18.24.21

Bundesrat Armin Forstner, MPA (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vor allem lieber Martin Weber, mein alter Freund, es ist eine Wohltat, nach dir zu sprechen! (Bundesrat Weber: Bit­te!) – Es geht ja doch wieder, danke.

Insgesamt geht es um drei Änderungen des Sicherheitspolizeigesetzes: Zum einen geht es um die Schaulustigen, zum anderen geht es um Waffenverbotszonen, und drit­tens geht es um eine Videoüberwachung von Objekten, zu deren Schutz Österreich völ­kerrechtlich verpflichtet ist.

Zu den Schaulustigen: Die vorliegenden Änderungen des Sicherheitspolizeigesetzes dienen dem Schutz der Menschen während Rettungseinsätzen. Hintergrund ist die zu­nehmende Zahl von Schaulustigen im Fall von Unfällen oder Katastrophen. Es gibt schon jetzt die Möglichkeit der Wegweisung. Ein Gesetz ist offensichtlich aber nur dann effi­zient, wie wir hier sehen, wenn es tatsächlich Sanktionen dafür gibt. Diese Sanktionen führen wir jetzt mit einer Verwaltungsstrafe ein.

Künftig drohen Schaulustigen, die nach einer Ermahnung nicht den Unfallort verlassen, Geldstrafen bis zu 500 Euro, im Fall der Wiederholung oder Verharrung auch eine Frei­heitsstrafe bis zu einer Woche oder bei Vorliegen erschwerender Umstände eine zwei­wöchige Freiheitsstrafe. Man muss ganz klar sagen, wir unterstützen damit auch unse­re Rettungskräfte, die freiwillig tagtäglich großartige Arbeit für dieses Land und für die Menschen leisten, damit sie in Zukunft nicht mehr von Schaulustigen an der Arbeit be­ziehungsweise am Helfen gehindert werden.

Der zweite Punkt betrifft Waffenverbotszonen. Wir können uns da auf die Erfahrung un­serer Polizistinnen und Polizisten verlassen. Es gibt Schauplätze, die immer wieder von gewalttätigen Übergriffen geprägt sind, und für genau diese Schauplätze soll es zu­künftig möglich sein, wenn Angriffe gegen Leib, Leben oder Gesundheit zu befürchten sind, einen Waffenverbotszonenerlass zu machen. Es handelt sich hierbei um eine Verordnungsermächtigung, und im Fall des Falles ist eine solche Verordnung an die­sen Orten natürlich auch entsprechend kundzumachen, zum Beispiel durch Aushang an Ort und Stelle.

Im Nationalrat wurde das Problem Praterstern besprochen. Die Kolleginnen und Kol­legen von der Polizei, die dort Dienst machen, können wahrscheinlich ein Lied davon singen. Als Folge dieses Gesetzes können Polizistinnen und Polizisten dann, wenn sie vermuten, dass jemand eine verbotene Waffe trägt, auch Durchsuchungen durchfüh­ren. Da kein Gesetz ohne Strafsanktionen effizient ist, haben wir Verwaltungsstrafen bis 500 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis 2 300 Euro vorgesehen.

Ich bin der Überzeugung, dass wir damit für mehr Sicherheit an derartigen Brenn­punkten sorgen können. Was ich in diesem Zusammenhang betonen möchte, ist, dass die Verordnung, wenn die Gefahr nicht mehr gegeben ist, aufzuheben ist, längstens aber nach drei Monaten.

Zum letzten Punkt: Es gibt Denkmäler oder Botschaften, betreffend die wir völkerrecht­lich dazu verpflichtet sind, Sorge dafür zu tragen, dass sie das ganze Jahr über unbe­schmiert und unbeschädigt bleiben. In der Nationalratssitzung wurde als Beispiel das Denkmal für die russischen Kriegsgefallenen am Schwarzenbergplatz genannt, wo oft sehr aufwendige Streifendienste zu verrichten sind, insbesondere vor großen Jubiläen und Gedenktagen. In Zukunft wird es nach einer Risikoanalyse möglich sein, Bild- und Tonüberwachung zu installieren, um Beschmierungen beziehungsweise Beschädigun­gen zu verhindern, allerdings nur nach vorhergehender Befassung des Rechtsschutz­beauftragten und natürlich nach einer Verhältnismäßigkeitsabwägung.

Kleiner Zusatz: Wir haben im Innenausschuss diskutiert – und das wird mir auch Jür­gen bestätigen –, aber ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir darüber diskutiert hätten, dass das erst nach einem Vorschlag der Russen gemacht worden ist, Herr Kol­lege Weber; ich nehme das aber einmal so zur Kenntnis.

Ich danke unserer Staatssekretärin für ihren Einsatz. Ich weiß, das Thema Katastro­phen ist ihr sehr wichtig, aber auch der Schutz der Kollegen. Ich bin überzeugt, dass diese Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz verhältnismäßig, richtig und wichtig sind, dass dadurch vor allem aber unseren Polizistinnen und Polizisten die Arbeit enorm er­leichtert wird.

Zum Abschluss, geschätzte Frau Präsidentin – da ich heute nie die Möglichkeit hatte beziehungsweise wir beide immer zeitversetzt hier waren –, möchte ich dir, liebe Inge, gratulieren und wünsche dir als Präsidentin für das nächste halbe Jahr alles Gute! Ich bin mir sicher, du wirst den Bundesrat nach außen hin sehr gut und so, wie man es von dir gewohnt ist, vertreten. – Alles Gute! (Beifall bei der ÖVP sowie bei BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ.)

18.28

Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke, lieber Armin, mit eurer Unterstützung si­cher. – Danke schön.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Jürgen Schabhüttl. – Bitte sehr.