11.29.13

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser|: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Bundesrätinnen und Bun­desräte! Schon am 25. Mai ist die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Mit der heutigen Beschlussfassung sind auch die nötigen Anpassungen vorgenommen worden. Das heißt, ab dem 25. Mai ist die Datenschutzbehörde nicht nur Aufsichts­be­hörde, sondern gleichzeitig auch Strafbehörde. Ich möchte mich in dem Zusam­men­hang auf das Herzlichste bedanken.

Es hat gerade Herr Bundesrat Schennach darauf hingewiesen, dass die Datenschutz­behörde in der Vergangenheit schon als in puncto Effizienz beispielhaft arbeitende Behörde tätig gewesen ist. In dem Zusammenhang zeigt sich, gerade wenn es um die Schutzfunktion und um die Wahrnehmung der Aufgaben geht, die sich aus dem Datenschutz ergeben, dass die Datenschutzbehörde bis zum Jahr 2017 hervorragend agiert hat. Ich bin mir sicher, dass das auch in Zukunft der Fall sein wird, weil unter der Leitung von Frau Dr. Jelinek die nötigen Vorarbeiten bereits im Jahr 2017 geleistet worden sind, um eben die Datenschutzbehörde in den Zustand zu bringen, dass man Datenschutzverletzungen zur richtigen Zeit ahnden und Missbräuchen in diesem Bereich auch entschieden entgegentreten kann.

Es wurden zahlreiche interne Schulungen und Simulationen durchgeführt. Gleichzeitig wurden auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Datenschutzbehörde zu den Bezirks­verwaltungsbehörden beziehungsweise zur Finanzmarktaufsicht entsendet, um sich die nötigen Kenntnisse im Bereich des Verwaltungsstrafrechts anzueignen.

Darüber hinaus hat die Datenschutzbehörde auch auf EU-Ebene im Rahmen der Artikel-29-Gruppe agiert, und sie war auch auf Europaratsebene tätig. Es hat sich ja auch in der Vergangenheit gezeigt, dass der österreichischen Datenschutzbehörde auch international eine besondere Anerkennung zukommt, ist doch die Leiterin der Da­ten­schutzbehörde, Frau Dr. Jelinek, zur Vorsitzenden des Europäischen Datenschutz­ausschusses gewählt worden.

Das heißt, wir sind in dem Bereich in sehr guten Händen. Wir haben nunmehr die Anpassung des Datenschutzrechts durchgeführt. Wir haben eine Behörde, bei der davon auszugehen ist, dass sie ihre Aufgaben so wie in der Vergangenheit tatsächlich auch weiterhin beispielhaft wahrnehmen wird, und wir können sicher sein, dass sie auch den Grundsatz, den wir vorher diskutiert haben, nämlich Beraten statt strafen, ernst nimmt. Das heißt, dass sie dort, wo zu beraten ist, berät und dort, wo zu strafen ist, straft, da in diesem Fall eine Beratung als nicht mehr zielführend erachtet wird.

Wir sind hier also in besten Händen und haben mit den heutigen Beschlüssen alle not­wendigen Maßnahmen gesetzt und dafür gesorgt, dass die Bürgerinnen und Bürger jetzt wissen, was sie vom Datenschutz zu halten haben, wie sie die Regelungen zum Datenschutz anzuwenden haben, und auch wissen, wenn sie eine Datenschutz­verletzung begehen, wie und von wem diese Datenschutzverletzung geahndet wird.

Nochmals herzlichen Dank für Ihre positiven Worte in Richtung der Datenschutz­be­hörde, ich werde diese natürlich umgehend an die Datenschutzbehörde und deren Leiterin weitergeben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

11.32