14.28.29

Berichterstatter Dr. Peter Raggl: Sehr geehrter Herr Präsident! Ich erstatte den Be­richt des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung, das Staatsanwalt­schaftsgesetz und das Telekommunikationsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. April 2018 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

Ich erstatte zudem den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Euro­päischen Union, die Strafprozeßordnung 1975 und das Bundesgesetz über die Zusam­menarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geän­dert werden.

Der Beschluss liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur An­tragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. April 2018 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Reinhard Todt: Ich bitte nun Herrn Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml um seinen Bericht zu Punkt 17.