18.28.01

Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren und beschließen heute mit dieser StVO-Novelle eine Änderung, bei der es, wie schon von meinem Vorvorredner angesprochen, um eine temporäre Pannenstreifenfreigabe geht. (Bundesrätin Mühlwerth: Ja, das mit dem sinnerfassenden Lesen, das ist so eine Sache!) Es geht dabei um eine Maßnahme, die den Pendlern an den Verkehrshotspots ganz einfach das Leben erleichtern soll, es geht um Autobahnen, die zu Spitzenzeiten leistungsfähiger werden sollen, damit eben das nicht passiert, was wir täglich im Verkehrsfunk hören müssen, dass es beispielsweise auf der Ost Autobahn, auf der A 4 zu Auffahrunfällen kommt, dass es zu Stau kommt. Das Ziel ist, dass der Verkehr ganz einfach schneller abfließen kann.

Diese Regelung ist eine Initiative der Bundesregierung, aber keine Erfindung der öster­reichischen Bundesregierung, für diese Regelung, diese Maßnahme gibt es in Deutschland, England, den Niederlanden und der Schweiz schon gute Vorbilder und sie ist dort auch erprobt. Es gibt also sehr, sehr viele gute Erfahrungen.

Aufgrund der Ausführungen der Vorredner könnte ich beinahe feststellen: Eigentlich ist man eh dafür, auf den Abschnitten, wo es möglich ist, aber in der Form, wie es von der Regierung jetzt umgesetzt werden soll, ist man dann doch nicht dafür. Herr Kollege Weber, es geht jetzt nicht darum, ob diese Maßnahme auf 70 Prozent der Pannen­streifen umgesetzt werden soll. Es geht wirklich nicht um Prozente, es geht auch nicht um i-Tüpferl-Reitereien. Herr Kollege Stögmüller! Du hast hier darüber philosophiert, mit welcher Geschwindigkeit auf den Pannenstreifen dann gefahren werden kann, ob gleich schnell wie auf den restlichen Fahrstreifen oder ob es doch eine eigene Ge­schwin­digkeitsbeschränkung geben soll. Dazu muss ich schon sagen: Ein bissel lo­gisch mitdenken, das würde ich mir erwarten: Wenn Stau ist, ist Stau! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man auf der Autobahn 130 km/h und auf dem Pan­nenstreifen, der temporär freigegeben wird, nur 50 km/h fahren darf. Das ist ein bissel eine i-Tüpferl-Reiterei.

Ebenso in den Bereich der Märchen verwiesen gehört sicherlich die Annahme, dass dann keine Investitionen mehr stattfinden werden. Die Bundesregierung investiert sowohl in den öffentlichen als auch in den Individualverkehr, wir brauchen beides. Wir können nicht einfach sagen, alle müssen öffentliche Verkehrsmittel benutzen – das wäre in manchen Bereichen da und dort notwendig, das wird auch verstärkt werden, das ist keine Frage, es gibt Initiativen, zu denen wir uns bekennen –, sondern wir haben auch den Individualverkehr und wir müssen auch diesen entsprechend leis­tungsfähig halten.

Das heißt, die Frage, wie man zu diesem Ziel kommt, ist für die Bevölkerung nicht entscheidend. Es ist nicht entscheidend für einen Pendler/für eine Pendlerin, der/die tagtäglich zum Arbeitsplatz fährt, für Unternehmer, die mit dem Auto unterwegs sind, für Familien, die auf Urlaub fahren, wie das geschehen soll, sondern es ist ganz einfach notwendig, dass es zu Verbesserungen kommt.

Wir wissen auch alle ganz genau, dass Staus einen enormen volkswirtschaftlichen Schaden erzeugen, dass enorme volkswirtschaftliche Kosten damit verbunden sind. Daher geht es ganz einfach darum, die bestehende Infrastruktur bestmöglich auszu­nutzen.

Kollege Schuster hat es schon angesprochen, und ich möchte es noch einmal wieder­holen, wir haben das nämlich im Ausschuss sehr intensiv hinterfragt und wirklich kom­petent Antwort darauf bekommen: Ein Sachverständiger stellt fest, ob die Strecke für eine temporäre Freigabe des Pannenstreifens geeignet ist. Er stellt auch fest, welche Verkehrsdichte erforderlich ist, um diese Maßnahme zu setzen. Die Asfinag hat die entsprechenden kompetenten Leute. Der Manager muss vorher noch prüfen, ob der Pannenstreifen frei ist. Es gibt auch Erfahrungen, die eingeflossen sind, Erfahrungen, die wir uns natürlich von jenen Expertinnen und Experten geholt haben, die dieses System bereits umgesetzt haben. Gerade Deutschland ist ein gutes Beispiel dafür, und wir greifen auch auf die Erfahrungen der deutschen Kollegen zurück. (Zwischenruf des Bundesrates Weber.) Unser System, das wir jetzt schaffen, ist sehr identisch, und ich denke, wir werden auch sehen, dass es Sinn macht.

Es ist auch klar, dass wir genau darauf achten werden, wie diese temporäre Freigabe des Pannenstreifens funktioniert. Der Herr Bundesminister hat gerade vorhin zum Bil­dungsreformgesetz gesagt, man habe vielleicht das eine oder andere übersehen. Also der Herr Bundesminister beziehungsweise die Bundesregierung wird sich sicher nicht davor scheuen, das System wieder einzustellen, wenn es nicht funktioniert, das ist überhaupt keine Frage; aber wir sind sehr, sehr zuversichtlich.

In der Verkehrspolitik gibt es viele Ziele, die wir umsetzen wollen, und eines davon ist eben, den Verkehr möglichst flüssig zu halten. Die Verkehrssicherheit ist dabei aber oberstes Gebot. Daher ist das keine Freigabe, die aus Jux und Tollerei passiert, sondern die auf Sachverständigengutachten beruht. Ich denke, dass diese Maßnahme, die mit dieser heutigen StVO-Novelle umgesetzt wird, im Sinne des Umweltschutzes, im Sinne der Sicherheit und der Zeitressourcen eine sinnvolle Maßnahme für Stoß­zeiten darstellt. Ich freue mich, dass wir dafür hier auch große Zustimmung erhalten werden. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

18.34

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Ing. Norbert Hofer. Ich erteile es ihm.