19.29.03

Bundesrätin Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP, Tirol)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Grüß Gott! Geschätzte Damen und Herren! Da Kollege Rösch es jetzt so kurz gemacht hat, hat er mir eigentlich eine Vorgabe ge­geben, den Wink mit dem Zaunpfahl: Halte dich auch kurz! Ich bin jetzt aber ganz ehr­lich: Als Tirolerin habe ich jetzt schon die letzte Möglichkeit, nach Hause zu kommen, versäumt, deswegen werde ich mir jetzt doch 3 oder 4 Minuten herausnehmen, um zu diesem Gesetz zu sprechen, da ich ohnehin im schönen Wien bleiben darf.

Neben Familie, Freunden, Hobby und zum Beispiel Kunst und Sport stiftet Arbeit Le­benssinn. Wir hatten heute schon eine sehr kontroverse Debatte über die Arbeit und über Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, über die Art und Weise, wer wann für wen entscheiden darf, wie lange jemand arbeiten oder nicht arbeiten darf. Ich denke aber doch, dass wir in einem Punkt alle einer Meinung sind: Arbeit stiftet Lebenssinn.

Arbeit ermöglicht es uns nicht nur, unseren Lebensunterhalt zu bestreiten, sie beschert uns auch Erfolgserlebnisse. Sie gibt unserem Leben Struktur, es gibt Kontakt mit vielen lieben ArbeitskollegInnen, oft auch mit Kunden, und all das macht auch Freude – viel­leicht nicht immer, aber doch meistens oder oft.

Wie sehr uns die Arbeit fehlt und wie sehr wir unsere Arbeit hoffentlich auch lieben, mer­ken wir, wenn wir krank werden oder einen Unfall haben und durch diese Umstände längere Zeit von der Arbeit abgehalten sind. In meiner Laufbahn als Angestellte in der Privatwirtschaft hatte ich einige Kolleginnen und Kollegen, die leider wirklich Unfälle er­litten haben oder länger durch eine schwere Krankheit ausgefallen sind. Alle hatten ei­gentlich immer den Wunsch, so schnell wie möglich wieder ins Arbeitsleben, in ihre ge­wohnte Struktur zurückzukommen, so schnell wie möglich wieder ein Stück Normalität zu erreichen. Damals war das leider nicht möglich, damals gab es nur zwei Möglich­keiten, entweder man war gesund oder man war krank. Man konnte nicht in Wiederein­gliederungsteilzeit gehen.

Die Wiedereingliederungsteilzeit, um die es heute geht, gibt es erst seit kurzer Zeit, seit etwas mehr als einem Jahr. Sie ist ein Erfolgsmodell und hat schon circa 1 600 Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmern geholfen, auf einem eher sanften Weg wieder ins Ar­beitsleben zurückzufinden.

Worum geht es noch beim gegenständlichen Beschluss? – Es hat sich herausgestellt, dass es für manche Menschen schwierig ist, gleich zu Beginn, wenn sie wieder an ih­ren Arbeitsplatz zurückkehren, zu entscheiden, ob sie wieder Vollzeit oder Teilzeit ar­beiten wollen. Deswegen soll der Wiedereinstieg nach langer Krankheit erleichtert wer­den. Ab sofort wird den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Mög­lichkeit eingeräumt, die Wiedereingliederungsteilzeit bis zu einem Monat nach Been­digung des Krankenstands anzutreten.

Derzeit war ein Antritt nur nach dem Krankenstand möglich, und man konnte sich nicht umentscheiden, ob man weniger oder mehr arbeiten will. Nun hat man eben Zeit. Der Rahmen sieht folgendermaßen aus: Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf auf die Dauer von maximal sechs Monaten um höchstens 50 Prozent oder mindestens 25 Pro­zent reduziert werden. In diesem Wiedereingliederungszeitraum erhält der Dienstneh­mer das anteilige Entgelt und ein zusätzliches Entgelt aus den Mitteln der Krankenver­sicherung. Das heißt, er hat keinen finanziellen Nachteil.

Es gibt zwei Voraussetzungen: Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin muss vorher mindestens sechs Wochen arbeitsunfähig gewesen sein, und es braucht eine Verein­barung mit dem Arbeitgeber. (Vizepräsident Brunner übernimmt den Vorsitz.)

Insgesamt, glaube ich, ist es eine sehr gute Lösung im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und natürlich auch im Sinne der Arbeitgeber. Es ist somit eine Win-win-Situation für alle, sodass wir, glaube ich, alle guten Gewissens zustimmen können. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

19.33

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Gerhard Leitner. Ich erteile es ihm.