10.43.02

Bundesrätin Doris Hahn, MEd MA (SPÖ, Niederösterreich): Hohes Präsidium! Ge­schätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe auf der Liste als Pro­rednerin; das mag jetzt vielleicht manche überraschen, ist aber so. Um es gleich vor­wegzunehmen: Meine Fraktion wird dem Antrag des Wissenschaftsausschusses auf Änderung des Universitätsgesetzes zustimmen.

Wir wissen alle, wie wichtig eine qualitativ hochwertige und auch praktische Ausbildung vor allem im Gesundheitsbereich ist. Kollege Stögmüller hat auch schon angespro­chen, dass wir dem Ärztemangel entsprechend begegnen, ihm entgegenwirken müs­sen. In diesem Sinne ist es zum Beispiel durchaus begrüßens- und unterstützenswert, dass nun niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ihre Praxen als sogenannte Lehrordina­tionen führen können. Dass die Klarstellung erfolgt ist, dass sie bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Rahmen von Forschung und Lehre handeln und daher nicht den Regelungen des Krankenanstaltengesetzes unterliegen, ist ebenso zu goutieren.

Bei genauerer Betrachtung dieses Gesetzes – darauf muss ich schon hinweisen – fin­det sich aber schon der eine oder andere kleine Schönheitsfehler, der, wie ich denke, auch entsprechend aufgezeigt werden soll. Es haben beispielsweise sowohl die Uni­versitätenkonferenz als auch die Ärztekammer gemeint, sie seien in den Prozess die­ser Gesetzesänderung nicht eingebunden worden. Das scheint mir in den letzten Wo­chen und Monaten leider gängige Praxis der Bundesregierung geworden zu sein: auf der einen Seite das demokratiepolitisch immens bedeutsame Begutachtungsprozedere zu übergehen und auf der anderen Seite die jeweils am meisten betroffenen Gruppen nicht mit an den Verhandlungstisch zu holen. – Ich kann Sie nur sehr eindringlich da­rum bitten, zu einer konsensualen Politik und zu einer Politik, die auch einen konstruk­tiven Diskurs eingeht, zurückzukehren.

Der zweite Schönheitsfehler nach Meinung meiner Fraktion besteht, wie gesagt – die Vorrednerin hat es schon angesprochen –, darin, dass die Universitäten künftig die Pensionsbeiträge für beamtete Universitätsangestellte übernehmen sollen. Wir haben das im Wissenschaftsausschuss behandelt und diskutiert, und es ist uns zugesichert worden, dass die notwendigen Mittel entsprechend zur Verfügung stehen werden. Wir haben allerdings die Befürchtung, dass die zugesagten Mittel auch wieder verringert werden können.

Wie auch immer – wir werden das jedenfalls ganz genau anschauen und verfolgen, ge­nau nachrechnen und, sollte es notwendig werden, auch entsprechende Fehlentwick­lungen aufzeigen. Alles in allem werden wir der Gesetzesänderung aber unsere Zu­stimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

10.45

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Rosa Ecker. Ich erteile es ihr.