20.31.31

Bundesrat Jürgen Schabhüttl (SPÖ, Burgenland)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja nun schon viel darüber gehört, darum beschränke ich mich auf die wesentlichen Punkte, die das Burgenland betreffen. Wie alle haben wir ein Schreiben von der Gebietskrankenkasse bekommen – in diesem Falle von der Burgenländischen –, darüber, welche Bedeutung und welche Aus­wirkungen dieses Gesetz hat.

Wir sind der ländliche Raum pur. Welche Auswirkungen das für uns hat, liegt, glaube ich, auf der Hand. Konkret bedeutet dieser Beschluss im Ärzte- und Versorgungsbe­reich: nur mehr Sparverträge, einen Stopp aller Bauvorhaben – das haben wir schon ge­hört – und Einschränkungen im Personalbereich. Die Auswirkungen auf das Burgen­land wären verheerend. Durch den Zwang zum Abschluss von Sparverträgen im Ärzte- und Versorgungsbereich werden Bestrebungen zur Verbesserung der Qualität – Leis­tungsausbau, Reduktion von Wartezeiten oder Attraktivierung des Berufs des Hausarz­tes – auf Eis gelegt.

Wir haben schon jetzt einen Hausärztemangel. Die Krankenkasse hat gute Kontakte zum Land, es wird ständig an Verbesserungen gearbeitet. Das wäre nun für eineinhalb Jahre zerschlagen. Zudem ist erwähnenswert, dass der Ausbau der Primärversorgung und die Weiterentwicklung der psychotherapeutischen Versorgung gefährdet wäre. Müh­same Verhandlungen in diesem Bereich im Interesse der Versicherten wären mit ei­nem Schlag zunichtegemacht.

Auch im Bau- beziehungsweise Liegenschaftsbereich gibt es ein Projekt, das nicht um­gesetzt werden kann, nämlich die Außenstelle in Oberwart. Es gibt da eine sehr alte und nicht barrierefreie Außenstelle, bei der auch die Privatsphäre der Versicherten und Patienten nicht gewährleistet werden kann. Es gibt ein fertiges Projekt – die Übersiede­lung in ein neues Mietobjekt –, das nun auf Eis liegt.

Summa summarum kann man als Vertreter des Burgenlandes mit dieser Lösung na­türlich nicht zufrieden sein – von der Herangehensweise möchte ich gar nicht sprechen.

Wenn die Regierungsparteien heute von Vertrauensvorschuss sprechen und Sie (in Richtung Bundesministerin Hartinger-Klein) hier Garantien abgeben, diese Garantien aber gleichzeitig wieder in andere Aussagen ummünzen, dann könnte ich jetzt auch folgende Garantie abgeben: Wenn Sie Garantien dafür abgeben, was in eineinhalb Jahren sein könnte, dann könnten diese Garantien auch nichts mehr wert sein; ich weiß nämlich nicht, ob Sie in eineinhalb Jahren noch Ministerin sein werden. Deshalb ist, glaube ich, der Vorschuss nicht gerechtfertigt; wenn es nämlich eine große Schwach­stelle in dieser Bundesregierung gibt, dann sind Sie es, Frau Minister. (Beifall bei der SPÖ. – Rufe bei der FPÖ: Hallo! Unerhört! – Bundesrat Samt: Das ist eine Frechheit! – Bundesrat Rösch: Das Niveau ist so weit unten ...!)

20.34

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Doris Hahn zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.