15.19.25

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Ich freue mich sehr über die heu­tige Aussprache und darf Ihnen vielleicht ergänzend noch einige Punkte zu diesem Bundesgesetz erläutern.

Gleich zu Beginn: Die Verwunderung des Herrn Bundesrates Zaggl lässt sich relativ leicht mit einem Blick ins Bundesministeriengesetz auflösen: Seit 8. Jänner 2018 fallen Agenden der elektrischen Energie und des Bergbaus in die Zuständigkeit des Bun­desministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus – somit liegt eben auch die Zu­ständigkeit für dieses Bundesgesetz bei meinem Ressort. 

Es ist schon angesprochen worden, dass die CO2-Emissionen in den letzten Jahren gestiegen sind. Vor allem im Jahr 2016 haben wir wieder einen eklatanten Anstieg verzeichnen müssen, und auch das Jahr 2017 zeigt ähnliche Daten. Wir als Bun­des­regierung haben speziell das Thema Klimaschutz und auch den nachhaltigen Umbau unseres Energiesystems als eine unserer großen Prioritäten auserkoren, und da ist für uns vor allem auch dieses Thema saubere Mobilität sehr wichtig.

Ich habe gemeinsam mit Bundesminister Norbert Hofer die Klima- und Energiestrategie #mission2030 vorgelegt. Das ist unsere Strategie, wie wir bis zum Jahr 2030 unseren CO2-Ausstoß um rund 36 Prozent reduzieren wollen. Ein Teil davon – damit das auch gelingen kann – ist natürlich, neben Förderungen und Anreizen, auch die notwendige Infrastruktur auszubauen. Das vorliegende Gesetz leistet dazu einen wichtigen Beitrag.

Ich darf Ihnen das anhand der drei Säulen noch ganz kurz erläutern. Zur ersten Säule: Zum einen ist es wichtig, wie Voraussetzungen gestaltet werden, damit Ladesäulen auch öffentlich zugänglich zu betreiben sind. Darunter fallen eben auch die Lade­punkte, die sich beispielsweise auf öffentlichem Grund, öffentlichen Verkehrsflächen oder vor allem eben auch an Raststätten entlang der Autobahnen befinden.

Als zweite wichtige Säule haben wir klar verankert, dass diese Infrastruktur und diese Ladepunkte allen Nutzerinnen und Nutzern zugänglich sein müssen, und das, wie auch schon gesagt, ohne Mitgliedschaft und ohne zusätzliche Kosten. Wir haben aber trotz­dem sinnvolle Ausnahmen geschaffen, wie beispielsweise für betriebliche Zwecke – Stichwort E-Taxis, E-Carsharing oder E-Busse.

Die dritte Säule: Mit dem Gesetz schaffen wir die Grundlage für eine einheitliche Steckerstandardbasis. Das ist das, was sich, glaube ich, jeder Handynutzer in Europa wünscht, was er unglaublich gerne hätte. Bei den E-Ladestationen ist es uns, wie bei Wasserstoff und auch CNG-Tankstellen, gelungen, ein einheitliches Steckersystem zu etablieren. Das soll auf jeden Fall dazu beitragen, dass eine einfachere und kom­fortable Nutzung für die Benutzer der Alternativantriebstoffe wirklich gegeben ist.

Zu guter Letzt darf ich noch kurz auf die Wortmeldung des Herrn Bundesrates Zaggl und seinen Einwand, warum er – oder die Opposition – nicht zustimmen kann, ein­gehen. Das war der Vorwurf, dass es keine Preistransparenz gibt, dass quasi die Kon­sumentinnen und Konsumenten nicht sehen, wie sich die Preissituation gestaltet.

Diesen Vorwurf kann ich sehr schnell entkräften. Die entsprechende Bestimmung wurde bereits im Preisauszeichnungs- und im Dienstleistungsgesetz verankert. Sie ist also auch im Bereich des Konsumentenschutzes schon geregelt, sie ist in Österreich schon in der Umsetzung. In dem Bundesgesetz, das wir im Nationalrat beschlossen haben und das Ihnen hier nun vorliegt, geht es wirklich nur mehr um die Teile, wie die Infrastruktur zu handhaben ist. Alles andere wurde, was die EU-Verordnungen betrifft, bereits beschlossen und ist bereits umgesetzt.

Vielleicht kann das als Argument für Sie dienen, dass Sie hier doch noch zustimmen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.23