15.53.33

Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es gibt einige wesentliche Errungenschaften, die hervorzuheben sind und heute auch schon hervorgehoben wurden. Mit der Umsetzung einer jahrelangen Forderung, die wir Freiheitlichen schon vor über 18 Jahren erhoben haben, ist ja damals in Re­gierungsverantwortung zum Glück ein erster Schritt gelungen, nämlich das Wachebe­diensteten-Hilfeleistungsgesetz ab 2000 zu implementieren. Damals wurde es leider noch nicht so, wie es sein sollte, gemacht, es wurde nämlich als Kannbestimmung und nicht als Mussbestimmung eingeführt, und das auch in einer sehr begrenzten Art und Weise, nämlich für Exekutivbeamte und für einen Teil des militärischen Personals. Das hat damals schon eine Verbesserung gebracht, aber noch nicht die, die wir wollten und die wir heute auch in Umsetzung bringen.

Genau darum geht es. Man kann stolz darauf sein, was da gelungen ist, denn jetzt gibt es eine Ausweitung des Anspruchs auf alle Bediensteten im öffentlichen Bereich, und zwar nicht mehr als Kannbestimmung, sondern als Mussbestimmung, als gesetzlichen Anspruch für alle öffentlich Bediensteten, gleich ob Exekutivbeamte, Soldatinnen und Soldaten, Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger, Lehrerinnen und Lehrer, für alle, die im Dienst verletzt werden, weil sie attackiert werden.

Das gibt es und leider hat es in der Vergangenheit immer wieder Situationen gegeben, bei denen man von Dramen sprechen musste, weil eben kein gesetzlicher Anspruch auf Hilfestellung da war. Es musste den Betroffenen dann immer wieder auch mit Spendenaktionen geholfen werden, denn der Staat hat seine Verantwortung nicht ge­lebt. Das war eigentlich zum Genieren und das war ein sehr, sehr trauriger Umstand.

Das wird in Zukunft abgestellt. Das heißt, jeder – wir hoffen, dass das so wenige wie möglich sein werden –, der im Dienst attackiert und verletzt wird, hat in Zukunft einen gesetzlichen Anspruch auf über 70 000 Euro Soforthilfe, damit er nicht auf der Strecke bleibt und damit auch die Wertschätzung, der Respekt und die volle Rückendeckung für unsere öffentlich Bediensteten endlich gelebt und nicht wie in den letzten Jahren immer nur verbalisiert werden.

Leider gibt es auch immer wieder noch dramatischere Entwicklungen, wenn es um das Ableben von öffentlich Bediensteten in der Regel Exekutivbeamten geht, die im Dienst ums Leben kommen, bei denen die Angehörigen oftmals auf der Strecke blei­ben, weil es niemanden gibt, der einen Antrag stellen kann, der auch bei der Kannbe­stimmung überhaupt eine Möglichkeit hat, die Hilfeleistung entsprechend für sich zu beantragen. Auch das wird jetzt ausgemerzt. Die Angehörigen haben einen gesetzli­chen Anspruch, eine Hilfestellung bis zu 115 000 Euro zu erhalten, zusätzlich 5 000 Euro betreffend die Begräbniskosten.

Das ist ein wesentlicher Schritt, denn damit zeigen wir, dass wir das, was unsere öf­fentlich Bediensteten für unser wundervolles und schönes Land und für die Menschen tun nämlich tagtäglich ihren Kopf für unser aller Sicherheit hinzuhalten und dabei oft­mals ein hohes Risiko einzugehen, verletzt zu werden oder noch Schlimmeres zu er­leben –, wertschätzen, dass sie dafür auch die volle Rückendeckung erhalten und wir die Wertschätzung im wahrsten Sinne des Wortes leben und sicherstellen – dafür ein Dankeschön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Es war mir und uns allen – davon gehe ich aus – ein Herzensanliegen und es ist schön, dass das gelungen ist, denn es war ja jahrelang ein Thema und wird nun end­lich umgesetzt. Präsenz- und Zivildiener sind da selbstverständlich auch verankert, denn auch sie leisten einen Dienst an unserer Gesellschaft und für die Menschen in unserem Land.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, diese Fürsorgepflicht nehmen wir jetzt wahr. Im aktuellen Gesetzentwurf treffen wir darüber hinaus ein paar weitere Verbes­serungen; da möchte ich auf ein paar Punkte eingehen, die angesprochen worden sind. Ja, diese Regierung stellt den Anspruch an sich, dort, wo in den letzten Jahren zu we­nige Planstellen da waren, gegenzusteuern. Das belegen wir bei der Exekutive, bei der 13 Jahre lang leider nichts passiert ist, mit 2 000 zusätzlichen Planstellen und 2 100 zu­sätzlichen Ausbildungsplanstellen, bei der Justizwache mit 100 zusätzlichen Ausbil­dungsplanstellen, auch betreffend die Landesverteidigung und die Soldatinnen und Sol­daten, wo das Personal gesichert und nicht abgebaut wird.

Mit dieser Personalpolitik werden wir in Zukunft mehr öffentlich Bedienstete haben als in den letzten 13 Jahren. Das ist ja leicht errechenbar. Was wir uns sehr wohl für die Zukunft vornehmen: dass wir eben nicht nach dem Rasenmäherprinzip vorgehen, son­dern uns im Sinne einer sparsamen Verwaltung die unterschiedlichen Bereiche in der Verwaltung dahin gehend ansehen, wie wir diese effizienter gestalten können; ein wichtiger Punkt ist dabei auch die Digitalisierung. Wir möchten in Zukunft, wenn Men­schen als Beamte in Pension gehen, nicht jede Position nachbesetzen müssen, wir möchten aber auch schauen, in welchen Abteilungen Überalterungen stattfinden.

Diesbezüglich habe ich schon einen Auftrag an die Sektion weitergeleitet, das zu eva­luieren, damit wir überalterte Strukturen rechtzeitig erfassen, einerseits mit jungen, zu­künftig einzubindenden und einzuschulenden öffentlich Bediensteten kompensieren und andererseits betreffend Wissensmanagement bei einer Änderung des Dienst­rechtsgesetzes, die im Herbst ja noch eine Fortsetzung findet, auch rechtzeitig sicher­stellen, dass jemand bereits ein Jahr vor der Pensionierung eines Beamten im Bereich einer Planstelle eingesetzt werden kann, um dieses Wissensmanagement dort persön­lich zu erfahren und mitzubekommen. Das alles sind Verantwortlichkeiten, an die wir selbstverständlich denken und die wir auch in Umsetzung bringen.

Und ja, wir haben auch, was die dienst- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen be­trifft und zeitgemäße Arbeitsbedingungen auf die Bediensteten des Bundesheeres ge­achtet. Wir haben in dieser Dienstrechts-Novelle auch sichergestellt, dass gerade Sol­datinnen und Soldaten, die in Krisengebieten zum Einsatz kommen – im Beobach­tungszeitraum Mai 2018 waren es 911 Bedienstete –, jetzt erstmals zusätzlich einen Einsatzzuschlag erhalten. Das sind zusätzliche Gesamtkosten von über 1,2 Millionen Euro, und auch das zeigt die gelebte Wertschätzung, ist nicht nur ein warmer Hände­druck, sondern für die Betroffenen eine wirklich spürbare Wertschätzung. Ähnlich wie im Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz war es uns wichtig, den im Dienst befind­lichen Beamten, die großen Gefahren ausgesetzt sind, das auch finanziell entspre­chend zugutekommen zu lassen.

Zusätzlich haben wir beispielsweise den Abschluss der Kaderanwärterausbildung nach Vollendung des 40. Lebensjahres auch für Zeitsoldaten ermöglicht, da sich auch da die Gegebenheiten ändern. Wir haben das Thema Cyberkriminalität und auch jenes der Entwicklung der Cyberdefence, da ist es notwendig, gerade auf den Erfahrungsschatz von älteren Persönlichkeiten, die in diesem Bereich bereits Erfahrung gesammelt ha­ben, zurückzugreifen und diesen Bereich für sie zu öffnen. Das ist gerade für ältere Personen am Arbeitsmarkt durchaus ein wichtiger und interessanter Zugang, denn auf diesem Gebiet war die Altersgrenze natürlich in mehrfacher Hinsicht kontraproduktiv.

In der Dienstrechts-Novelle 2018 soll nunmehr auch für Vertragsbedienstete des Bun­des sowie für Landesvertragslehrer und -lehrerinnen eine ausdrückliche Grundlage für die Inanspruchnahme einer Wiedereingliederungsteilzeit bei aliquoten Bezügen ge­schaffen werden. Das ist ein wichtiger Schritt, der heute auch schon erklärt wurde. Er bedeutet, dass jemand, wenn er über sechs Wochen krankheitsbedingt ausfällt, die Möglichkeit hat, in einer sanfteren Form auch wieder zurückzufinden. Das wollen wir natürlich auf alle Beamten und öffentlich Bediensteten ausbauen.

Jetzt komme ich zum Vorrückungsstichtag und mit diesem zu der von einer Vorgän­gerregierung hinterlassenen Lücke beziehungsweise nicht optimalen gesetzlichen Defi­nition. Diese hat ja dazu geführt, dass man immer wieder angeblich repariert hat, aber die Reparaturen halt leider Gottes alle nicht wirklich real stattgefunden haben. Jetzt liegen auch Verfahren beim EuGH, bei denen man davon ausgehen kann, dass bis En­de des Jahres, vielleicht sogar erst Anfang nächsten Jahres der EuGH ein Urteil treffen wird. Diesbezüglich besteht aber die konkrete Sorge und Gefahr, dass durch dieses Verhalten der letzten Jahre bei einem Vorhaben, bei dem man ursprünglich eigentlich keine Kosten gehabt hätte, wenn es ordnungsgemäß repariert worden wäre – das wa­ren damals wenige Millionen Euro –, der Schaden, der durch eine Vorgängerregierung entstanden sein könnte, in Zukunft bei mindestens 560 Millionen Euro und höchstens 3 Milliarden Euro liegen kann. Das muss man sich schon vor Augen führen. Das wäre dann schon schmerzvoll für die Republik, und das, weil man damals, vor vielen, vielen Jahren, als das Thema aufgebrochen ist, nicht bereit war, das entsprechend gesetzlich zu reparieren. Und das ist sehr, sehr traurig.

Wir wollen, wenn es um die Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag geht, natürlich in Zukunft auch die Beamten sichergestellt wissen, aber müssen natürlich jetzt zunächst das EuGH-Urteil abwarten, um dann auch im Sinne einer Rechtssicherheit das alles entsprechend aufsetzen zu können, damit nicht wieder irgendetwas passiert. Das ist sozusagen der Hintergrund.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist – für den Landtag möchte ich Ihnen na­türlich alles Gute wünschen – ein spannendes Thema, und ich möchte schon festhal­ten, dass endlich viele konkrete Verbesserungen möglich werden. Es wurde ja ange­sprochen, dass es im öffentlichen Dienst ganz andere Rahmengesetze gibt. Ja, voll­kommen richtig, im öffentlichen Dienst muss man teilweise 12 oder 13 Stunden arbei­ten, manche Bedienstete haben sogar längere Diensträder. Die können es sich nicht aussuchen, da gibt es keine Freiwilligkeit, da gibt es auch kein Ablehnungsrecht, sondern da ist diese Arbeitszeit sozusagen auch per Anordnung verpflichtend. Das ist etwas, was ja die SPÖ in diesen Bereichen eingeführt hat – das muss man immer wieder betonen –, und dort, wo man es heute offenbar auf Freiwilligkeitsbasis und mit Ablehnungsrecht gestaltet, da regen Sie sich dann auf. Da kann man sich nur wun­dern, denn im öffentlichen Dienst ist es heute so, dass Exekutivbeamte und viele an­dere, wie Pflegekräfte, Schichtarbeit machen müssen und gar keine Möglichkeit haben, Nein zu sagen. Deshalb ist dort auch zu Recht die sechste Urlaubswoche implemen­tiert.

Das, was jetzt im Bereich, wo es keine Betriebsvereinbarungen gibt, und abseits des öffentlichen Diensts möglich gemacht wird – und darüber haben wir zuvor diskutiert –, ist die Flexibilität, die Freiwilligkeit, sich das je nach seinen Bedürfnissen auch entspre­chend gestalten zu können. Das bedeutet, dass viele, die dann in Zukunft diese Mög­lichkeit der Arbeitszeitflexibilisierung nützen, in Wahrheit eine sechste, siebente Ur­laubswoche haben können, wenn sie das wollen, da das nämlich genau mit diesen Ein­teilungssystemen möglich wird. Das haben Sie heute zum Teil leider ausgeblendet, und deshalb habe ich es jetzt noch einmal festgehalten.

Die Antikorruptionsbestimmungen, die in der Auflistung sehr gut zusammengefasst sind, sind gut und wichtig. Jetzt haben die Bediensteten die Möglichkeit, das auch ent­sprechend zu lesen, zu erfassen und eine Einschätzung zu haben. Das ist für die Rechtssicherheit wichtig, wenn es um Veranstaltungseinladungen et cetera geht, und auch ein guter, wesentlicher Schritt.

Ich möchte mich zum Abschluss bei allen öffentlich Bediensteten aufrichtig für die tag­tägliche großartige Leistung, für die vielen Entbehrungen bedanken, die diese Mitar­beiterInnen im öffentlichen Dienst oftmals leisten müssen. Sie arbeiten über 12 Stun­den, leisten Großartiges und haben es dann nicht verdient, dass man sie teilweise in ein schlechtes Licht rückt, sondern ganz im Gegenteil, sie verdienen aufrichtigen Dank, größten Respekt und größte Wertschätzung. Wir können stolz auf diese öffentlich Be­diensteten sein, nämlich über 130 000 Personen plus 20 000, wenn man die diversen ausgelagerten Bereiche hinzurechnet. Sie sind für diese Republik Österreich nicht er­setzbar – und daher gilt ihnen mein aufrichtiger Dank. Wir stehen hinter diesen Men­schen, weil diese Menschen es verdient haben, dass wir hinter ihnen stehen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

16.06