Berichterstatter Dr. Peter Raggl: Sehr geehrter Herr Präsident! Ich erstatte den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Telekommunikationsgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. April 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich erstatte zudem den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Strafprozeßordnung 1975 und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geändert werden.
Der Beschluss liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. April 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Reinhard Todt: Ich bitte nun Herrn Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml um seinen Bericht zu Punkt 17.