14.40.53

Bundesrat Armin Forstner, MPA (ÖVP, Steiermark)|: Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Sicherheitspaket setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit unserer Sicherheitsbehörden. Wir wollen nicht tatenlos dabei zusehen, wie Kriminelle die Möglichkeiten neuer Technologien nützen, sondern müssen auch unseren Sicher­heitsbehörden die Möglichkeiten geben, die sie brauchen, um ihre Arbeit im Sinne von uns allen bestmöglich leisten zu können.

Die sogenannte Kennzeichenerfassung ist streng geregelt. Die Daten werden nach Er­fassung zum Abgleich mit den Fahndungsdaten an die Sicherheitsbehörden übermit­telt, die diese dann nach maximal zwei Wochen löschen müssen. Diese Frist ist not­wendig, da beispielsweise Autodiebstähle oft nicht sofort festgestellt werden können. Es werden nur Kennzeichen abgefragt, eine automatisierte Gesichtserkennung ist nicht zulässig, wie wir auch gestern schon im Ausschuss gehört haben. Die Abfragen wer­den selbstverständlich protokolliert, um jeglichen Missbrauch hintanzuhalten.

Auch bei der Videoüberwachung gibt es strenge Regelungen zum Schutz der Grund- und Freiheitsrechte. Ausschließlich im Einzelfall sind die Sicherheitsbehörden zur Erfül­lung ihrer Aufgaben nach einer Risikoanalyse des betreffenden Ortes berechtigt, Vi­deomaterial, das etwa bei Verkehrsbetrieben ohnehin vorhanden ist, zu erhalten und zu verarbeiten. Dabei ist der jeweilige Rechtsträger verpflichtet, die Daten maximal vier Wochen zu speichern. Verpflichtet zur Speicherung sind lediglich öffentliche Rechts­träger, Private sind nur dann verpflichtet, wenn ihnen ein öffentlicher Versorgungs­auftrag zukommt. Dies betrifft beispielsweise die ÖBB und die Asfinag oder regionale Verkehrsbetriebe. Der Rechtsschutzbeauftragte des BMI ist darüber jedenfalls zu ver­ständigen. Er prüft daraufhin die Rechtmäßigkeit und garantiert somit den Schutz der Grund- und Freiheitsrechte. Private haben künftig die Möglichkeit, Videomaterial freiwil­lig zur Verfügung zu stellen.

Mit der Registrierung von Prepaidwertkarten erschweren wir es Kriminellen, mittels Wegwerfhandys ihre Identität zu verschleiern. Vor allem organisierte Banden, die schwerste Straftaten wie Menschenhandel begehen, nutzen die Möglichkeiten von anonymen Wertkarten intensiv und erschweren somit die Ermittlungstätigkeiten mas­siv. Ich erinnere daran, dass bei Anschlägen in den Vereinigten Arabischen Emiraten österreichische Wertkarten verwendet wurden.

Zum sogenannten Bundestrojaner: Der rasante technologische Fortschritt erfordert wichtige Anpassungen der gesetzlichen Ermittlungsmöglichkeiten, damit die Sicher­heitsbehörden angesichts schwerer Kriminalität nicht ins Hintertreffen geraten. (Bun­desrat Pfister: Wie soll das damit gehen?) Es kann nicht sein, dass Kriminelle mithilfe von Internetdiensten wie Skype oder WhatsApp ungestört Straftaten planen können; auch da wirst du, lieber René, mir beipflichten. (Bundesrat Pfister: Das habe ich ja ge­sagt!) Wir haben das ja auch im gestrigen Ausschuss sehr intensiv diskutiert. (Bun­desrat Pfister: Aber über das nicht!) Wichtig ist auch, dass die Überwachung internet­basierter Kommunikation nur individuell oder nach richterlichem Beschluss zur Aufklä­rung schwerer Verbrechen eingesetzt wird.

Zur Einführung der Anlassdatenspeicherung: Kommunikationsdaten werden gezielt und nur im konkreten Verdachtsfall gespeichert. Auch hier gilt: nur nach staatsanwalt­schaftlicher Anordnung oder gerichtlicher Bewilligung.

Durch diese Maßnahmen werden in Österreich die gleichen Standardregelungen wie in den meisten anderen EU-Ländern eingeführt, auch darüber haben wir gestern sehr in­tensiv in unserem Ausschuss diskutiert. Es ist auch für unsere Polizei und Justiz sehr wichtig, über diese Werkzeuge zu verfügen.

Im Großen und Ganzen ist es ein gutes Paket, wodurch die Sicherheit der Österrei­cherinnen und Österreicher wieder angehoben wird und wir uns wieder ein Stück si­cherer fühlen können, auch wenn Sie Bedenken haben, Herr Kollege Pfister. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.45

Präsident Reinhard Todt|: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic. – Bitte.