13.48.43

Bundesrat Dr. Peter Raggl (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Staatssekretärin! Auch ich darf mich heute in die Reihe der Premierenredner einordnen. Es ist für mich mit großer Freude verbunden, dass ich als Bundesrat hier stehen darf, aber auch mit einem sehr großen Respekt vor der Ver­antwortung und vor der Aufgabe, die mir mein Bundesland Tirol mitgegeben hat, näm­lich hier im Hohen Haus die Interessen meines Bundeslandes vertreten zu dürfen.

Zurück zum Bundesvergabegesetz 2018! Ich habe es mir ein bisschen näher ange­schaut, es ist ein sehr umfangreiches Gesetzespaket mit nicht weniger als 324 Seiten, und Ziel dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen für Auftragsvergaben der öf­fentlichen Hand zu vereinfachen und zu modernisieren. Außerdem sollen künftig mehr Aufträge als bisher nach qualitativen Kriterien – es ist schon vom Bestbieterprinzip ge­sprochen worden – und nicht allein nach dem Billigstbieterprinzip vergeben werden.

Das ist, das wurde auch schon gesagt, eine wichtige Gesetzesmaterie, weil das Ge­setz den Umgang mit einer ganz großen Summe von Geld regelt. Es sind nicht weniger als 60 Milliarden Euro, die durch öffentliche Auftraggeber investiert werden, und das sind eben Bund, Länder und Gemeinden. Mein Heimatbundesland Tirol hat einen Lan­deshaushalt von 3,7 Milliarden Euro. Das ist schon eine bedeutende Summe, wenn wir mit einem Gesetz Regelungen für 60 Milliarden Euro treffen, die da den Besitzer wech­seln.

Ich selbst bin als Gemeinderat und Gemeindevorstand auch kommunal tätig. Es ist wirklich wichtig, dass die Gemeinden eine transparente Vergaberegelung heranziehen können, dass wir flexibel und nach einem modernen Vergaberecht agieren können. Es ist wirklich nicht sehr angenehm für einen Gemeindemandatar, wenn er willens ist, die regionale Wirtschaft zu fördern, und sehr gerne möchte, dass bei der Neuerrichtung des Feuerwehrhauses oder auch der Volksschule Firmen aus seiner Region oder gar aus seinem Ort zum Zug kommen, er aber immer fürchten muss: Hoffentlich mache ich keinen Fehler! Die Komplexität des Gesetzes ist dermaßen hoch, dass man immer fast schon ein bissel mit einem Fuß im Kriminal steht. Daher bin ich sehr, sehr froh darüber, dass man ein bisschen flexibler werden kann, denn als kommunaler Mandatar hat man doch auch immer im Hinterkopf, dass man damit zusätzliche Arbeitsplätze in der Re­gion schafft, man rechnet aber auch mit dem Rückfluss der Kommunalsteuer. Es gibt also viele, viele Vorteile, die mit einer regionalen Vergabe verbunden sind.

Zusätzlich möchte ich als bäuerlicher Interessenvertreter, der ich auch bin, aus dem sehr umfangreichen Gesetzeskonvolut noch einen Teilaspekt herausgreifen, nämlich die Beschaffung von Lebensmitteln für öffentliche Küchen. Der Außerhausverzehr, das wurde untersucht, beträgt in Österreich täglich zwischen 2 und 2,5 Millionen Portionen Essen, das nicht nur in Wirtshäusern und Restaurants eingenommen wird, sondern vor allem auch in öffentlichen Küchen, in Spitälern, Kindergärten und Kasernen. Ich habe mir das in meinem Bundesland für die Landesklinik angeschaut: Allein die Klinik in Innsbruck verbraucht im Jahr 90 Tonnen Fleisch, 150 Tonnen Milch oder 190 Tonnen Salat, Gemüse und Obst. Das sind also schon in einem einzigen Krankenhaus Men­gen, an denen man sieht, dass es wichtig und richtig ist, dass man in diesen Bereichen mit dem neuen Vergabegesetz die Flexibilität zugestanden bekommen hat, Kriterien wie Herkunft, Qualität der Produktion, aber auch Arbeitsstandards berücksichtigen zu dürfen.

Leider gibt es immer noch viele öffentliche Einrichtungen, die nach dem Motto: Geiz ist geil!, dem Billigstbieterprinzip nachhängen, vielleicht nicht mit dem Wissen oder nicht im Bewusstsein dessen, dass diese billigen Lebensmittel unter Umständen über Tau­sende Kilometer in unser Land gekarrt wurden. Gerade mein Heimatbundesland ist vom Transitverkehr sehr betroffen. Wir müssen darauf schauen, dass wir jede Lkw-Fuhre verhindern. Nur eine Lkw-Fuhre, die wir nicht durchführen müssen, ist eine gute Lkw-Fuhre. Zudem wissen wir auch nicht, wie diese Lebensmittel produziert wurden, welche Arbeitsschutzstandards dabei geherrscht haben, wie viel an Pflanzenschutz­mitteln eingesetzt wurde und wie vor allem auch die Tierwohlkriterien in diesen Län­dern aussehen.

Wir sind froh, dass es dieses Bestbieterprinzip jetzt gibt, und besonders stolz macht mich, dass es auch gelungen ist, das sogenannte horizontale Bestbieterprinzip einzu­führen, was bedeutet, dass bei Ausschreibungen im öffentlichen Bereich ein Qualitäts­kriterium als Ausschlusskriterium herangezogen werden kann. Der Auftraggeber kann also sagen: Dieses Qualitätskriterium muss erfüllt sein, sonst kannst du gar nicht mit­bieten! Mir fällt da das wirklich Gott sei Dank schon sehr bekannte AMA-Gütesiegel ein. Im Lebensmitteleinkauf sollte das AMA-Gütesiegel als Ausschlusskriterium enthal­ten sein. Wenn der Anbieter dieses AMA-Gütesiegel nicht bieten kann, dann wird er auch nicht den Zuschlag bekommen.

Zusammenfassend: Nicht der niedrigste Preis zählt, sondern das heimische Produkt, verbunden mit höchster Qualität, mit der Absicherung von Arbeitsplätzen vor Ort, mit einer gepflegten Landschaft, die wiederum uns allen, aber vor allem dem heimischen Tourismus – (in Richtung Galerie blickend:) jetzt ist der Seilbahnensprecher nicht mehr auf der Galerie, ich hätte ihm das sehr gerne gesagt – zugutekommt. Diese Win-win-Situation gilt für alle Beteiligten in der Wertschöpfungskette, von der Produktion bis hin zur Kommune. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.56

Präsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Josef Moser. Ich erteile es ihm.