10.34.28

Bundesrat Robert Seeber (ÖVP, Oberösterreich)|: Hohes Präsidium! Werte Kollegin­nen und Kollegen! Den angesprochenen Damen aus Oberösterreich – ich bin ebenfalls Oberösterreicher – ein herzliches Willkommen!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf heute zum 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 sprechen. Seit vorigem Freitag ist dieses Gesetz einheitlich in den EU-Staaten in Kraft getreten. Es gibt jetzt einen weltweiten Datenschutzstandard; das möchte ich hier betonen. Die zuständige Justizkommissarin Věra Jourová hat ausdrücklich betont, dass sie auf dieses Regel­werk stolz ist.

Das, was man hier vorgelegt hat, hat Hand und Fuß. Es gibt einen konkreten Nutzen für die Unternehmen und auch für die Bürger. Man hat einen Quantensprung vollzo­gen, letztendlich steht immer der Verbraucher, die Verbraucherin im Fokus, der Bürger, die Bürgerin ist besser geschützt.

Der Datenverkehr durch Unternehmen, durch Vereine und durch Behörden betreffend personenbezogene Daten wird nunmehr streng limitiert beziehungsweise geregelt. Auch als Verbraucher muss man informiert werden: Was geschieht mit meinen Daten? Was machen die damit? Ich muss zustimmen, man muss mich fragen. – Das ist eben­falls eine sehr große Verbesserung. Wenn das nicht geschieht, dann gibt es hohe Geldstrafen. Darauf komme ich noch im abschließenden Teil meiner Rede kurz zu sprechen.

Es ist auch die Bemerkung gefallen, dass das in drei Sammelgesetzen irgendwo zugeordnet war, was nicht ganz gepasst hat. Das hat man herausgenommen, das ist also entsprechend korrigiert worden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines ist klar: Wir leben heute in einer Zeit, in der die Digitalisierung eine ganz rasante gesellschaftliche Entwicklung und einen Wandel eingeleitet hat. Umso mehr ist es erforderlich, dass man einen soliden gesetzlichen Rahmen schafft, um dieser Entwicklung begegnen zu können. Das und nichts anderes hat man gemacht. Ich gebe zu, Frau Kollegin Grossmann, es wird noch Teilbereiche geben, in denen man noch wird nachschärfen müssen, es wird auch noch Novellie­rungen geben müssen, aber wir haben noch Regelungsspielräume, um auch da ent­sprechend eingreifen zu können.

Ich habe mir auch angehört, was Experten über diese Datenschutz-Grundverordnung sagen. Man hat diese jetzt in allen 28 EU-Staaten in Kraft gesetzt. Acht Staaten brauchen noch etwas Zeit, um sie umzusetzen. Die Europäische Kommission hat ausdrücklich betont, dass das Datenschutzgesetz in Österreich ausreichend kommen­tiert ist. Das heißt, das ist meines Erachtens auch eine Auszeichnung für das Justiz­ministerium – Herr Minister Moser ist ja heute unter uns –, und es ist auch ein Beispiel und ein Zeugnis für eine hervorragende Arbeit der Beamtenschaft und der Verwaltung. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Frau Kollegin Grossmann, Sie haben vorhin erwähnt, dass Österreich ein Spielfeld für internationale Konzerne werden könnte, die Österreich quasi ein bisschen als Spiel­wiese benützen. Innerstaatlich wird es noch Module für einen zusätzlichen Rechts­schutz, für zusätzliche Rechtssicherheit geben. Laut Experten gab es bis 25. Mai noch keine Rückmeldungen, das muss man auch dazusagen. Man kann nicht sagen – und darauf lege ich großen Wert –, dass es dabei um eine Husch-Pfusch-Aktion geht. Es ist nämlich auch einmal die Bemerkung gefallen, in Deutschland müsse das dem Bun­desverfassungsgericht  vorgelegt werden. Man hat sich bitte viereinhalb Jahre mit die­ser Thematik beschäftigt. Die Bundesrepublik Deutschland hat das vor uns umgesetzt, ist also quasi am ersten Platz und dann kommt erst Österreich. Das möchte ich nur am Rande erwähnen. Man hat da schon sehr gründlich gearbeitet. Die Anpassungen sind rechtskonform, in Zweifelsfällen gibt es immer einen Vorrang vor dem EU-Recht und keine Einschränkungen bei der Rechtssicherheit.

Was Facebook betrifft, gebe ich zu, das ist nicht ganz einfach, Frau Kollegin Grossmann, aber es besteht jetzt auch die Möglichkeit, gegen internationale Konzerne vorzugehen. Die österreichische Datenschutzbehörde kann in Akkordierung mit der europäischen Aufsichtsbehörde Entscheidungen herbeiführen. Diese Möglichkeit hat es bis jetzt nicht gegeben. Das wird noch schwierig werden, das streite ich nicht ab, aber jetzt gibt es eine bessere Rechtsdurchsetzung. Früher war das nur bei den Bezirksverwal­tungs­behörden angesiedelt, jetzt ist die Datenschutzbehörde die tatsächliche Anlaufstelle, die nicht nur Aufsichtsbehörde, sondern auch Strafbehörde ist.

Jetzt bin ich beim eigentlichen Thema und komme gleichzeitig zum Abschluss: Sie wissen, ich bin Unternehmer im Gastronomiebereich und die Regelung betreffend die Strafen ist mir schon zu Beginn sauer aufgestoßen – es stehen ja Strafen bis 20 Mil­lionen Euro im Raum. Das ist natürlich für einen Klein- und Mittelbetrieb existenz­gefährdend, daher muss das Prinzip Beraten statt strafen Eingang finden, das fordere ich vehement.

Es stimmt, Klein- und Mittelbetriebe – ich bin in meinen Gastronomiebetrieben ja auch selbst damit konfrontiert – haben keine große Fachabteilung wie internationale Kon­zerne. Das ist richtig. Daher ist es umso wichtiger, dass die Datenschutzbehörde die­sen Betrieben Hilfestellung bietet. Dazu ist sie auch da, dazu hat man ihren Perso­nal­stand von 27 auf 32 aufgestockt – ist ja auch nicht schlecht. Das heißt, man kann die Betriebe diesbezüglich tatsächlich unterstützen. Es gibt ja ein Äquivalent dazu, Sie von der linken, von der sozialistischen Reichshälfte wissen das (Bundesrat Lindinger: So­zial­demokratisch heißt das! – Bundesrätin Grimling: Sozialdemokratisch!), im Arbeits­inspektionsgesetz 1993 hat man auch das Prinzip Beraten statt strafen verankert. Ich würde sogar sagen: Gehen wir so weit, dass wir im Verwaltungsstrafgesetz das auch zum Ausdruck bringen! Es sollte auch dort Eingang finden, denn man darf nicht vergessen, 98 Prozent der Betriebe sind Klein- und Mittelbetriebe, und für den Wirtschaftsstandort Österreich ist so etwas existenzgefährdend; das sollte es nicht geben.

Abschließend: Es ist ein komplexes Werk, es wird noch Novellierungen geben, Rege­lungsspielräume gibt es, aber das Justizministerium, die zuständigen Beamten haben da sehr gute Arbeit geleistet. Ich ersuche, zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

10.42

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat René Pfister. Ich erteile es ihm.