18.29.13

Bundesrat Jürgen Schabhüttl (SPÖ, Burgenland)|: Frau Präsidentin! Frau Staatsse­kretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es bereits gehört, wir behandeln hier die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz. Wir sind ja einer Meinung, was die Hand­habe gegen Schaulustige, die Rettungseinsätze bei Unfällen behindern, die die Privat­sphäre in unzumutbarer Weise beeinträchtigen, betrifft, nämlich dass wir das nicht ha­ben wollen, dass wir die wegweisen wollen, dass wir das unter Strafe stellen wollen. Ich glaube, da sind wir alle einer Meinung, da sind wir uns einig.

Schade ist nur – wie soll ich es sagen? –, dass Herrn Minister Kickl und seinen Mitrei­terinnen und Mitreitern im Prinzip schon wieder einmal die Pferde durchgegangen sind und dass man bei guten Gesetzen beziehungsweise guten Novellen in diesem Fall Zu­sätze macht.

Ich behaupte, wenn man weiß, wie die Gesetzeswerdung normalerweise abläuft, dann ist das überfallsartig. Man kann schon Abänderungsanträge zu bestehenden Materien machen, aber wenn man in Abänderungsanträgen ein, zwei Punkte dazugibt, die mit der ursprünglichen Gesetzesmaterie nichts zu tun haben, dann ist das überfallsartig. (Bundesrat Schennach: Das ist schon Praxis!) Warum man das macht, kann ich so nicht beurteilen. Gesetze oder Novellen, die der Rechtslage entsprechen, die dann auch halten, beanspruchen eine gewisse Zeit; und dass man da manches vielleicht schneller machen will und aus der Hüfte schießt – okay, das muss man hier auch so zur Kenntnis nehmen.

Im Innenausschuss, den Armin und Martin schon angesprochen haben, hat sich, glau­be ich, jemand aus dem Ministerium da ein bisschen verredet, hat einfach gesagt, das sei wegen Putin gewesen. Putin war beim Russendenkmal, er hat dann nachgefragt, ob es da eine Überwachung gibt. Es gibt keine, und so hat er um eine gebeten. So kann ich es mir vorstellen, denn es waren ein, zwei Sätze in diese Richtung. Das ha­ben wir wohlwollend aufgenommen, weil wir nicht gewusst haben, woher das so schnell kommt und warum es jetzt so schnell umgesetzt werden muss.

Ich möchte noch näher auf die Waffenverbotszonen eingehen, die jetzt geschaffen wer­den sollen. Der Hintergrund ist mir klar. Ich habe hier auch das Stenographische Proto­koll (ein Schriftstück in die Höhe haltend) der Rede der Frau Staatssekretärin, die im Nationalrat gesagt hat, es gibt Schauplätze, an denen es immer wieder zu gewalttäti­gen Übergriffen kommt, deshalb dieser Waffenverbotszonenerlass, „wenn dort Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder körperliche Unversehrtheit zu befürchten sind. Es han­delt sich um eine Verordnungsermächtigung“ – die Frau Staatssekretärin zitierte den sogenannten Praterstern –, Polizistinnen und Polizisten können „dann, wenn sie ver­muten, dass jemand eine verbotene Waffe trägt, auch Durchsuchungen durchfüh­ren“. – Was ist eine verbotene Waffe? Ich bin selber Polizist, und wenn jemand eine verbotene Waffe trägt und ich davon Kenntnis oder einen begründeten Verdacht habe, dann darf ich diese Person so und so durchsuchen und ihr diese abnehmen.

Sie müssen einmal definieren, was eine verbotene Waffe ist. Sie müssen definieren, welche legalen Waffen in einer Waffenverbotszone sonst getragen werden dürfen, denn verbotene Waffen dürfen nirgends getragen werden. Die letzte Frage, die es noch abzuklären gilt, wenn man den Praterstern mit dieser Waffenverbotszone auf Dauer sicherer machen will und den Kolleginnen und Kollegen von der Polizei dort helfen will, ist: Was ist mit der Verordnung, wenn die Gefahr nicht mehr gegeben ist? Dass Sie diese dann aufheben, ist mir völlig klar, längstens aber nach drei Monaten. Das heißt, in drei Monaten ist der Praterstern dann sicher und wir haben dort keine Waffenver­botszone mehr?! Diese Linie entspricht nicht der, die ich normalerweise nachvollziehen kann. (Zwischenrufe der Bundesräte Mayer, Samt und Pisec.)

Ich wiederhole mich, ich habe heute schon öfters darauf hingewiesen: Ein Gesetz braucht einmal einen klaren Sinn, einen Entwurf, meiner Meinung nach auch eine Be­gutachtung und dann einen klaren Gesetzestext. Die, die mich kennen und inzwischen kennengelernt haben, wissen, dass ich, wenn es das gibt und es die Sicherheit Ös­terreichs fördert, der Letzte bin, mit dessen Unterstützung Sie bei einem Beschluss nicht rechnen können.

Das will ich Ihnen allen mit auf den Weg geben. Ich habe das schon gemacht, und ich stehe auch zu diesem Wort. Wenn es das gibt, dann können Sie mit meiner Unterstüt­zung rechnen, wenn es das nicht gibt, dann werde ich das aufzeigen, wie ich es jetzt gemacht habe, und werde einfach dafür plädieren, dass man das nächste Mal ein Ge­setz so auf den Weg bringt, wie es gehört. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

18.34

Präsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Gott­fried Sperl. – Bitte.