17.10.03

Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres Mag. Karoline Edtstadler: Herr Bundesrat Schennach, ich muss natürlich jetzt auf das eingehen, was Sie hier ausgeführt haben. Ich danke Ihnen auch für Ihre Ausführungen in vieler Hinsicht. Es ist vieles von dem, was Sie gesagt haben, richtig, aber manches eben gerade deshalb nicht, weil man eine ganz scharfe Trennung, wie ich es in meiner Eingangsrede schon gesagt habe, zwischen legaler und illegaler Migration bei der Asylpolitik, also beim Stellen eines Asylantrages, machen muss. Genau darin besteht oft das Detail, und deshalb ist es so wichtig, dass wir dieses Paket gemacht haben und beschließen, denn damit ist es eben möglich, diese Verfahren sozusagen voneinander zu trennen und auch zu schnellen Entscheidungen zu kommen. Diese scharfe Trennung bleibt uns nicht erspart.

Ich habe es schon mehrfach gesagt und es ist auch von anderen Rednern gesagt wor­den: Österreich wird auch weiterhin jenen Menschen Schutz bieten, die diesen Schutz brauchen. Und wir machen dabei eines: Die, die ihn wirklich brauchen, sollen ihn auch schneller bekommen.

Weil Sie, Kollege Schennach, vom EGMR und von meiner Tätigkeit dort gesprochen haben: Ja, ich kann Ihnen sagen, ich kenne die Judikatur des EGMR in vielen Berei­chen aufgrund meiner zweijährigen Tätigkeit dort sehr, sehr gut. Das, was heraus­kommt, wenn man dort lange arbeitet und sich wirklich intensiv mit der Judikatur be­schäftigt, ist nämlich, dass man weiß, dass es bei vielen Anträgen einen ganz großen Ermessensspielraum, den sogenannten Margin of Appreciation, der den Mitgliedstaa­ten eingeräumt wird, gibt. Es ist beileibe nicht so, dass alle Anträge, die dort einge­hen – und ich habe viele auch aus Österreich behandelt –, dann tatsächlich genehmigt werden, und zwar gerade dann, wenn es um die Rückführung geht.

Aber ja, ich bin auch Ihrer Meinung: Die Entscheidung betreffend Griechenland gibt es. Da geht es um Artikel 3, die unmenschliche und erniedrigende Behandlung. Da gibt es ein Urteil, das schon einige Jahre alt ist, das ist richtig. Es gibt aber auch viele Leute, die das vorbringen, wenn sie zum Beispiel nach Bulgarien oder Kroatien zurückge­schickt werden sollen, und diese dringen damit nicht durch, weil die Bedingungen in diesen Ländern eben gerade nicht unmenschlich und erniedrigend sind.

Zu einem anderen Punkt, den Sie, Herr Bundesrat Schennach, noch angeführt haben, und der ist auch richtig: In der Genfer Flüchtlingskonvention ist davon die Rede, dass Asylwerber, die den Status eines Asylanten bei uns haben, bei der Staatsbürgerschaft bevorzugt zu behandeln sind. Aber da ist genau das richtig, was ich gesagt habe: Wir bewegen uns mit den zehn Jahren Wartefrist genau im Rahmen dieser völkerrecht­lichen Vorgaben, denn wir verlangen gerade bei Asylberechtigten nicht, dass sie fünf Jahre legale Niederlassung in Österreich haben, was wir von anderen, die das bean­tragen, sehr wohl verlangen. Insofern ist auch diese Bevorzugung nach wie vor gege­ben.

Abschließend kann ich nur sagen: Ich glaube, wir hätten sehr viel Gesprächs- und Dis­kussionsstoff, und es wäre sinnvoll, dass wir uns auch einmal zusammensetzen. Auch im Bundesrat wird es hoffentlich inhaltlich sozusagen noch weiter in die Tiefe gehen. Es gefällt mir sehr gut und ich schätze es als Vollblutjuristin wirklich, dass man sich mit den Dingen in der Tiefe befasst.

Ich kann nur sagen: Es ist leider in vielen Rechtsbereichen so, dass wir immer einen Schritt hinterherhinken und dass es immer dauert, bis dann ein Gesetz wirkt. Das darf uns aber nicht daran hindern, Gesetze zu erlassen.

Den großen Rückstand, den wir bei Asylverfahren noch haben, bauen wir ab. Wir bau­en monatlich circa 1 800 Verfahren von Menschen ab, die in der Grundversorgung sind. Also wir sind da dran, wir werden auf diesem Zug draufbleiben, und wir wollen wirklich für alle rasch Klarheit schaffen. Und das ist das, was ich gesagt habe: Damit schaffen wir Rechtssicherheit im Sinne der Rechtsstaatlichkeit. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.13

Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke, Frau Staatssekretärin.

Zu Wort gemeldet ist – und ich glaube, zum letzten Mal in diesem Gremium (Bundesrat Mayer: Nichts vorausnehmen!) – Herr Bundesrat Edgar Mayer. – Bitte.