15.52.02

Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Frau Minister! Geschätzte Damen und Herren! Kurz auf den Punkt gebracht: Was ist der Schwerpunkt dieses Gesetzesbeschlusses? – Ein Verbot von allem, was mit Quecksilber zu tun hat, und das ist auch gut so.

Der heutige Beschluss fußt gewissermaßen auf dem sogenannten Minamata-Überein­kommen, einem Übereinkommen der UNO betreffend das Verbot von Förderung, Handel und Export des toxischen Schwermetalls Quecksilber. Dieses Abkommen bildet ja auch die Grundlage für eine entsprechende EU-Verordnung. Mit dieser heutigen Novelle zum Chemikaliengesetz sollen die Vorgaben, etwa was Ein- und Aus­fuhr­beschränkungen und Vorschriften zur Bewirtschaftung von Quecksilberabfällen betrifft, nun in österreichisches Recht übertragen werden.

Wir haben schon gehört, Quecksilber ist ein toxisches Metall. Es ist ein Schwermetall. Von diesem Stoff gehen sehr erhebliche Gefahren für den Menschen, aber auch für Tiere aus. Wir wissen, dass Quecksilber Schädigungen des Nervensystems verur­sachen kann und dass es vor allem auch für Ungeborene sehr, sehr schädlich ist. Es ist daher umso erfreulicher, dass sich die Bundesregierung nicht erst heute oder kurz­fristig im Vorfeld dieses Gesetzesbeschlusses dieses wichtigen Themas angenommen hat, sondern dass es bereits im Regierungsprogramm verankert wurde. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass diese Thematik nun erfolgreich zu Ende geführt wird. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

15.53

Präsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger. Ich erteile dieses.