15.44.12

Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Erlauben Sie mir eingangs meines ersten Redebeitrages hier im Bundesrat ein paar nicht tagesord­nungs­punktbezogene Worte.

Ich möchte mich bei den Beamten der Bundesratsdirektion, insbesondere bei Frau Bundesratsdirektorin Dr. Bachmann, recht herzlich für die freundliche und hilfsbereite Aufnahme hier im Hause bedanken. Dieser Dank gilt ebenso Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen, wenn ich zum Beispiel an die konstruktive Arbeit gestern im Ausschuss für Kinderrechte denke. Als Bürgermeister der südlichsten Stadt Österreichs darf ich die Grüße der gesamten Region Rosental übermitteln. Ich freue mich auf die Tätigkeit hier im Hohen Haus.

Nun darf ich zur Regierungsvorlage Stellung nehmen. Die Bundesregierung möchte durch das Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz, das Wasserrechtsgesetz und das Abfallwirtschaftsgesetz geändert werden und das flankierende Maßnahmen zur neuen EU-Quecksilberverordnung enthält, die entsprechenden Gesetze EU-recht­lich auf den letzten Stand bringen und EU-Bestimmungen nunmehr auch in öster­reichisches Recht übertragen, insbesondere unter dem Aspekt des Verbots von Quecksilber. Weiters soll im Rahmen der Gesetzesanpassung ab 2020 eine neue Meldestelle für Chemikalien beim Umweltbundesamt installiert werden. Im Zuge des­sen soll auch das Wasserrechtsgesetz geändert werden, um den Regelungsbereich der Amalgamabscheider in der Dentalmedizin abzudecken. Mit diesem Paket wird aber auch eine Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes beschlossen werden.

Die an sich unstrittige Regierungsvorlage wurde durch einen zwei Stunden vor der Sitzung des Umweltausschusses des Nationalrates eingebrachten Abänderungsantrag, der offenkundig auf Wunsch der Wirtschaftskammer eingebracht wurde, zu Ungunsten des bestehenden Sicherheitsniveaus wieder aufgeweicht. Als gestern bekannt wurde, dass das Umweltpaket im Ministerrat eingebracht wurde, welches nunmehr auch die Kritik der EU bezüglich der Umsetzung der dritten Säule der Aarhuskonvention ausräumen sollte, hätten wir uns freuen können.

Ich sage hier bewusst „hätten“, denn gleichzeitig wurde bekannt, dass das Stand­ort­entwicklungsgesetz die politischen Anstrengungen seitens des Nachhaltigkeitsminis­teriums hinsichtlich der sukzessiven Herstellung der Aarhuskonformität völlig konter­kariert. Dies stellen Umweltrechtsexperten fest. Expertenmeinungen gehen noch viel weiter, Frau Minister: Der Automatismus stelle einen Anschlag auf die rechtsstaatlichen Grundprinzipien dar.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, der Umweltdachverband bezeichnet den kol­portierten Entwurf des Standortentwicklungsgesetzes als verfassungs- sowie europa­rechtswidrig. Verwunderlich erscheint es schon, wenn Sie als zuständige Ministerin dazu keinerlei Kritik geäußert haben. Eigentlich sollten dabei, wie bei den vorliegenden Gesetzesänderungen, Gesundheitsinteressen vor Wirtschaftsinteressen stehen, Frau Minister. Daher wird unsere Fraktion dieser Vorlage bei der Abstimmung die Zustim­mung nicht erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.47

Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Peter Raggl. Ich erteile ihm dieses.