12.04

Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Herr Minister! Auch bei diesem Gesetz beweist die Bundesregierung eines wieder ganz klar: dass dies eine Regierung des Handelns, der Taten und der Umsetzung ist. Der grund­legende Unterschied zwischen dieser neuen Regierung und der alten rot-schwarzen Koalition besteht darin, dass die Gesetze vorausschauend, mit Bedacht und immer mit dem Ziel, Österreich sicherer und gerechter zu gestalten, verabschiedet werden.

Der wichtigste Pfeiler dieser Gesetzesänderung ist der Kampf gegen Terrorismus so­wie – und aus meiner Sicht längst überfällig – die Schaffung eines neuen Straftat­bestandes bezüglich der Behinderung der Hilfeleistung – der sogenannte und um­gangs­sprachlich so formulierte Gafferparagraf -, mit dem das Behindern der Rettungskräfte durch Schaulustige nun auch Strafen nach sich ziehen wird.

Zum Kampf gegen Terrorismus: Es ist wichtig und richtig, die Finanzierung endlich trockenzulegen und die Terrorismusfinanzierung aus dem Ausland mit voller Härte zu bekämpfen. Dies ist wichtig, denn wenn man sich die Anschläge in den vergangenen Jahren in Europa ansieht – Barcelona, Paris, Toulouse, Nizza, Brüssel, London und Berlin –, wird einem wieder sehr schnell bewusst, wie nahe diese Gefahr doch ist.

Ein persönliches und sehr prägendes Erlebnis für mich war der 19. Dezember 2016. Ich war an diesem Tag schon drei Tage lang in Berlin, um einem Freund an seinem Stand, wo er Zillertaler Speck und Käsewaren vertreibt, zu helfen. Ich arbeitete also am 19. Dezember 2016 hinter dem Verkaufsstand am Gendarmenmarkt. Der Tag lief bis circa 21.20 Uhr, 21.30 Uhr wie jeder andere Tag auch, bis plötzlich vollbewaffnete, mit weißen Helmen ausgestattete Polizisten vor mir standen und mich bestimmt gebeten haben, den Stand sofort zu schließen und den Platz so schnell wie möglich zu verlassen.

Uns war in diesem Moment erst gar nicht bewusst, dass nur einige hundert Meter von uns entfernt eine unbeschreibliche Tat passiert ist. Dieses Gefühl ist nur sehr schwer in Worte zu fassen und sehr schwer zu beschreiben: ein Gefühl der Angst, der Hilflosig­keit. Das Nichtwissen: Trifft das unseren Markt auch? Gibt es mehrere Täter? Gibt es Trittbrettfahrer? Kann man noch sicher nach Hause kommen? Wo soll man hin? Wo ist man überhaupt noch sicher? Was, wenn ich meine Familie nicht mehr sehen kann und darf? – All diese Gedanken und noch viele, viele mehr geistern einem in so einem Moment durch den Kopf. Trotzdem aber muss man auch in diesem Moment einen kühlen Kopf bewahren und die richtigen Entscheidungen treffen. In unserem Fall war dies, so schnell wie möglich in unsere sichere Wohnung zu kommen.

Diese Stunden der Unsicherheit und die darauffolgenden Tage und Nächte, als wir den Stand wieder ganz normal öffnen mussten, die Blicke der verunsicherten Besucher, die große Polizeipräsenz überall am Markt und an jeder Ecke in der Stadt werde ich mein ganzes Leben lang nicht vergessen. Ich will in Bezug auf Österreich niemals sagen müssen: Hätten wir doch früher reagiert und Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhinderung solcher terroristischen Anschläge längst gesetzt!

Mit dieser Gesetzesänderung werden folgende Punkte, die auch schon mehrfach aus­geführt wurden, im Hinblick auf eine effektive und effiziente Bekämpfung des Terroris­mus und frühzeitige Erkennung, ergänzt: Das Reisen für terroristische Zwecke wird unter Strafe gestellt, eine Erweiterung des Katalogs terroristischer Straftaten wird vorge­nommen, die Finanzierung terroristischer Straftaten wird nun strafbar und die Erweiterung der inländischen Gerichtsbarkeit im Zusammenhang mit Terrorismus wird ebenfalls greifen.

Alle diese vier Punkte treffen auf den Anschlag in Berlin zu. Anis Amri galt als Ge­fährder, reiste durch mehrere Länder in Europa und konnte leider den Anschlag in Berlin trotzdem verüben. Führt man sich dann die Berichte in den darauffolgenden Tagen vor Augen, als immer klarer wurde, wie viele Verletzte es dort gab – und ein Fall hat mich besonders berührt, nämlich der eines jungen Vaters, der von der Arbeit nach Hause ging, mit seinen Arbeitskollegen noch am Breitscheidplatz einen Glühwein trinken wollte und dann nicht mehr zu seiner Familie nach Hause zurück kam –, dann ist es, glaube ich, schon an der Zeit und sehr wichtig, diese Gesetzgebung in Öster­reich zu treffen.

Deshalb müssen wir auch mit der vollen Härte des Gesetzes gegen solche terroris­tischen Straftaten ankämpfen, und das Mittel dazu ist in einem Rechtsstaat natürlich das Strafgesetzbuch.

Erfreulich an diesen Gesetzesänderungen ist jene Änderung, die die Erweiterung des Personenkreises im Hinblick auf die Betreuung von Opfern von terroristischen Straftaten vorsieht und dass diese nun einen Anspruch auf Prozessbegleitung haben.

Zu den Kollegen von der SPÖ und von den Grünen sage ich jetzt nichts (Bundesrätin Grimling: Das ist eh gut!), denn ihr habt euch, glaube ich, selbst disqualifiziert, wenn man sich meinen Redebeitrag jetzt angehört hat.

Eines, um es erst gar nicht so weit kommen zu lassen, ist aber klar – für uns Freiheitliche gilt: Keinen Millimeter Platz für Terrorismus in Österreich! – Herzlichen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.12

Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Armin Forstner. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.