19.10.00

Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser (FPÖ, Salzburg)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wertes Präsidium! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Frau Präsidentin, ich darf Ihnen für Ihr neues Amt alles Gute wünschen und bedanke mich ganz herzlich für Ihr Willkommensgeschenk, das kleine Buch. Als Leseratte freue ich mich jetzt schon darauf, es zu genießen und in den hoffentlich ruhigen Sommer­monaten Zeit zu finden, es zu lesen. Vielen Dank. (Bundesrat Bader: Ist eh nicht dick!) – Es ist nicht dick, aber dennoch muss man Zeit finden, um es zu lesen. Das schaffe ich!

Wir sind uns alle einig, dass das Heimopferrentengesetz längst fällig war und es an der Zeit war, dass wir einen finanziellen Beitrag, einen kleinen Beitrag finanzieller Natur leisten und damit das Unrecht anerkennen, das jungen Menschen vor vielen Jahren in staatlicher Obsorge zugefügt wurde. Dieses Gesetz ist ja bereits vor einem Jahr be­schlossen worden. Wenn man aber Geschichten über die Misshandlungen und den Missbrauch, die diesen Menschen widerfahren sind, hört, wenn man Geschichten von Betroffenen hört, die Jahre und Jahrzehnte später noch traumatisiert sind, wenn man hört, dass Kinder als Versuchskaninchen verwendet wurden – ich denke da an die Ma­lariatherapie – oder von sadistischen Lehrern gequält wurden, sodass sie sich jahre­lang und jahrzehntelang selbst bei der Berufssuche schwertaten, dann wird klar: Für dieses Martyrium gibt es keine Entschuldigung, für dieses Martyrium gibt es keine Wie­dergutmachung. Die Opferrente ist daher lediglich eine kleine Geste, die gezeigt wird.

Wie gesagt, das Gesetz wurde eigentlich schon vor einem Jahr, im Juli 2017, be­schlossen. Es sind aber neue Fälle aufgetaucht, und deshalb wird jetzt der Kreis der Personen, die Anspruch auf diese Zusatzpension haben sollen, ausgeweitet. Damit sind künftig auch Personen, die als Kinder oder Jugendliche in Krankenanstalten, in Psy­chiatrieeinrichtungen, in städtischen Kinderheimen oder in Einrichtungen privater Trä­ger misshandelt oder missbraucht wurden, vom Gesetz erfasst.

Ich bedanke mich ganz herzlich bei der Ministerin und bei der Bundesregierung dafür, dass sie dieses Jahr genutzt haben, um das Gesetz zu evaluieren und es weiterzuent­wickeln, und ich bedanke mich auch bei der Volksanwaltschaft für die Anregungen da­zu.

Es haben unzählige Menschen mitverfolgen können, wie lange es gedauert hat, bis dieses Gesetz endlich auf den Weg gebracht wurde. Nun ist es so weit. Zusätzlich zur bereits beschriebenen Erweiterung wird die Zusatzrente außerdem auch Personen zu­gestanden, die Rehageld bekommen. Weiters wird durch die Neuregelung auch si­chergestellt, dass sich Betroffene, die zuvor nicht um eine Entschädigung beim Heim- oder Jugendwohlfahrtsträger angesucht haben, nun direkt an die Rentenkommission der Volksanwaltschaft wenden können. Das ist eine wesentliche Erleichterung, weil dies bislang nur dann möglich war, wenn ein besonderer Grund vorlag.

In der Vergangenheit abgelehnte Anträge werden jetzt von Amts wegen neu aufgerollt, und zwar rückwirkend ab 1. Juli 2017, wenn man sieht, dass diese abgelehnten Anträ­ge jetzt Erfolg haben könnten, weil sie möglicherweise unter die neuen gesetzlichen Regelungen fallen.

Die Ausweitung des Personenkreises ist sicherlich noch nicht abgeschlossen, aber die Materie ist bei der Ministerin in guten Händen, und sollten weitere Fälle auftauchen, kann man dieses Gesetz ja nochmals erweitern. Wir Freiheitlichen begrüßen dieses Gesetz auf jeden Fall und geben dafür unsere ausdrückliche Zustimmung. – Danke sehr. (Allgemeiner Beifall.)

19.14

Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke sehr.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gregor Hammerl. – Bitte.