10.37.12

Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister, an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für Ihren ehrlichen, großen und authentischen Einsatz für uns! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der FPÖ.)

Ich weiß – weil Kollege Stögmüller die Ärzteausbildung, die medizinische Ausbildung angesprochen hat –, Sie haben in Salzburg eine Kooperation mit der PMU auf den Weg gebracht. Da geschieht wirklich etwas. – Vielen, vielen Dank.

Sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, von wo auch immer Sie uns zuhören oder zusehen! Bei der gegenständlichen Gesetzesnovelle geht es darum, dass insbesondere im medizinischen Bereich einige rechtliche Klarstellungen getroffen werden sollen, im Sinne einer qualitätsvollen Verbesserung von Forschung und Lehre. Zudem erfolgt eine Klarstellung, wonach sozialversicherungsrechtliche Überweisungs­beträge beamteter DienstnehmerInnen von Universitäten zu bedecken sind. Auf diesen Punkt möchte ich jetzt etwas näher eingehen.

Es geht konkret um eine Klarstellung im Zusammenhang mit § 125 Universitätsgesetz. Das beschließen wir heute, und das ist aus zwei Gründen notwendig.

Erstens: An den österreichischen Universitäten arbeiten immer noch Beamtinnen und Beamte, und das wird auch noch länger der Fall sein. Wenn diese Damen und Herren aus dem Beamtensozialversicherungssystem ausscheiden, wird ein sogenannter Über­weisungsbetrag als Bestandteil eines sozialversicherungsrechtlichen Kompensations­mechanismus – etwas kompliziert – fällig.

Zweitens: Im Frühjahr 2016 haben wir hier im Hohen Haus eine ASVG-Novelle be­schlossen, und dadurch haben sich die Überweisungsbeträge generell verdreifacht, von damals 7 Prozent auf jetzt 22,8 Prozent. Das hat natürlich in den letzten Jahren im Universitätswesen zu Diskussionen geführt, es wurde auch der Verfassungsgerichtshof damit beschäftigt.

Die heutige Gesetzesänderung dient dazu, die seit Jahrzehnten übliche Verwaltungs­praxis abzusichern und eben wieder Rechtssicherheit zu schaffen.

Das heute vorliegende Universitätsgesetz ist im Wesentlichen aus dem Jahr 2002. Es wurde nach einem längeren Prozess beschlossen, auf Basis des UOG 1975. Es war ein längerer Prozess notwendig. Mit dem heute geltenden Universitätsgesetz haben wir den Universitäten die volle Rechtsfähigkeit verliehen, und das funktioniert an sich seit 16 Jahren recht gut. Im Personalbereich ist damals das Angestelltenrecht an die Stelle des Bundesdienstrechtes getreten, und die autonomen Universitäten wurden zu Dienst­gebern aller Beschäftigten. Die an den Universitäten tätigen Beamten blieben natürlich weiterhin Beamte. Sie wurden den Universitäten im Zuge einer Zuweisungskonstruk­tion zur dauernden Dienstleistung überlassen und werden natürlich vom Bund besol­det; aus Gründen der Budgetwahrheit und Budgetklarheit sind diese Aufwendungen natürlich vom Bund zu ersetzen. Die Universitäten bekommen dafür im Rahmen der Universitätsfinanzierung im Globalbudget die notwendigen Mittel zuzüglich eines Pen­sionsbeitrages zugeteilt. So wurde 2004 bereits ein Betrag von 4 Millionen Euro einge­stellt, der valorisiert wurde, um sicherzustellen, dass diese historische Abfolge auch wirklich fortgesetzt werden kann.

Wechselt nun ein Universitätsbeamter den Arbeitgeber und scheidet aus dem pen­sionsversicherungsfreien Beamtendienstverhältnis aus, so setzt nach § 311 ASVG ein Überweisungsbetrag ein, der dann fällig wird. Diese Regelung gilt natürlich für alle, da­zu gibt es eine jahrelange gemeinsame Verwaltungspraxis von Ministerium und Univer­sität. Der historische Sachverhalt zwischen Universität und Ministerium steht außer Streit, es geht halt wie immer ums Geld.

Wir haben in den Ausschussberatungen intensiv darüber geredet, Kollege Schennach – den ich jetzt nicht sehen kann – hat auch einige Fragen gestellt. Auf Nachfrage wurde uns mitgeteilt: Sollten einzelne Universitäten einen sehr hohen Ausfall haben, sollten sehr viele Überweisungsbeträge anstehen, sollten sie also besonders belastet sein, dann könne ihnen im Rahmen der Leistungsvereinbarung dieser Ausfall individuell ab­gegolten werden; die Mittel dafür sind im Budget vorhanden. Ebenfalls auf Nachfrage wurde uns mitgeteilt, dass der Herr Minister das den Universitäten auch kommuniziert hat.

Mit der nun zur Beschlussfassung vorliegenden Änderung soll klargestellt werden, dass die bisherige Vollzugspraxis aufrechtbleibt, das heißt, dass die Überweisungsbeträge weiterhin von den Universitäten zu leisten sind und der Bund den Universitäten dafür die notwendigen Mittel über das Globalbudget zur Verfügung stellt. Damit herrscht wie­der Rechtssicherheit. Ich freue mich, dass wir im Ausschuss einen einstimmigen Be­schluss zustande gebracht haben, und ich danke allen, die daran mitgearbeitet haben. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

10.42

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Doris Hahn. Ich erteile es ihr.