11.18.51

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­schätzter Herr Bundesminister! Auch unsere Fraktion wird diesen Bericht einer bei­spielhaft kleinen, aber sehr effizient und wirklich toll arbeitenden Behörde zur Kenntnis nehmen. Sie fällt ja nicht in den Kompetenzbereich des Innenministeriums, konnte also nicht versenkt werden, sondern arbeitet. 27 Personen unter der Leitung von Frau Dr. Jelinek zeigen, dass sogar in einem schwierigen Jahr, in dem die Safe-Harbor-Regelung mit den USA weggefallen ist und es zu einem dramatischen Anwachsen vor allem der Handelsdaten kam, mehr Daten erledigt werden können als 2017. Das zeigt einfach, mit welcher Effizienz und mit welcher Präzision hier gearbeitet wird.

Dabei ist unsere Datenschutzbehörde vielfach involviert. Zum Beispiel im Europarat vertritt sie im Rahmen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Öster­reich. Auch bei Europol ist sie vertreten. Bei Eurodac – das ist jene Behörde, die die Fingerabdrücke vergleicht – hat sie die österreichische Koordination über. Beim ge­meinsamen Zollinformationssystem, ZIS, aber auch beim Schengen-Abkommen ist die Datenschutzbehörde hinsichtlich Überwachung und Verarbeitung der Daten vertreten. Das Stammzahlenregister hat die Vorrednerin schon angesprochen. Da geht es ja nicht nur um die Personen, die im Stammzahlenregister drinnen sind, sondern auch um die Identifizierung jener, die nicht im Melderegister sind. Da kommen also das Ergän­zungsregister, das Unternehmensregister und das Vollmachtsregister bei der Handy­sig­natur dazu.

Im Zuge der vorher leider beschlossenen Datenschutz-Grundverordnung kommt noch dazu, dass die DSB vier Personen für die Verwaltungsstrafbehörden abstellen muss. Das ist für eine kleine Behörde mit 27 Leuten eine unglaubliche Leistung, die sie da erbringen muss. Das möchte ich hier noch einmal deutlich unterstreichen.

Es gibt nun den EU-US-Datenschutzschild, der jetzt beschlossen wurde. Schauen wir, ob es da nicht wieder Probleme bezüglich Safe Harbor geben wird. Die Diskussionen kennen wir ja alle, nicht zuletzt was zum Beispiel Facebook und anderes betrifft. Ich befürchte, dass wir gerade im transatlantischen Datenverkehr weitere Schwachstellen haben werden.

Die Datenschutzbehörde hatte im Jahre 2017 156 Individualbeschwerden zu bewäl­tigen, 333 Kontroll- und Ombudsmannverfahren, 93 amtswegige Prüfungsverfahren und hat 2 239 Rechtsauskünfte gegeben – das ist eine der Zahlen, die steigend sind. Wie gesagt, bei den Genehmigungen im internationalen Datenverkehr, sprich Handel, gibt es durch die neue Regelung, die da getroffen wurde, einen dramatischen Rück­gang, aber die Zahlen sind dennoch auf einem höheren Niveau als zwei Jahre zuvor – das muss man auch sehen, dahinter steht ja auch eine entsprechende Tätigkeit. Und es gibt auch ein leichtes Ansteigen der Zahl der Verfahren vor dem Bundesverwal­tungsgericht.

Dieser vorgelegte Bericht der Datenschutzbehörde – es ist der vierte und letzte dieser Art – wird auf jeden Fall unsere volle Zustimmung bekommen. Ich hoffe nur, dass trotz dieses Sammelgesetzes, das vorher beschlossen wurde und das Vorberatungsprinzip der Fachausschüsse eigentlich abgeschnitten hat, in Zukunft nicht Datenschutzberichte aus Österreich vorliegen werden, die das, was wir heute hier lesen, bei Weitem spren­gen werden, nämlich im Missbrauchsbereich. In diesem Sinne: Wir stimmen dem Bericht zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.23

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Spanring. Ich erteile es ihm.