Berichterstatter Ing. Eduard Köck: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich erstatte den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Mai 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz und das Investmentfondsgesetz 2011 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Mai 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Weber. Ich erteile es ihm.