Antrag gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Schließlich gebe ich bekannt, dass von den Bundesräten Inge Posch-Gruska, Magnus Brunner, Monika Mühlwerth, Kollegin­nen und Kollegen gemäß § 66 der Geschäftsordnung des Bundesrates der Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema „Kinder- und Jugendhilfe quo vadis? Rechte.Chancen.Perspektiven.“ eingebracht wurde. Hierzu wurde gemäß § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates beantragt, diesen Selbständigen Antrag ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen.

Ich lasse daher über den Antrag der Bundesräte Posch-Gruska, Brunner, Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen, diesen Selbständigen Antrag ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen, abstimmen. Hierzu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem vorliegenden Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Einstimmigkeit. Der Antrag ist somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Ich werde daher die Tagesordnung um den Selbständigen Antrag auf Abhaltung dieser Enquete ergänzen und diesen als 7. Tagesordnungspunkt in Verhandlung nehmen; der bisherige Tagesordnungspunkt 7 wird also zu Tagesordnungspunkt 8.

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Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände, die Wahl eines 4. Schrift­führers für den Rest des 2. Halbjahres 2018, die Wahl von Ausschüssen sowie den Selbständigen Antrag auf Abhaltung einer Enquete auf die Tagesordnung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.