21.11.37

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen vor, ge­gen den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli betreffend ein Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz für den Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Ge­sundheit und Konsumentenschutz mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu er­heben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag, Einspruch zu erhe­ben, ist somit abgelehnt.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Ausschussantrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“, das heißt kein Einspruch, oder „Nein“, Einspruch. Ich bitte um deutliche Stimmabgabe.

Ich ersuche nunmehr den Schriftführer um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.

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(Über Namensaufruf durch Schriftführer Oberlehner geben die BundesrätInnen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

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Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Ja“.

Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche für die Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.

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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 21.16 Uhr unterbrochen und um 21.17 Uhr wieder aufgenommen.)

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Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe nunmehr das Abstimmungsergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den Ausschussantrag, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli betreffend ein Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz für den Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz keinen Einspruch zu erheben, bei 58 abgegebenen Stimmen 36 „Ja“-Stimmen und 22 „Nein“-Stimmen.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Mit „Ja“ stimmten die BundesrätInnen:

Bader, Bernard, Brunner, Buchmann;

Ecker, Eder-Gitschthaler;

Forstner;

Gfrerer;

Hackl, Hammerl;

Köck, Krusche;

Längle;

Mayer, Mühlwerth;

Neurauter;

Oberlehner, Ofner;

Pfurtscheller, Pisec, Preineder;

Raggl, Raml, Rösch;

Samt, Schulz, Schuster, Seeber, Spanring, Sperl, Steiner, Steiner-Wieser;

Tiefnig;

Wagner;

Zeidler-Beck, Zwazl.

Mit „Nein“ stimmten die BundesrätInnen:

Appé;

Beer;

Dziedzic;

Grimling, Grossmann, Gruber-Pruner;

Hahn;

Kahofer, Koller;

Leitner, Lindinger, Lindner;

Novak;

Prischl;

Schabhüttl, Schennach, Schumann, Stögmüller;

Todt;

Wanner, Weber;

Zaggl.

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Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Es liegt ein Antrag der Bundesräte Rein­hard Todt, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Si­cherstellung der Gesundheitsversorgung in allen Regionen Österreichs“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegen­ständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.

Die Tagesordnung ist erschöpft.