21. Jahrhundert fit gemacht werden – so lese ich es. Das umfasst die Regelungen über die Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber, die Berücksichti­gung bestimmter Ausnahmen gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichts­hofes sowie Anpassungen im Bereich des Rechtsschutzes. Das Bestbieterprinzip wird weiter gestärkt.

Neben einer vollständigen Neufassung des Bundesvergabegesetzes gehören ein neu­es Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessionsverträgen und eine Novellierung des Bundesvergabegesetzes für den Bereich Verteidigung und Sicherheit zum Reform­paket.

Der Begriff Vergabeverfahren stellt einen Überbegriff für die Beschaffungsvorgänge dar. Dieses neue Vergabeverfahren gilt nicht nur, so wie es Frau Präsidentin Zwazl schon gesagt hat, für Bund, Länder und Gemeinden, sondern auch für Auftragsver­gaben in bestimmten Sektoren, wie etwa in der Wasser- und Energieversorgung sowie in Teilen des öffentlichen Verkehrs.

Ab dem Erreichen bestimmter Schwellenwerte ist eine EU-weite Ausschreibung erfor­derlich. Die Novellierungen dienen insbesondere der Liberalisierung des öffentlichen Auftragswesens und somit der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Durch die zu erwartende Senkung der Kosten für Vergabeverfahren durch die Verfah­renstypen könnten positive Impulse für den Wirtschaftsstandort bewirkt werden.

Nicht unerwähnt bleiben soll der Aspekt einer Regelung betreffend die verstärkte Be­rücksichtigung der Barrierefreiheit, durch die positive Effekte für Menschen mit Behin­derung zu erwarten sind.

Meine Fraktion wird diesem Bundesgesetz die Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall des Bundesrates Tiefnig sowie – zögerlich beginnend – bei weiteren BundesrätInnen von ÖVP und FPÖ. – Bundesrätin Zwazl: Die eigenen Leut’ müssen schon klatschen!)

13.41

Präsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Peter Samt. Ich er­teile es ihm. (Bundesrat Samt – auf dem Weg zum Rednerpult, auf seine Vorrednerin weisend –: Zu schnell fertig gewesen!)