15.10.02

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen MMag. DDr. Hubert Fuchs: Frau Präsidentin! Hohes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm dazu bekannt, anstatt jährlich meh­rere Steuerrechtsnovellen zu initiieren, künftig sämtliche steuerliche Änderungen in einem einzigen Gesetz, einem sogenannten Jahressteuergesetz, zu verpacken.

Herr Bundesrat Lindinger, Sie meinten: „ein neuer Name“. – Da haben Sie sich in der Vergangenheit mit der Materie des Steuerrechts nicht wirklich auseinandergesetzt. Wir hatten in der Vergangenheit viele Sammelgesetze – wir hatten Abgabenän­derungs­gesetze, wir hatten Budgetbegleitgesetze; das waren alles Sammelgesetze –, und zu­sätzlich, Herr Bundesrat, hatten wir noch viele, viele Novellen des Einkom­men­steuergesetzes. All das wird es in Zukunft nicht mehr geben, sondern es wird ein Jah­res­steuergesetz geben, in das alles verpackt ist. So steht es im Regierungsprogramm, und so haben wir es auch umgesetzt. Wenn Sie sagen, das ist nur ein neuer Name, dann haben Sie, sage ich einmal, in der Vergangenheit nicht wirklich aufgepasst. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

In der Vergangenheit gab es im Einkommensteuergesetz eine Vielzahl an Novellen, im Schnitt waren es 5,4 Novellen pro Jahr, und mit diesem Jahressteuergesetz 2018 wird dieser Unfug für die Zukunft beendet. Jahressteuergesetze schaffen Klarheit, aber auch Rechtssicherheit für die Steuerzahler. Rechtssicherheit bedeutet Planungssicher­heit und ist somit ein entscheidender Standortfaktor; aber auch inhaltlich sorgt das Jahressteuergesetz für mehr Rechtssicherheit, wie zum Beispiel durch Advance Ruling beziehungsweise die begleitende Kontrolle, wie hier schon angemerkt wurde.

Wenn ich mir überlege, dass diese Regierungsvorlage 42 Seiten hat und eine Vielzahl von Rechtsmaterien behandelt, die Opposition hier aber nur zwei, drei Rechtsmaterien aus diesen 42 Seiten kritisiert, dann möchte ich behaupten, dass dies eigentlich ein sehr, sehr gutes Gesetz ist, weil Sie an diesem Gesetz außer ein paar Kleinigkeiten nichts Kritikwürdiges finden. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich möchte der Opposition einmal generell folgende Frage stellen: Wie wollen Sie einen Steuerzahler entlasten? Erklären Sie mir einmal, wie Sie einen Steuerzahler entlasten wollen! Mir ist bewusst, dass insbesondere die SPÖ immer großartige Ideen hat, wie man Geld ausgibt; wie man den Einkommensteuersatz, die Einkommen­steuer­belastung senkt, davon hat man von Ihnen in der Vergangenheit jedoch nicht viel gehört. (Ruf bei der SPÖ: Wir wollen die Familien entlasten! – Bundesrat Weber: Da habt aber ihr nicht ... verstanden! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Noch einmal zu meiner Ausgangsfrage: Wie entlastet man einen Steuerzahler? – Nach Ihrer Methodik kann man einen Steuerzahler nur dann entlasten, wenn man gleich­zeitig auch diejenigen, die keine Steuer zahlen, entlastet. Sie haben die Systematik der Steuerentlastung noch nie verstanden. (Heiterkeit der BundesrätInnen Mühlwerth und Krusche.) Wir wollen Familien, die Einkommensteuer zahlen, entlasten. Das ist unser Ziel, und der Familienbonus Plus sichert dieses Ziel. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Bundesrat Novak: Sie verteilen ...!) Nach Ihrer Vorgangsweise ist es unmöglich, eine Steuerentlastung vorzunehmen – das haben Sie in der Vergangenheit aber auch bewiesen. (Zwischenruf der Bundesrätin Gruber-Pruner.)

Ich muss aber Bundesrat Lindinger betreffend eine Aussage recht geben. Sie haben gesagt (Bundesrat Weber: Die Reichen werden reicher!), Sie sind kein Steuerexperte (Heiterkeit bei der FPÖ), und Sie haben das in Ihrer Rede auch mehrfach unter Beweis gestellt, Herr Bundesrat. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Ich werde darauf noch zu sprechen kommen.

Herr Bundesrat Lindinger, wenn Sie sagen, Sie haben sich schon lange nicht mehr mit Familienförderungen beschäftigt (Bundesrätin Mühlwerth: Das merkt man!), weil es Sie nicht mehr betrifft, weil Ihre Kinder groß sind, dann ist das schon ein Armuts­zeugnis. Sie sollten sich auch mit Dingen beschäftigen, von denen Sie nicht persönlich profitieren, weil Sie hier als Bundesrat sitzen! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: ... ein Staatssekretär, oder was? – Bundesrat Weber: Ein Sparsekretär! – Wei­tere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Zu Ihrer Anmerkung betreffend die Hinzurechnungsbesteuerung: Sie sagen: Da kommt es zu einem Methodenwechsel, da „wird einfach umgestellt“. – Da muss ich Ihnen sagen: Ich glaube nicht, dass Sie wissen, wovon Sie sprechen, denn einen Metho­denwechsel hat es in der Vergangenheit schon gegeben. Der Methodenwechsel ist ein Instrument zur Bekämpfung des Missbrauchs, und Sie sagen: Da „wird einfach umgestellt“.

Ich darf Ihnen einmal erklären, was das heißt, da wird einfach umgestellt: Vorher wäre es steuerbefreit, aber wenn bestimmte Parameter vom Unternehmen nicht erfüllt wer­den, dann wird, so wie Sie es bezeichnen, umgestellt – es kommt quasi zu einem Methodenwechsel. Das heißt, von der Steuerbefreiung kommt es plötzlich zu einer Besteuerung, und Sie sagen: Das wird einfach eingeführt. – So intensiv beschäftigen Sie sich mit Regierungsvorlagen. (Heiterkeit bei der FPÖ.)

Auch das Thema Grunderwerbsteuer haben Sie angeschnitten. Die Grunderwerb­steuer ist in diesem Bereich seit 1955 unverändert. Es hat nie einen Grunderwerb­steuertatbestand zur mittelbaren Anteilsvereinigung gegeben, und den wird es auch in Zukunft nicht geben. Das ist eine reine Klarstellung. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich muss aber auch unseren Bundesrat, Kollegen Schuster, korrigieren (Oh-Rufe bei der SPÖ), der meinte, Kinder müssen mit der SPÖ sehr viel Nachsicht haben. – Ich würde das ergänzen: Auch mit den Grünen muss man sehr viel Nachsicht haben. (Heiterkeit und Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Bundesrat Schuster: Gibt es ja fast keine mehr! – Bundesrat Lindner: Da habe ich mir mehr erwartet! Das war ein bisschen lau!)

Frau Bundesrätin Mag. Gruber-Pruner, wenn Sie sagen, Sie werden gefragt und kön­nen keine Antwort geben, inwieweit Familien vom Familienbonus Plus profitieren, darf ich Ihnen Folgendes sagen: Es gibt seit geraumer Zeit den Familienbonus-Plus-Rechner auf der Homepage des BMF; da erfährt man ganz genau, in welcher Höhe man profitiert.

Abschließend noch zu Frau Bundesrätin Andrea Kahofer: Wenn Sie bezüglich einer elektronischen Zustellung des Lohnzettels meinen, das sei ja unerhört, darf ich Sie auf Folgendes hinweisen – aber wahrscheinlich haben Sie die Materialien zum Gesetz nicht gelesen –: Es war schon bisher erlaubt, eine entsprechende elektronische Zustel­lung des Lohnzettels vorzunehmen. Das heißt, wir haben da ausdrücklich eine Erlaub­nis aufgrund der Lohnsteuerrichtlinien, und was da erfolgt ist, ist lediglich eine gesetz­liche Klarstellung. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

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