14.33

Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte kurz einige Anmerkungen zum Entschließungsantrag, der uns jetzt bei diesem Tagesordnungspunkt vorgelegt wurde, machen.

Zunächst möchte ich etwas zurückweisen: Wenn Kollege Stögmüller sich hier herausstellt und sagt, dass die Regierung da bewusst falsch unterwegs ist – das hast du behauptet –, dann möchte ich das zurückweisen. Gestern wurde diese Thematik auch in einer Sitzung des Familienausschusses des Nationalrates entsprechend be­han­delt, und daher zu den Fakten.

Punkt eins: Die ÖVP-FPÖ-Initiative in diesem Bereich soll Menschen mit Behinderung weiterhin die erhöhte Familienbeihilfe sichern. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Zweitens: Die Anpassung des Familienlastenausgleichsgesetzes erfolgt aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, orientiert sich an dieser und wird daher auch auf Antrag der Regierungsparteien durchgeführt. Die Frau Familienministerin hat im Ausschuss auch festgehalten, dass hier sichergestellt werden soll, dass es keine Verschlechterungen für die Menschen mit Behinderungen geben wird.

All das ist diskutiert worden, und mit dieser Initiative, die im Ausschuss verhandelt wurde und dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird, erfolgt ganz einfach die Reparatur dieses Gesetzes.

Abschließend ist auch festzuhalten, dass die Abgeordneten aller Fraktionen im Aus­schuss gestern dafür gestimmt haben, mit Ausnahme – man höre und staune; heute stehen sie auf dem Antrag – der Sozialdemokraten. Sie haben dagegen gestimmt. (Oh-Rufe bei der FPÖ.)

Was wurde gestern im Familienausschuss beschlossen? – Es wurde eine Ausschuss­feststellung beschlossen, in welcher der Ausschuss davon ausgeht, dass die Men­schen mit Behinderung, die bisher einen Eigenanspruch hatten, die erhöhte Familien­beihilfe auch weiterhin beziehen können. Ich frage mich, warum Sie heute auf dem Antrag als Antragsteller stehen, Ihre Kolleginnen und Kollegen gestern im Ausschuss jedoch dagegen gestimmt haben. Gerade damit ist nämlich genau das sichergestellt, was Sie heute hier fordern.

Daher braucht es keine Aufforderung an die Regierung mit einem Entschließungs­antrag, da tätig zu werden. Die Regierung handelt aufgrund des Gerichtshofs­erkennt­nis­ses im Sinne der Menschen, die hiervon betroffen sind, und daher werden wir diesem Antrag natürlich nicht die Zustimmung geben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.36

Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke sehr.

Als Nächster ist Herr Volksanwalt Dr. Günther Kräuter zu Wort gemeldet. – Bitte.