17.34.13

Berichterstatter Dr. Peter Raggl: Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundes­minis­ter! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des National­rates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz für den Bereich des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, mit dem verschiedene Materiengesetze angepasst werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gregor Hammerl. Ich erteile dieses.