11.14.03

Bundesrätin Mag. Doris Schulz (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte KollegInnen! Der Datenschutzbericht 2017 wurde vom Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz vorgelegt und von der Daten­schutzbehörde der Republik Österreich erstellt. Bei genauem Durchblättern stellt man sofort fest, dass der Bericht auf knapp 50 Seiten sehr lebendige, weil exemplarische Darstellungen bietet, die ich auch als Nichtjuristin verstehen und nachvollziehen konnte. Streckenweise war es fast krimiartig spannend, diesen Bericht durchzublättern und zu lesen.

Es wurden immerhin rund 2 200 Rechtsauskünfte erteilt, auch Informationen über Beschwerdeverfahren sowie Genehmigungen für Datenverwendung sind darin zu finden. Die Zahl der Rechtsauskünfte der Datenschutzbehörde stieg zum Beispiel deut­lich an. Es finden sich statistische Darstellungen und Aufschlüsselungen, die jeder Bericht braucht; so zum Beispiel für Verfahren und Auskünfte bei Individual­be­schwer­den, die insgesamt aber – und das ist eine gute Nachricht – weniger wurden. Kontroll- und Ombudsmannverfahren wurden mit 426 beziffert. Die Rechtsauskünfte an Bür­gerinnen und Bürger sind ein eigenes umfassendes Thema, und die Genehmigun­gen im internationalen Datenverkehr sind ebenso dargestellt. Man muss sich vor­stellen, dass es da um Millionen von Daten geht.

Stammzahlenregisterbehörden, Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsent­wür­fen sind aufgeschlüsselt; das Stammzahlenregister zum Beispiel weist bereits 264 Millionen spezifische Personenkennzahlen aus, um 30 Prozent mehr als im Vor­jahr. Das heißt, Daten werden immer mehr, und sie aufgeschlüsselt festzuhalten ist die tatsächliche Herausforderung.

Interessant ist ganz bestimmt für die wissenschaftliche Forschungsstatistik, dass die Datenschutzbehörde Genehmigungen für den internationalen Datenverkehr abge­wickelt hat, zum Beispiel für die digitale Vignette der Asfinag, für E-Gates als auto­matisierte Grenzkontrollen in Niederösterreich oder für den Einsatz von anlassbezo­genen Überwachungen per Bodycams durch die Mitarbeiter des Zugbegleitdienstes der Ostregion der ÖBB. Das sind plakative Beispiele dafür, wie tief die Datenerfassung geht, die notwendig ist, und was daraus für Forschung, Wirtschaft und Wissenschaft, die ja eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung ist, abgeleitet werden kann.

Es sind in diesem Datenschutzbericht 2017 aber grundsätzlich keine Übererfüllung und keine überbordende bürokratische Extraaufgabe zu erkennen, sondern – und auch das ist ein wesentlicher Punkt – Tätigkeiten im Bereich der europäischen Zusammenarbeit wie zum Beispiel im Zusammenhang mit Europol, Schengen, mit Zollabwicklungen, mit Eurodac – da geht es um den Personenverkehr, um Personen, die nicht amtskundig sind – oder mit dem Visa-Informationssystem wurden im Datenschutzbericht abge­bildet.

In dem Bericht sind auch wesentliche höchstgerichtliche Verfahren dargestellt. Natio­nale, aber auch europäische Gerichtshöfe sind zum Beispiel mit dem Thema Video­über­wachung befasst oder auch dann, wenn es um personenbezogene Daten geht, um persönliche Daten, um Unternehmensdaten, die sich über mehrere Länder hinweg­ziehen, und auch das heißt es darzustellen, zu kontrollieren.

Der Datenschutzbericht ist vorwiegend von den Vorbereitungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, über die wir heute schon intensiv gesprochen haben, geprägt. Der Datenschutzbericht ist ein wesentlicher vorbereitender Schritt dafür. Ich danke der Direktorin der Datenschutzbehörde, Frau Dr. Andrea Jelinek, sehr herzlich für die Aufbereitung und Darstellung des Berichts, und vor allem bedanke ich mich sehr herzlich bei Bundesminister Josef Moser. Wir vonseiten der ÖVP werden den Bericht sehr gerne und dankend zur Kenntnis nehmen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.18

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile es ihm.