18.55.29

Bundesrat Armin Forstner, MPA (ÖVP, Steiermark)|: Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Das Mobilitätspaket soll, wie bereits gehört, unter anderem Änderungen der Richtlinien für Straßenmaut beziehungsweise bei Benützungsgebühren für den Lkw-Verkehr bringen. Österreich sieht in diesem Teil des Pakets zwar einige positive Elemente, aber auch zahlreiche Bestimmungen, die nicht akzeptiert werden können. So sollte etwa die Besteuerung von Pkws im Individualverkehr nach österreichischer Auffassung in der Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten bleiben.

Im Mobilitätspaket sind auch Vorschläge über das elektronische Mautsystem und den grenzüberschreitenden Informationsaustausch bei nicht bezahlten Straßenbenut­zungs­gebühren enthalten. Österreich begrüßt die Intention des Änderungsvorschlags dazu und hat Projekte zur Förderung des Europäischen Elektronischen Mautdienstes schon bisher maßgeblich unterstützt. Was den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunter­neh­mers betrifft, ist Österreich grundsätzlich für die Beseitigung von Wettbewerbsver­zer­rungen. Sehr kritisch sieht man nach wie vor die Pläne in Bezug auf die Kabotage. Aus österreichischer Sicht geht nicht nur die Liberalisierung der Kabotage zu weit, es würde auch ein zusätzliches Kontrollproblem entstehen.

Begrüßt werden von Österreich auch jene Teile des Mobilitätspakets, welche die Verordnung über die Arbeitsbedingungen im Transportgewerbe betreffen. Hier geht es um die Festlegung von Mindestanforderungen bezüglich der täglichen und wöchent­lichen Lenkzeiten, Mindestfahrtunterbrechungen, täglichen und wöchentlichen Ruhe­zeiten sowie um die Verordnung über den Einsatz von Fahrtenschreibern. Allerdings gibt es für Österreich noch offene Punkte, etwa die Bestimmungen über faire Arbeits­bedingungen oder die Vorgaben für geeignete und sichere Rastplätze.

Erwartet wird auch die Annahme der Verordnung über die Genehmigung und die Markt­überwachung von Kraftfahrzeugen beziehungsweise Kfz-Anhängern; in Kraft treten soll sie 2020. Österreich unterstützt den Kompromiss, der bei der Erarbeitung erzielt wurde, und erwartet, dass mit neuen Zulassungsregeln für Kraftfahrzeuge nega­tive Vorkommnisse wie der Abgasskandal zukünftig vermieden werden können.

In den Bereichen „Binnenmarkt“ und „Investitionen in die Zukunft“ sind Themen ent­halten, bei denen das BMVIT federführend zuständig ist. Das sind etwa Fragen der Entwicklung des digitalen Binnenmarkts und des bereits erwähnten Mobilitätspakets.

In Österreich betrachtet man vor allem die Umsetzung von transeuropäischen Ver­kehrsnetzen als einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Erreichung von Umwelt- und Klimazielen. Österreich leistet mit dem Ausbau seiner Verkehrsinfrastruktur einen Beitrag dazu und wird sich auch weiterhin für eine aus­reichende Dotierung sowie die Möglichkeit der hohen Zuschussquoten aussprechen.

Bisher konnten im Verkehrsbereich effektive EU-Zuschüsse für große österreichische Schienenvorhaben erreicht werden. Schienenprojekte bilden den Schwerpunkt der österreichischen Anträge. Bisher wurden Österreich EU-Zuschüsse in der Höhe von 700 Millionen Euro für Verkehrsvorhaben zugesprochen, die in Schieneninfrastruk­tur­projekte wie vor allem – und bereits erwähnt – in den Brennerbasistunnel und den Koralmtunnel fließen.

Ich gratuliere dem BMVIT zu dem umfangreichen Bericht und wünsche alles Gute bei der Umsetzung der Arbeitsvorhaben, Herr Minister! (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der Bundesräte Todt und Koller.)

18.58

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wolfgang Beer. Ich erteile es ihm.