13.41.00

Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Ga­lerie – das sind nicht mehr so viele – und zu Hause vor den Bildschirmen! Ja, das Ver­gaberecht wurde in diesem Haus schon des Öfteren diskutiert, das letzte Mal, als ge­nerell das Bestbietergebot für den öffentlichen Auftraggeber fixiert wurde. Wir erleben jetzt eine Weiterführung dieser Diskussion.

Als Anwender, leider schon jahrzehntelanger Anwender, des Bundesvergabegesetzes will ich feststellen, dass wirklich sehr große Schritte in Richtung Verbesserung, vor allem für die Gemeinden, mit der Beibehaltung und Ausweitung der Möglichkeiten zur Direktvergabe gegeben sind. Das ist für uns in den Gemeinden gerade bei Leistungen, die unter dem Schwellenwert von 221 000 Euro, so wie es jetzt festgelegt worden ist, liegen, ein ganz wesentlicher Schritt, um einen entsprechenden regionalen Wettbewerb stattfinden zu lassen, aber natürlich auch unter Bedachtnahme auf die Transparenz dieser Verfahren. Das mahnt ja jetzt auch ein bissel der EuGH ein.

Wir haben in den letzten Jahren erlebt, dass die öffentlichen Auftraggeber, namentlich die Gemeinden und maßgeblich die Bürgermeister, die Direktvergabe hauptsächlich dazu benützt haben, dass sie ohne größere Angebotseinholung irgendwelche Aufträge vergeben haben – durchaus auch im regionalen Bereich, aber nicht wirklich so, wie es im Sinne eines vernünftigen Wettbewerbs, bei dem Kosten- und Qualitätskriterien be­achtet werden, stattfinden sollte.

Mit diesem Gesetz werden dem öffentlichen Auftraggeber nicht nur weitere Möglichkei­ten gegeben, sondern es wird dafür gesorgt, dass bei Direktvergaben, für die ja die Schwellenwerte, nämlich diese 50 000 Euro, wie wir wissen, per Beschluss angehoben oder abgesenkt werden können – derzeit haben wir die 100 000-Euro-Regelung –, jetzt auch Kriterien eingefordert werden, und zwar Qualitätskriterien. Das heißt auch: Der öffentliche Auftraggeber wird in Zukunft zwar vereinfachte und flexibilisierte Verfahren vorfinden, aber er wird eben auch ein Verfahren durchführen müssen. Dass ein Bürger­meister den Tischler anruft und sagt: Ich brauche um 85 000 Euro schnell eine neue Einrichtung für meinen Kindergarten!, das wird im Hinblick auf die Transparenz, Sinn­haftigkeit und Wirtschaftlichkeit in Zukunft so nicht mehr funktionieren können.

Für mich ist bei diesem Thema Folgendes ganz wichtig – das geht jetzt vor allem ein bisschen in Richtung SPÖ-Kollegen –: Da Sie diesem Gesetz auch zustimmen, werden Sie gesehen haben, dass durch dieses Möglichkeiten geschaffen worden sind, in die Ausschreibungen nicht nur technische Qualitätskriterien einzubauen, sondern vor allem auch neue Qualitätskriterien wie etwa eine verpflichtende Beschäftigung von Lehrlin­gen oder Langzeitarbeitslosen im Rahmen der Auftragsausführung. Die können und sollten auch hineingeschrieben werden.

Folgende Qualitätskriterien kommen, wie wir ebenfalls schon von Vorrednern gehört haben, in Zukunft auch in unterschwelligen Bereichen und bei unterschwelligen Aus­schreibungsgrößenordnungen zur Anwendung: Energieeffizienz, Abfallvermeidung, Bo­denschutz, Tierschutz und die Beschäftigung von bestimmten Gruppen auf dem Ar­beitsmarkt, nämlich älteren Arbeitnehmern, Langzeitarbeitslosen oder auch behinder­ten Menschen. Geschätzte Damen und Herren! Das verstehe ich unter nachhaltiger Wirtschaftspolitik: eine Wirtschaftspolitik, die auch Zielgruppen wie diesen Nutzen und neue Möglichkeiten bietet – ohne dass Steuergelder eingesetzt werden, um Jobs mit Ablaufdatum und ohne Nachhaltigkeit zu schaffen.

Ein ganz wichtiger Punkt für den öffentlichen Auftraggeber ist: Die Schwellengrenzen vor allem im Bereich bis 221 000 Euro wurden ja bis jetzt so interpretiert, dass eine Zusammenrechnung verschiedener Dienstleistungen oder Dienstleistungsaufträge nicht möglich war. Von den Bundesvergabesenaten wurde das jedenfalls oftmals so gehandhabt. Dieses Problem wurde mit diesem Gesetz erfreulicherweise wirklich be­hoben.

Ein kleines Beispiel: Eine Gemeinde erneuert ihre Straßenbeleuchtung, hat aber nicht so viele Mittel, dass sie das alles in einem Zug erledigen könnte, möchte aber trotzdem eine Ausschreibung machen, um Kosten zu sparen, was ja im Zuge jeder Auftragsver­gabe ganz wichtig ist. Wenn sie dann aber mit den Einzelbereichen wie zum Beispiel reine Bauarbeiten, Lieferung der Leuchten und Lampen und in weiterer Folge Elektro­installation auf einen Betrag kommt, der über diesen 221 000 Euro liegt, müsste sie demzufolge EU-weit ausschreiben. Dieses Problem wird behoben, indem der öffent­liche Auftraggeber diese Aufträge nunmehr in dienstleistungsfremde Gruppen zerlegen darf: Bauarbeiten, Elektroinstallationen, Lieferung von Leuchten und Lampen, um beim gleichen Beispiel zu bleiben. Er kann somit auch einen Auftrag vergeben, der – bei Vergabe von Einzelleistungen – insgesamt über 221 000 Euro beträgt, und fällt damit dennoch nicht unter die Regelung, EU-weit ausschreiben zu müssen.

Grenznahe Bereiche werden besonders stark hervorgehoben. Es ist klar, dass im grenznahen Bereich, klarerweise auch im EU-Raum, Transparenz und Wirtschaftlich­keit erhalten bleiben müssen. So können auch Anbieter aus dem grenznahen Ausland anbieten, auch das selbstverständlich unter Beachtung entsprechender Vorgaben und der Wahrung von Transparenz.

Bestbieterverfahren heißt summa summarum: Ich bin nicht angehalten, den günstigs­ten und billigsten Anbieter zu nehmen. Damit werden Preisdumping und alle anderen Möglichkeiten der zum Teil unfairen Angebotslegung vermieden. Wir haben somit einen weiteren Schritt gesetzt, der von uns durchaus als ein großer Wurf im Bereich des Vergaberechts gesehen wird. Wir, die FPÖ, werden im Sinne unserer Regierungs­beteiligung natürlich gerne zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

13.48

Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Peter Raggl. – Ich erteile es ihm.