15.32.30

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark)|: Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Den Worten des Kollegen Seeber ist eigentlich fast nichts mehr hinzuzufügen. Er hat das sehr ausführlich und sehr treffend ausgeführt.

Kollege Lindinger, ich will dich jetzt nicht belehren, du hast aber gesagt, dass hier sozusagen ein gutes Gesetz abgeschafft und durch ein anderes ersetzt wird. Das ist, glaube ich, nicht ganz der Fall; denn warum hat es in der Vergangenheit so viele Prozesse gegeben, die sich um diese Rücktritte und um diese unrichtigen Belehrungen gedreht haben? – Schlussendlich lag das an einer Überinterpretation, sage ich einmal, zuerst des deutschen obersten Gerichtes infolge eines EuGH-Urteils und dann auch des österreichischen Obersten Gerichtshofes mit einer strengen Beurteilung der ganzen Sache.

Dieser unbefriedigende Zustand der Vergangenheit soll jetzt beendet werden, indem zahlreiche einzelne Gesetze, die sich mit der Materie – auch mit dem Konsumen­tenschutz – beschäftigen, quasi abgeschafft werden und durch ein einziges Gesetz, eine Regelung ersetzt werden. Das ist im Sinne der Transparenz und der Klarheit für alle Beteiligten natürlich nur zu begrüßen.

Wie es Kollege Seeber auch schon gesagt hat: Eine Lebensversicherung soll ja kein Spekulationsobjekt sein – also in dem Sinne, dass man nach 30 Jahren draufkommt, dass man seinerzeit irgendwie falsch belehrt worden ist, und jetzt dieses lebenslange Rücktrittsrecht in Anspruch nimmt. Diese Situation ist jetzt bereinigt. Der Kompromiss ist bereits erwähnt worden. Ich kann auch die Kritik daran nicht ganz nachvollziehen, dass da die Versicherungswirtschaft – wie es offensichtlich gesagt worden ist – be­teiligt war. Es ist nun einmal so, dass im Rahmen einer Begutachtung alle Interes­senparteien gehört werden und ihre Meinung dazu abgeben. Es ist gelungen, einen ausgewogenen Entwurf vorzulegen und ein Gesetz zu schaffen, das alle Seiten – sowohl die Versicherungsnehmer, also die Konsumenten, als auch die Versicherer – zufriedenstellt.

Besonders positiv ist, dass es in Zukunft faktisch ein Muster einer Rücktrittsbelehrung geben wird – quasi ein Standardpapier –, das für alle Versicherungen gilt. Dieses ersetzt eine Vielzahl von entsprechenden Belehrungen, die teilweise für die Konsu­menten auch sehr schwer verständlich und schwer zu interpretieren waren. Somit liegt hier ein ausgewogener Gesetzentwurf im Sinne aller Beteiligten vor, dem nur zuge­stimmt werden kann. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

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