14.21

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Volksanwältin! Herr Volksanwalt! Wir diskutieren heute den 41. Bericht der Volks­anwaltschaft über das Jahr 2017, der sich in zwei Teile gliedert, erstens in den Bereich der öffentlichen Verwaltung und zweitens in den Bereich der präventiven Menschen­rechtskontrolle.

Die Volksanwaltschaft wurde 1977 eingerichtet, um unseren Menschen, unseren Bür­gern, dem Volk eine entsprechende Vertretung zu geben und aufzupassen bezie­hungs­weise darauf zu schauen, ob in der Verwaltung seitens der Behörde Unachtsamkeiten, Fehler oder sogar vielleicht Willkür passieren. Damit übernimmt sie eine wesentliche Aufgabe in der Vertretung unserer Bürger.

2012 hat sie auch die Aufgabe dazubekommen, die Einhaltung der Menschenrechte dort zu prüfen, präventiv zu prüfen, wo ein erhöhtes Risiko beziehungsweise ein erhöh­tes Gefährdungspotenzial besteht. Wir haben jetzt schon gehört, wo wir besonders darauf schauen müssen, ob in Kinderheimen, Strafanstalten oder Pflegeeinrichtungen. Seit 2017, also seit dem vergangenen Jahr, ist die Volksanwaltschaft auch für die Entschädigung der Heimopfer zuständig.

Der Bericht steht auch ganz im Zeichen der 40 Jahre Volksanwaltschaft, wozu ich herzlich gratulieren möchte. 1977 wurde die Volksanwaltschaft als Provisorium mit dem Ablaufdatum 1983 gegründet; 1981 wurde sie in die Verfassung aufgenommen. Mög­licherweise verbindet das den Bundesrat und die Volksanwaltschaft, weil auch der Bundesrat 1920 als Provisorium gegründet wurde.

Man ging davon aus, dass es pro Jahr etwa 1 500 Beschwerden geben wird, heute wissen wir, dass die Volksanwaltschaft über 20 000 Beschwerden im Berichtsjahr be­handelt hat; 10 000 davon waren prüfungsrelevant, 7 000 haben die Verwaltung des Bundes und 3 000 die Verwaltung der Länder und Gemeinden betroffen; wohlgemerkt ohne die Bundesländer Vorarlberg und Tirol.

Dank gilt der Volksanwaltschaft insbesondere deswegen, weil sie sich eine sehr hohe Akzeptanz der Bürger erarbeitet hat und weil somit das Recht des Bürgers leicht zugänglich ist. Ich danke auch für die intensive Arbeit draußen vor Ort. Im Jahr 2017 gab es 234 Sprechtage, also fast an jedem Arbeitstag einen Sprechtag der Volks­anwaltschaft draußen in den Regionen. Die Volksanwaltschaft ist damit transparent, effizient und – wie gesagt – auch entsprechend bürgernah, und auch der Schutz der Menschenrechte ist bei ihr gut aufgehoben.

Jeder Volksanwalt/jede Volksanwältin hat auch seine/ihre eigenen Schwerpunkte. Ich darf dir, Gertrude Brinek, für den Schwerpunkt danken, den du im Bereich der Vor­sorge im Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen gesetzt hast. Ich danke Volks­anwalt Peter Fichtenbauer, der heute nicht hier ist, der sich besonders dafür einsetzt, dass der Bürger gegenüber dem Staat nicht ohnmächtig ist und diese Ohnmacht des Bürgers zurückdrängen möchte. Herrn Volksanwalt Dr. Günther Kräuter danke ich für das Engagement für die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Ein Dankeschön gilt auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Volksanwaltschaft, die diesen Bericht 2017 möglich gemacht haben.

Die Volksanwaltschaft ist ein Organ des Parlaments, kontrolliert die öffentliche Ver­waltung, gibt aber auch Rückmeldungen und ermöglicht es somit der Verwaltung und auch uns als Gesetzgeber, entsprechende Verbesserungen herbeizuführen.

Ihr hohes Ansehen hat sich die Volksanwaltschaft selbst erarbeitet. Dazu darf ich noch einmal gratulieren, und ich darf mit Marie von Ebner-Eschenbach schließen: „In der Jugend meinen wir, das Geringste, das die Menschen uns gewähren können, sei Gerechtigkeit. Im Alter erfahren wir, daß es das Höchste ist.“

Ich danke der Volksanwaltschaft für ihre Arbeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

14.25

Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke schön.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Kahofer. – Bitte.